Crash auf dem Weg zur Arbeit

Wave

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Guten Abend!
Da ich im Moment regelmäßig mit dem Rennradel zur Arbeit fahre und es ja bekannterweise auch ordentlich glatt ist stellt sich mir folgende Frage:

Was passiert wenn ich mich auf den 10km zu meinem Arbeitsplatz mit meinem Rennrad bei Blitzeis etc aufs Ma*l lege. Zählt es ganz einfach als Arbeitsunfall weil ja Arbeitsweg oder könnte die Unfallkasse etwaige Zahlungen verweigern wegen "nicht angepasstem Material" oder "wieso fährt der idiot nicht mit dem Auto"?? Wer kennt sich da rechtlich ein bisschen aus und kann mir auf die Sprünge helfen?
Danke
 
Das ist grundsätzlich ein Wegeunfall und fällt daher in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Bin zwar kein Jurist, aber sehr sicher, dass dir da keiner nen Strick draus drehen kann, wenn du mit dem RR fährst. Für näheres gibt's Wiki.
 
mit dem Auto gibts ja aber eine Mitschuld, wenn Sommerreifen und Eisglätte im Spiel sind. Eventuell könnte dir Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, aber ich bin kein Jurist.
 
bei nem Unfall am dem Arbeitsweg, zahlt die Berufsgenossenschaft. Die zahlen besser als die Krankenkasse. Man braucht auch keine gebühren bei der Massage, Krankengym zahlen. So ein Arbeitsunfall ist von demher besser als einer in der Freizeit
 
Die Berufsgenossenschaften zahlen auch bei Blödheit - und die liegt ja eigentlich vor, wenn man bei Glatteis mit dem RR fährt. ;)

Allerdings musst Du wohl den direkten Weg nehmen. Unfälle auf einer Trainingsschleife sind problematisch.
 
ein Wegeunfall ist einem Dienst/Arbeitsunfall gleichgestellt. Ich hatte 2008 einen Unfall direkt auf dem Wege zum Dienst und mußte 6 Wochen pausieren. (Mit dem Rad gestürzt, auf das rechte Handgelenk gestürzt, Haarriß) Es gab keine Probleme. Es wurde bei der Bewertung auch nicht gefragt, ob ich oder jemand anders die Schuld hatte. Es gibt keine Regelung, die Fahrradfahren egal welcher Art zu egal welcher Zeit und welchen Verkehrsverhältnissen auch immer verbietet. Niemand darf also vorschreiben, ob man bei Glätte radelt, denn da müßte man auch das Auto verbieten, weil die von einem Auto ausgehende allgemeine Betriebsgefahr weit höher ist als bei einem Rad. Soweit zur Beurteilung allgemeiner Art. Wie es denn aussieht, wenn der Chef die Anordnung erläßt, daß man bei Glätte nicht radelt, weiß ich nicht.
Ich würde bei bekannter Glätte nicht radeln, allerdings kann es bei derzeitiger Wetterlage auch passieren, daß es während der Fahrt zum Blitzeis kommt, und dann gibt es keine rechtlichen Probleme.
 
Allerdings musst Du wohl den direkten Weg nehmen. Unfälle auf einer Trainingsschleife sind problematisch.

Jein. (wie immer in Rechtsstreitigkeiten)

Wenn die Trainingsschleife täglich (also auf jedem Weg zur und von der Arbeit) gefahren wird, gilt sie als üblicher Weg. Desweiteren: Habt ihr eine Betriebssportgruppe? Dann wäre auch ein längerer Weg Arbeitsunfall-versichert. Wenn Du da Mitglied bist ;-)

Nichts destotrotz würde ich bei drohendem Blitzeis eher das MTB mit Spikes nehmen :cool:
 
Ich hatte auch eine Unfall auf dem Weg zur Arbeit.
Berufsgenossenschaft hat sofort gefragt ob direkter Weg.
War nicht gan der direkte weg. HAb angeben das der Umweg sicherer sei als der direkte weg (Radweg). Hat keiner mehr nachgefragt.
Selbst wenn du nur nen kleinen Umweg zum Supermarkt machst, dann zahlen sie schon nimmer. (wenns einer merkt)
 
Kann ich so auch bestätigen. Die hören ziemlich genau hin, ob es dein direkter Arbeitsweg war oder ein Umweg. Bei Umweg (auch mal eben kurz zum Bäcker oder so) werden die dir eventuell Probleme bereiten. Wie dein Fahrrad aussieht, ist denen eigentlich egal, da machen sie keine Unterschiede. Ich hatte an meiner Sturzstelle (die auch sehr präzise angegeben werden muss) vor dem Gespräch mit der Berufsgenossenschaft noch mal "schnell" geschaut, dass da nicht ein Schild hängt, was Fahrradfahren verbietet (weil es bei mir auf einem Sportgelände war). Die schauen da auch bei der Zeit hin (wann war der Sturz, wann warste in der Rettungsstelle/Notaufnahme, wann wäre Arbeitsbeginn gewesen).

