die spinnen doch die wheeler leute...

gesetz hin oder her wenn in der anleitung vom rahmen drin stand dass er nicht für sprünge, stunts und rennen zu gebrauchen ist sind die wieder ausm schneider und müssen nichts ersetzen und vonwegen beweislast liegt beim hersteller: dürfte nich schwer für die sein sowas festzustellen anhand von nem rissverlauf oder sowas in der art, seid einfach froh dasses was neues gegeben hat und gut is :)
 
Original geschrieben von Dr.Dos

§ 439 BGB Nacherfüllung (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nachzulesen hier.

Du kannst den Fuzzies sagen, was sie tun sollen. Und Du hast in jedem Falle das Recht, alle entstandenen Kosten von Wheeler zurück zu holen.


Wenn man keine Ahnung hat, soll man einfach mal die Fresse halten. Ups, trifft beim bösen reiter fast ständig zu ..

nicht ganz richtig ! erst nach 3 maliger reparatur :o sone shice aber auch was ! habe nämlich eben mit meinem altem lehrer aus der warenverkaufskunde getellt ! :p
 
Original geschrieben von evil_rider


nicht ganz richtig ! erst nach 3 maliger reparatur :o sone shice aber auch was ! habe nämlich eben mit meinem altem lehrer aus der warenverkaufskunde getellt ! :p



Was sag ich???:D
Der Typ is ein wanderndes,immer rechthabendes, Lexikon!!!;)
mfG,max
 
Original geschrieben von pat
hast dir auch schon mal gedanken darüber gemacht, ob dieses unnötig harsche und arrogante vorpreschen mit §§, anwalt und rechtsschutz nicht kontraproduktiv sein könnte?

Hah, wir sind hier in einem deutschen Forum, vergiss das nicht. Bei uns wird Jura studiert und aus Gesetzbuechern zitiert, auf so unexakte Wissenschaften wie "soziale Kompetenz" geben wir nichts :D
 
Original geschrieben von gage_
Bei uns wird Jura studiert und aus Gesetzbuechern zitiert, auf so unexakte Wissenschaften wie "soziale Kompetenz" geben wir nichts :D

in der praxis gibts wohl kaum unexaktere wissenschaften als die juristerei. ;)

gruss pat :D
 
Bitte tu uns das nicht an, Du machst Dich schon wieder lächerlich, böser Reiter:

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http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html:

§ 434 Sachmangel:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

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http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html:

§ 440 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz:
Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

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Zu deutsch: sobald eine Ware Mangelhaft ist, bzw. nicht die zugesichrten Eigenschaften hat, habe ich Anspruch auf Nachbesserung. Nachbesserung sind, nach Wahl des Verbrauchers Reparatur oder Austauch. Und zwar bereits beim ersten mal. Schlägt die Nachbesserung 2 mal fehl ('endgültig'), kann ich wählen zwischen Minderung bzw. Wandlung (also Rückgängigmachung des Kaufs).

evil, bitte bleib bei Deinem Style gesülze. Das passt besser zu Dir.



Nur als Hinweis: ich bin für kulante Regelungen in beide Richtiungen. Der Austausch eines Rahmenmodells gegen ein hochwertigeres ist vorbildlich und entspricht den hohen Preisen, die im Fahrradbereich inzwischen Gang und Gäbe sind. Gut gemacht Wheeler.

Dennoch weiss ich aus beruflicher Erfahrung, dass die Gesetzgebung von nicht- oder halbgebildeten Händlern mit Füßen getreten wird. Spätestens, wenn es um Automobile geht, wird sich der Eine oder Andere umgucken, wenn auf Schäden im Bereich von 5000,- EUR oder mehr sitzen bleibt, weil er nicht rechtzeitig einen Rechtsverdreher konsultiert hat.

