Bußgeld

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Hallo, ich wurde vor 2 Monaten von der Polizei beim überqueren einer Roten Ampel erwischt.

Ich muss zugeben, dass ich hier ein paar harte Komentare erwarte, wenn ich meinen "Tatbestand" nicht noch ein wenig erläutere:

Als Stadtfahrradfahrer halte ich mich zu 90% an die Verkehrsregeln.
Folgende Tat gehörte zu den 10%
Diese Ampel war eine Fußgängerampel hinter der man rechts auf einen Fahrradweg weiter abbiegen konnte. Die Personen die auf das "Grünwerden" der Ampel gewartet haben, hatten bereits die Ampel überquert und ich hinter ihnen abgebogen.
Dann hat sich ein Polizeibeamter, die Fahrradkontrollen durchgeführt haben angehalten.
Auf die Frage wie Hoch das Strafgeld ausfallen kann und wer dieses Festlegt wollte er keine Auskunft geben. Er sagte aber selbst, dass die Lücke zu den Fußgängern groß gewesen wäre. Zudem behauptette er, dass ein Bußgeldbescheid binnen 1Monats mir zugestellt werden würde.

Im Bußgeldbescheid wurde die Höchststrafe von 100€ (Plus Gebühren) angesetzt, zudem sind 2 Monate seit Tat vergangen.

Mich stört: Es wurde die Höchsstrafe angesetzt, es wurde mir gesagt, dass binnen einem Monat der Bescheid eintrudelt (ist die Sache jetzt nicht mehr rechtskräftig?)
 
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Re: Bußgeld
Ab welchen Höhe werden eigentlich Strafen dem Gehalt/Einkommen angepasst?

Ich als Student (der es wirklich nicht schafft neben dem Studium zu Arbeiten) habe an 100€ ganz schön zu beißen.
 
Ab welchen Höhe werden eigentlich Strafen dem Gehalt/Einkommen angepasst?

Ich als Student (der es wirklich nicht schafft neben dem Studium zu Arbeiten) habe an 100€ ganz schön zu beißen.
Anhörung zur Sache nützen um auf Dein (nicht vorhandenes) Einkommen hinzuweisen, Ratenzahlung anbieten.
In ca. 90% vergleichbarer Fälle wird danach die Höhe des Bußgeldes verringert.
 
Ab welchen Höhe werden eigentlich Strafen dem Gehalt/Einkommen angepasst?

Ich als Student (der es wirklich nicht schafft neben dem Studium zu Arbeiten) habe an 100€ ganz schön zu beißen.

Für diesen Satz hätte ich dir 200 € aufgebrummt.

Zudem behauptette er, dass ein Bußgeldbescheid binnen 1Monats mir zugestellt werden würde.

Gegen den Bußgeldbescheid kannst du Einspruch einlegen. Aber nicht hier. Nur bei der Bußgeldstelle.
Hast du vor dem Bescheid keine Anhörung bekommen?
 
Deinen Post finde ich irgendwie ein wenig Unverschämt (vielleicht ist das auch deine Form von Ironie um das zu erkennen bin ich aber zu wenig im Forum unterwegs).
Was findest du an dem Satz schlimm? Stört dich das, dass Studenten immer behaupten sie wären Arm? In sehr vielen Fächern ist studieren immer noch ein Fulltimejob!

Der Beitrag hat mir bisher doch schon etwas "gebracht":
Ich weiß, dass der Monat Frist falsch war.
Ich weiß, dass ich eventuell Raten verlangen kann.
Das sind doch alles gute Anregungen!

Vielleicht ist ja noch ein Berliner hier unterwegs der vielleicht auch mal Probiert hat sich gegen einen Bescheid etwas aufzulehnen. Der Post macht also Sinn!

Vor dem Bußgeld habe ich keine Anhörung bekommen, vielleicht war das freundliche Gespräch mit dem Polizisten (er gab mir tipps mein Rad gegen Diebstahl zu schützen per Rahmennummer usw...) eine art Anhörung.
In der habe ich auch darum gebeten, das er vermerkt, dass so wie er es forumlierte "eine Lücke zu Fußgängern bestand" sodass diese nicht behindert wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
OWis ver"jähren" nach drei Monaten. Widersprüche können zeitgerecht bei der Bußgeldstelle eingelegt werden.