Ansonsten kann ich Wegeunfälle auch sehr empfehlen... kleiner Scherz. ;) In der Physio wird man auch als privat Versicherter behandelt (war zumindest bei mir so) und nicht als gesetzlich Versicherter. War sehr nett. Mal ganz andere Wartezimmer kennengelernt. :D
 
Es gibt keine Regelung, die Fahrradfahren egal welcher Art zu egal welcher Zeit und welchen Verkehrsverhältnissen auch immer verbietet. Niemand darf also vorschreiben, ob man bei Glätte radelt, denn da müßte man auch das Auto verbieten, weil die von einem Auto ausgehende allgemeine Betriebsgefahr weit höher ist als bei einem Rad. Soweit zur Beurteilung allgemeiner Art.

Selbstverständlich gibt es eine solche Vorschrift: § 3(1) StVO. Der Fz.Führer darf nur so schnell fahren, wie es die Wetterverhältnisse und seine persönlichen Eigenschaften / die des Fz. es zulassen. Bei erkennbaren Glatteis kann dies eben auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Null bedeuten, was heißt, dass er nicht mehr weiterfahren darf. Bei einem Kfz. sind z.B. bei Glatteis bereits 20-25 km/h zu viel (OLG Nürnberg in NVZ 1993, 149).
 
Selbstverständlich gibt es eine solche Vorschrift: § 3(1) StVO. Der Fz.Führer darf nur so schnell fahren, wie es die Wetterverhältnisse und seine persönlichen Eigenschaften / die des Fz. es zulassen. Bei erkennbaren Glatteis kann dies eben auch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Null bedeuten, was heißt, dass er nicht mehr weiterfahren darf. Bei einem Kfz. sind z.B. bei Glatteis bereits 20-25 km/h zu viel (OLG Nürnberg in NVZ 1993, 149).

Es geht hier aber darum ob, die gesetztliche Unfallversicherung zahlt. Und die zahlt, da es eine "Sozialversicherung" ist. Hier wird keine Schuldfragefrage gestellt. Wenn jemand sich auf die Fresse legt und ein Krankenhausaufenthalt ansteht fragt niemand: "Sind Sie denn auch mit angemessenem Schuhwerk unterwegs gewesen?" Gleiches gilt für das Auto.

Wenn man bei einem Wegeunfall Dritten Schaden zufügt, und dann die Schuldfrage gestellt wird ist das eine andere Frage. Man wird trotzdem seine Krankenhausrechnung durch die Berufsgenossenschaft bezahlt bekommen, wenn es ein Wegeunfall war.
 
Das ist sicher richtig, ich bezog mich aber auf eine bestimmte Aussage. Kann aber sein, dass Karsten sich einfach unglücklich ausgedrückt hat.
 
ja, war wohl eine mißverständliche Formulierung! Es gibt natürlich Vorschriften, die bei bestimmten Verkehrslagen die Weiterfahrt verbieten. Allerdings sind solche Verkehrslagen sehr selten, selbst bei Blitzeis gibt es noch ausreichend Autofahrer, die ohne Crash zu Hause ankommen.
Ich will nur ausdrücken, daß es keine Unfallversicherung gesetzlicher Art gibt, die das Fahren bei Glätte verbietet.

Es war bei meinem Unfall übrigens auch so, daß der Sachbearbeiter genau nachgeschaut hat, ob der Unfall auf dem Arbeitsweg lag.
 