Tschuldigung, schweife ab ..
 
ich hoffe du weißt was garantie heißt ? es heißt das du im schadensfall die sache repariert bekommst ! und nicht das du ein neues produkt bekommst... soviel dazu ! oder meinst du bekommst ne neue uhr wenn deine innerhalb der garantiezeit stehnbleibt ? nö, bekommst nen abhohlschein und die uhr wird eingeschickt ! das gleiche gilt für alles andere ! also geh nochmal zur schule und paul nen bissl, ich habe den beruf gelernt du "fachmann" :lol:
 
evil, ich komme einfach nicht an Dich heran. Dein Niveau ist unantastbar.

Die gesetzlich Gewährleistung gilt für jeden gewerblichen Verkäufer. Garantie hat mit oben genannter Gewährleistung rein gar nichts zu tun.

Komm mal runter von Deinem stylischen BMX und lies was im BGB. Das ist das bürgerliche Gesetzbuch und regelt zufälliger Weise Dein Leben in der Bundesrepublik Deutschland.

Und weils so schön ist: wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ist schon klar, in einem Internet Forum, ICQ und IRC kommt man auch mit rumproleten und und Smilies zurecht.

Im echten Leben zählt Freundlichkeit, Leistung und das BGB. Dich hingegen sieht man nur beim Dissen, rumproleten, beschimpfen, schwätzen und was weiss ich.


Das gesamte Forum wartet übrigens immer noch auf Fotos, die Deinen Style mit Beweisen unterlegen.
 
Original geschrieben von theworldburns
oh mann... hätt auf dem rahmen dmr gestanden hätteste wahrscheinlich garnix bekommen

woher willstn du das wissen, jeder den ich kenne bekam bei einem materialfehler sofort ein neues dmr !
 
Dr.Dos .. lies nochmal Deinen ersten Beitrag in diesem Thema und ueberleg, ob Dir zusteht jemand Vortraege ueber's Dissen und Beleidigen zu halten.
 
Wenn bei einer Uhr das defekte Teil ausgetauscht wurde, handelt es sich um eine mangelfreie Sache. Egal ob es eine neue oder die alte reparierte ist.

Ein gebrochener und dann geschweißter Rahmen ist nicht frei von Mängeln, da sich der Wert gemindert hat. Hat Wheeler diesen Rahmen nicht mehr im Programm, können sie nach § 243 I ein Stück aus der Gattung mittlerer Art und Güte liefern.

Nach § 439 II BGB kann de Verkäufer die vom Käufe gewählte Art der Nacherfüllung neben den in § 275 II, III BGB für alle Leistungspflichten geregelten Verweigerungsgründe - weil sie unmöglich ist - verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Damit kann der Verkäufer die kostengünstigere Variante durchsetzen.

Bsp.: Ist der Mangel an Evils Uhr durch einfaches Auswechsel eines Teiles behebbar, wäre die vom Käufer verlangte Lieferung einer neuen Eviluhr unverhältnismäßig wegen der damit verbundenen Aufwendungen.

Die Sache mit den Cantisockeln ist jetzt etwas schwierig. Der neue Rahmen entspricht der Gattung und mittlerer Art und Güte und Scheibenbremsen sind mittlerweile Standart. Das würde jetzt wohl auf den Richter ankommen, wie er dies einschätzt.
Der Rahmen erfüllt Deinen Einsatzzweck, aber Dir entstehen zur Nutzung neue Kosten. ???
Im Falle eines Streites, würde es wohl darauf ankommen, ob man dem Richter klar machen kann, daß es durchau noch üblich ist mit Cantis zu fahren, oder Scheibenbremsen mittlerweile Standart sind.