Es gab diverse Bußgeldverfahren bei "Radeln bei Rot", u.a. auch an diesen vermaledeiten Fußgängerampeln. Ist es Dir eventuell möglich, mal eine Skizze einzustellen?
Weiterhin kann man auch wegen OWis vor Gericht ziehen, nicht nur wegen Straftaten, es gibt diverse Amtsrichter, die sich den lieben langen Tag mit Verkehrssündern befassen, dazu regelmäßig die Polizeibeamten vorladen, und das auch, wenn es um einen -aus Polizeisicht- wasserdichten Parkverstoß von 10.-€ geht......
 
Hier die "skizze".
Die Ecke ist sehr gut Einsichtig, deshalb hat sich wohlmöglich auch die Polizei dort positioniert. Es kamen auch keine Fahrräder von Links, ich bin langsam an die Ampel herangefahren.
Rot mein Fahrweg.

Das ist natürlich keine Straftat, auch wenn ich beim Bußgeld von "Strafe" geredet habe.

"Sie missachtetten als Radfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanalge und gefährdetten (Fußgänger mussten stehen bleiben) dadurch andere."

In wie weit der eingeklammerte Satz von Relevanz ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall stimmt er nicht, auch laut Polizist.
 

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Hier die "skizze".
Die Ecke ist sehr gut Einsichtig, deshalb hat sich wohlmöglich auch die Polizei dort positioniert. Es kamen auch keine Fahrräder von Links, ich bin langsam an die Ampel herangefahren.
Rot mein Fahrweg.

Das ist natürlich keine Straftat, auch wenn ich beim Bußgeld von "Strafe" geredet habe.

"Sie missachtetten als Radfahrer das Rotlicht einer Lichtzeichenanalge und gefährdetten (Fußgänger mussten stehen bleiben) dadurch andere."

In wie weit der eingeklammerte Satz von Relevanz ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall stimmt er nicht, auch laut Polizist.
das ist ja echt verkehrgefährdent und locker 100 euro wert...

boah
 
Deinen Post finde ich irgendwie ein wenig Unverschämt (vielleicht ist das auch deine Form von Ironie um das zu erkennen bin ich aber zu wenig im Forum unterwegs).

Neuer Versuch.

Zudem behauptette er, dass ein Bußgeldbescheid binnen 1Monats mir zugestellt werden würde.

Am besten einmal laut vorlesen. Ich habe nicht studiert, jedoch hätte mich mein Deutschlehrer dafür (zu recht) verprügelt.

Bußgeldbescheid

Trifft der Tatvorwurf nicht oder nur zum Teil zu, mußt/kannst Einspruch dagegen einlegen.

Also schilderst du den Hergang (die Andeutung das du den Rotlichtverstoß bedauerst macht sich auch ganz gut) und weist darauf hin dass es eine Gefährdung von Fußgängern nicht gegeben hat, und der Beamte vor Ort dir dieses so auch bestätigt hat. Ausserdem weist du auf deine Finanzelle Situation hin (Einkommensnachweise) und ersuchst um eine Herabsetzung des Busgeldes.
Die Möglichkeit um Ratenzahlung nachzusuchen wurde ja bereits angesprochen.
 
Ich muss offen zugeben, dieser Verstoß hätte mir auch passieren können (auch wenn ich wahrscheinlich über den Fußgängerweg geradelt wäre, was an der Ordnungswiedrigkeit wohl nichts ändert).

Aber wenn ich jetzt höre, dass das 100 + Gebühren (sicher auch nochmal 50EURonen) kosten kann, werde ich demnächst vielleicht doch lieber halten.

Also hast du wenigstens bei anderen schon mal nen lerneffekt erzielt :)
 
Rotlichtverstoesse ziehen auch schnell mal ein einmonatiges Fahrverbot mit sich, egal ob mit Rad, Auto oder gar zu Fuss!
Also immer genau gucken das kein Gruener bzw. Blauer in der Naehe ist ;)
 
OWis ver"jähren" nach drei Monaten. Widersprüche können zeitgerecht bei der Bußgeldstelle eingelegt werden.