Was passiert wenn ich mich auf den 10km zu meinem Arbeitsplatz mit meinem Rennrad bei Blitzeis etc aufs Ma*l lege. Zählt es ganz einfach als Arbeitsunfall weil ja Arbeitsweg oder könnte die Unfallkasse etwaige Zahlungen verweigern wegen "nicht angepasstem Material" oder "wieso fährt der idiot nicht mit dem Auto"??
Etwas sehr ähnliches ist mir vor genau 1 Jahr und 3 Tagen passiert... ich bin mit dem MTB, mit dem ich nach Schulschluss eine Tour fahren wollte, auf dem Weg zum Bahnhof gewesen, was für mich der direkte Schulweg war. Nur 2 Straßenecken von zuhause entfernt wurde ich auf einem schräg abschüssigen Straßenstück von spiegelglatter Fahrbahn überrascht und bin trotz deutlich reduzierter Geschwindigkeit (ich hatte schon so einen Verdacht) und versuchtem Abfangen so hart auf die Schulter gestürzt, dass mein Schlüsselbein brach. Der schwere Rucksack mit Schulsachen, Wechselklamotten, voller Trinkblase, Protektoren, Helm... tat sein übriges dazu. Ich wäre normal auch mit dem Rad unterwegs gewesen, nur halt mit meiner Bahnhofsschlampe (Uralt-RR), das hätte also wenig an der Tatsache geändert. Ich musste lediglich einen Unfall-Fragebogen ausfüllen und die Sache war geritzt, lief alles über die BG. Wegen der "unverantwortlichen Leichtsinnigkeit" des Radfahrens hat da keiner gemeckert und das wird denke ich auch woanders keiner tun...
 
Ich denke es ist egal mit welchen Fahrzeug man zur Arbeit fährt.Bei nem Unfall zählt das als Arbeitunfall.Mit dem PKW muß man aber den direkten Weg nehmen,mit ausnahme das man ne Tankstelle anfahren muß.Kommt man auf die Idee mal flott zum Supermarkt zu fahren,der nicht auf der Strecke liegt hat man Pech gehabt.Dann ists kein Arbeitunfall mehr. Ich denke mit dem Rad gelten die gleiche Regeln.
 
In der Physio wird man auch als privat Versicherter behandelt (war zumindest bei mir so) und nicht als gesetzlich Versicherter. War sehr nett. Mal ganz andere Wartezimmer kennengelernt. :D

Naja, die meisten Physios machen da keinen Unterschied wenn sie ein Praxis mit Kassenzulassung haben. Und BG zahlt nicht wesentlich besser als AOK oder DAK. Spaß fängt bei Privatversicherten an...
 
Naja, die meisten Physios machen da keinen Unterschied wenn sie ein Praxis mit Kassenzulassung haben. Und BG zahlt nicht wesentlich besser als AOK oder DAK. Spaß fängt bei Privatversicherten an...

Meine hatte es früher auch nicht, neuerdings sind privat und gesetzlich Versicherte sogar etagenmäßig getrennt (private: Ledersessel & Pipapo) - dort darf ich momentan rein... ;)

Wer hatte denn schon einen Wegeunfall mit nicht zulässiger Beleuchtung.
Dann wird es glaub ich erst richtig interessant.

Die BG tritt ja erst später auf den Plan. Wie dein Rad zur Unfallzeit ausgestattet war, weiß sie insofern ja nicht. Daher denke ich, spielt korrekte Beleuchtung keine Rolle - das können sie einfach nicht nachprüfen. Anders wäre es nur, wenn es z.B. ein Unfall mit einem Kfz ist und die Polizei geholt wird. Dann könnte das mit aufgenommen werden.
 
Weil ich ungern doppelt tippe, hier ein Ausschnitt eines Artikels, den ich unlängst geschrieben habe (ich bin Juristin und schreibe über derartige Themen bzw. bespreche Urteile für div. Zeitungen/Zeitschriften):

Unfälle, die einen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit ereilen, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt - doch nur, wenn die direkte bzw. kürzeste oder schnellste Route ohne Umweg gewählt wird. (...) (LSG, Az.: L3 U 195/7).

Es gibt keine "Vorschriften" der BG, bei welchen Bedingungen oder mit welchen Fahrzeugen Du unterwegs sein darfst, sollst oder gar musst. Auch per pedes zählt natürlich. Relevant könnte es bei privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherungen werden, die stellen nämlich zurecht die Frage nach dem Selbst(mit)verschulden.
 
Unfälle, die einen Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit ereilen, sind grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt - doch nur, wenn die direkte bzw. kürzeste oder schnellste Route ohne Umweg gewählt wird. (...) (LSG, Az.: L3 U 195/7).
Sollte man sich seine Strecke(n) bei der BG dann besser genehmigen lassen? Bei 60 km einfacher Strecke Arbeitsweg gibts zahlreiche Möglichkeiten, zumal ich bei Radweg-verseuchten Abschnitten lieber Umwege in Kauf nehme.
 
Sofern Du argumentativ Deinen "Umweg" erklären kannst...

Gründe für Umwege könnten erhöhte Staugefahr oder gefährliche Strecken sein, aber auch schnelleres Vorankommen.
 
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