Nicht das BGB regelt das Leben, sondern der redekundige Anwalt, der den Richter von der Richtigkeit seines Vortrages überzeugt.
 
kommt von der verbraucherzentrale:

1. Zum Ersten kann der Konsument selbst entscheiden, ob er die Ware repariert oder ersetzt haben will, beides ohne Spesen, es sei denn, eine der beiden Lösungen ist unvergleichlich teurer oder aufwendiger gegenüber der anderen.
Was heißt " unvergleichlich teurer oder aufwendiger"? Ein Beispiel: wenn der Schaden durch eine kleine Reparatur behoben werden kann, ist es unvergleich aufwendiger, vom Händler gleich die Ersetzung der Ware zu verlangen. Diese kann dann verlangt werden, wenn die Reparatur misslingt oder schlecht ausgeführt wird.
 
Original geschrieben von oBATMANo
Wenn bei einer Uhr das defekte Teil ausgetauscht wurde, handelt es sich um eine mangelfreie Sache. Egal ob es eine neue oder die alte reparierte ist.

Ein gebrochener und dann geschweißter Rahmen ist nicht frei von Mängeln, da sich der Wert gemindert hat. Hat Wheeler diesen Rahmen nicht mehr im Programm, können sie nach § 243 I ein Stück aus der Gattung mittlerer Art und Güte liefern.

Nach § 439 II BGB kann de Verkäufer die vom Käufe gewählte Art der Nacherfüllung neben den in § 275 II, III BGB für alle Leistungspflichten geregelten Verweigerungsgründe - weil sie unmöglich ist - verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Damit kann der Verkäufer die kostengünstigere Variante durchsetzen.

Bsp.: Ist der Mangel an Evils Uhr durch einfaches Auswechsel eines Teiles behebbar, wäre die vom Käufer verlangte Lieferung einer neuen Eviluhr unverhältnismäßig wegen der damit verbundenen Aufwendungen.

Die Sache mit den Cantisockeln ist jetzt etwas schwierig. Der neue Rahmen entspricht der Gattung und mittlerer Art und Güte und Scheibenbremsen sind mittlerweile Standart. Das würde jetzt wohl auf den Richter ankommen, wie er dies einschätzt.

ein mensch der mich versteht ! :bier:

aber wenn z.b. ein riss am unterrohr ist und nen neues rohr reingeschweißt wird ist das keine wert minderung in dem sinne ! zumindest sofern es richtig gemacht wird ! ;)
 
Da wäre ich wieder vorsichtig, da Du den Schaden beim Verkauf melden mußt und somit sich der Verkaufspreis sicher senken würde.

Vielleicht wenn Du ein Zertifikat vom Hersteller über die Reparatur hättest, welches Dir den Originalzustand bescheinigt. Es wird ja nicht einfach ein Teil, ohne Spuren zu hinterlassen ausgetauscht.
 
oBATMANo: entscheidend ist, dass keiner Partei ein unzumutbarer Aufwand entsteht. Etwa Versand- und Montagekosten beim Kunden bzw. Reparatur eines Kleinteils, dass auch schnell und einfach ausgetauscht werden kann.

Mitnichten habe ich gesagt, dass ein Austausch, die Zusendung eine 'neuen' Teils bedeutet.

Im Fall Wheeler liegt eine Unzumutbarkeit vor: die Anschaffung von Neuteilen (z.B. Scheibenbremsen oder auch Umwerfer, Sattelstütze usw.) ist definitiv nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Ob ich nicht doch den tollen neuen Rahmen behalte und für 'kleines Geld' (wie oben erwähnt) eine neue Bremse kaufe ist persönliches Gusto. (Stimme von Pélé:) Ich würde es tun.


Meine Kritik betraf ausschließlich evil, der in gewohnter Manier alles nieder bügelt. Niemand erwartet von ihm, dass er alles weiss. Aber jeder sollte überprüfen, ob nicht in vielen Fällen einfach mal Stille hält.

Was sollte der letzte Post? Ein geschweisster Rahmen so gut, wie ein neuer? Eine fachmännische Reparatur bedeutet keinen Wertverlust? Kaufst Du ein Auto mit Totalschaden, fachmännisch repariert?
 