Es gab diverse Bußgeldverfahren bei "Radeln bei Rot", u.a. auch an diesen vermaledeiten Fußgängerampeln. Ist es Dir eventuell möglich, mal eine Skizze einzustellen?
Weiterhin kann man auch wegen OWis vor Gericht ziehen, nicht nur wegen Straftaten, es gibt diverse Amtsrichter, die sich den lieben langen Tag mit Verkehrssündern befassen, dazu regelmäßig die Polizeibeamten vorladen, und das auch, wenn es um einen -aus Polizeisicht- wasserdichten Parkverstoß von 10.-€ geht......

Genau der richtig Ansatz. Und vor Gericht hast du dann immer eine fünfzig prozentige Chancen, um mit einem guten Anwalt eine Einstellung zu erwirken.

Die meisten Polizisten sind übrigens nicht mehr dein Freund und Helfer, sondern dein Oberlehrer und dein Zweitsteuereintreiber.
Schau dir an warmen Tagen mal bewußt die Streifenwagen-Besatzungen an! Ganz lässig ragt ein Arm aus dem geöffneten Seitenfenster und die "Sessellehne" ist auf Liegestellung! Super COOL, "die ich-bin-es-Haltung".
Da fehlt nur noch der Fuchsschwanz an der Antenne:lol:.
Ein wenig mehr Demut und Zurückhaltung würde gerade den "grünen Herren und Damen" besser zu Gesicht stehen.


Ich finde es lächerlich, dich wegen deiner geschilderten Fußgängerampelaktion überhaupt anzusprechen.
 
He, da warst Du wohl zu langsam ! :D:D:D:D:D

Was will der Bulle dir dann, kurzer Schlenker und ordentlich in die Fußgängerzone abgasen und irgendwo ne versteckte Einfahrt suchen, wo es Radel angekettet und später geholt werden kann und zu Fuß weiter. Der Bulle ist eh zu faul Dir hinterher zu laufen, spätestens nach 40 Metern hat der eh keine Luft mehr und die Karre von dem Typ steht eh weit weg und bis der im Funk irgendwas durchgegeben hat biste weit weg.
Bevor ich den Deppen noch Geld schenk....nichts wie wech.

Mfg Gerald
 
Bin ich froh aus dem Pott zu sein, da kannst neben nem Partybus über ne Rote Ampel und die Interessiert es kein Stück.

Heute ist auch wieder nen Idiot mit gut 100 durch die 50er Zone und was machen die Grünen? "Hier ist 50 nicht 100!" ertönte nur aus dem Lautsprecher und sind abgebogen! Wenn ihr mal ohne angst auf Strafe Rassen oder sonst was wollt kommt ins schöne Gelsenkirchen!
Naja ob so was gut ist weiß ich ned.

cu
 
Vermutlich durch den Fahrtwind bekomme ich beim Radfahren immer eine Rot-Grün-Schwäche.
Außerdem ist Grün und Sportler-Grün ja sowieso nur schwer zu unterscheiden.
 
Zumindest die Rennleitung müsste doch wissen, dass man, auch bei einer roten Ampel, die angebrochene Runde noch fertig fahren darf!
 
Hm, finds jetzt nicht so dramatisch wie einige andere hier,
aber sich dann über die Strafe zu beschweren is auch'n bisschen
arm. Ein Verstoß ist halt ein kalkulierbares Risiko, wenns dich
erwischt, musst du halt auch die Konsequenzen tragen...
 
Er ist nunmal bei Rot gefahren und wurde erwischt,- Punkt. Was soll man daran rütteln oder meckern? Erbaulich ist da auch die Äußerrung "90% fahr ich korrekt, 10% missachte ich Regeln". Das heißt nämlich nichts anderes wie: "alle 10 Jahre begehe ich einen Mord", "jedes 10 Wort schreibe ich falsch", "jedes 10. Auto hat einen Unfall", etc. Also ne ziemlich hohe Quote an Verkehrsverstößen die du begehst ;)
 
@ Spassbremse
Der Bulle ist eh zu faul Dir hinterher zu laufen, spätestens nach 40 Metern hat der eh keine Luft mehr

Aber nicht hier im Kreis- viertel der Polizisten sind Triathleten oder Marathonis :D

Da haben sich schon einige schwer verschätzt:lol:
 
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