Auf der Canyon Homepage steht:

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Das ist doch immerhin ein Lichtblick! Dann hätte es immerhin in absoluter Grenznähe eine Probesitz- und Probefahrmöglichkeit. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Standorte möglichst bald gebaut werden.
Wir dürfen ab dem 1. September 2010 aus markenrechtlichen Gründen unter der Bezeichnung CANYON keine Fahrräder und kein Zubehör mehr in die Schweiz liefern.

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Es ist aber weiterhin möglich, dass Sie uns in unseren Abholzentren in Deutschland besuchen (zurzeit nur in Koblenz | Weil am Rhein und Konstanz sind in Planung) und dort ein CANYON-Fahrrad auswählen oder abholen und in die Schweiz einführen.
Das ist doch immerhin ein Lichtblick! Dann hätte es immerhin in absoluter Grenznähe eine Probesitz- und Probefahrmöglichkeit. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Standorte möglichst bald gebaut werden.