Hat Wheeler den alten Rahmen noch im Programm, oder einen vergleichbaren mit Cantis?
Wenn nicht, wäre es unzumutbar einen zu verlangen.

Hab ja gesagt, daß ein geschweißter Rahmen ein Problem darstellt.

Die Zusendung eines neuen Teiles ist natürlich kein Austausch sonder eine Nachbesserung, aber hab doch gar nix dies bezüglich zu Dir gesagt ???
 
Original geschrieben von Dr.Dos

Was sollte der letzte Post? Ein geschweisster Rahmen so gut, wie ein neuer? Eine fachmännische Reparatur bedeutet keinen Wertverlust? Kaufst Du ein Auto mit Totalschaden, fachmännisch repariert?

total schaden ist wenn die reparatur den neu/gebrauchtwert überschreitet.... kurz: wenn nen HT rahmen 750€ kostet, nen halbes jahr alt ist dann ca. 450€ wert ist und dann nen neues Unterrohr eingeschweißt werden muss und diese reparatur den hersteller 100€ kostet...... ist wohl kaum nen total schaden !
 
Sorry, meinte evils letzten Post.

Firmen sind angehalten, für angemessene Zeit Austauschware vorzuhalten (von Zeit zu Zeit gibt es deswegen Schnäppchen im Ausverkauf der Importeure ..). Deshalb sehe ich den schwarzen Peter eher bei Wheeler.

Aber noch mal: Wheeler hat zunächst sehr kulant gehandelt, woher sollte der Sachbearbeiter von dem zukünftigen Problem gewusst haben? Das kann immer passieren. Ich fand die Reaktion im ursprünglichen Post auch recht heftig.
 
Dennoch müßtest Du diese Reparatur beim Verkauf anzeigen, was sicher den Wert mindern würde.

Persönlich würde ich es nicht kaufen.

@DOS
Die Reaktion ist schon ****
Würde halt an seiner Stelle das Problem mal Wheeler schildern vielleicht können sie ihm ja helfen. Wenn er aber gleich irgendnen bösen Brief schreibt und am besten noch mit Veröffentlichung dieser bösen Schandtat droht, werden sie ihm wohl kaum helfen.

Wenn er den Rahmen überhaupt nicht haben will und Wheeler keinen alten hatt, kann er vom KV zurücktreten. Wäre aber ziemlich dumm. Wheeler wird ihm sicher keine Cantisockel an den Rahmen schweißen.
 
Original geschrieben von oBATMANo
Dennoch müßtest Du diese Reparatur beim Verkauf anzeigen, was sicher den Wert mindern würde.

Persönlich würde ich es nicht kaufen.

wenns bei kalle, onkel jürgen oder richi gemacht wurde hätt ich keine sorgen damit !
 
Mmmh, also wenn jemandem nen Rahmen bricht und dann ein Rohr ausgwechselt wird, würde ich mir denken, daß da bestimmt noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Außerdem gibt es genügend Rahmen am Gebrauchtmarkt ohne Reparatur.

Denkst Du wirklich Du könntest bei eBay den selben Preis erzielen, wie für einen unbeschadeten Rahmen?
Man bekommt ja so schon nix für nen Gebrauchtrahmen. Ist ja noch schlimmer als bei Autos.
 
bei e-bay würde ich auch net angeben das da nen riss im unterrohr war und da nen neues eingeschweißt wurde ! :lol:
 
Sicher könnte Richi seine eigenen Rahmen einigermaßen zusammen flicken. Trotzdem denke ich, dass ein Gutachter, ein Performance Bike mit einem geschweissten Unterrohr nicht als einem nicht-defekten gleich stellt.

Die Reparatur eines Alumininiums dessen Legierungszusammensetzung ich nicht kenne ist äußerst schwierig. In der aktuellen MBA wird ein Unternehmen in den USA vorgestellt, dass ab 200 $US unter Ausschluss jeder Garantie (USA!!) einen Rahmen nach Augenscheinnahme repariert.
 
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