die spinnen doch die wheeler leute...

Ihr seid komisch!

Es gilt bei Defekt:
Wandlung
Minderung
Ersatz

Eine Reperatur sieht das Gesetz nicht vor.
Ausnahme: Im Vertrag ist eine anders lautende Vereinbarung.

Das gilt sicher für die Schweiz und unser Prof hat gemeint, das selbe auch für Deutschland
 
Falsch,

es muß zwischen den verkauftem Gut usw.. unterschieden werden. Dies kann man nicht so pauschal sehen.

Erst nach einem fehlschlagen oder außer Frage kommen der Nacherfüllung kann man Rücktritt oder Minderung verlangen.

Über Ersatz und Nachbesserung haben wir ja schon gesprochen.

Den Begriff Wandelung gibt es nicht mehr.
 
Original geschrieben von pagey


woher willstn du das wissen, jeder den ich kenne bekam bei einem materialfehler sofort ein neues dmr !

bei euch is ja au net cosmic vertrieb oder? die kerle sind einfach nur lächerlich, mein altes octane war verdellt wie mim panzer drübergefahren, sogar in der nähe der delle gerissen und haben ohne anstände sogar angeboten für 100€ mehr nen octane dh zu geben anstatt umsonst nen neues octane und was is bei cosmic? crossies rahmen reisst auseinandern und er bekommt nichmal zum ek nen neues sondern fürn kurs dasser lieber gleich woanders nen neues kaufen kann und so noch geld spart :lol:
 
offtopic: lustig, was man in nem mtb-forum alles lernen kann, wenn der thread noch ein paar seiten lang geht, dann komm ich in den genuss der höheren weihen von verbraucherschutz-gesetzgebung, also weiter so!! find ich interessant...

mfg luniz (der leider keinen plan von diesem kram hat, aber darauf hofft, durch ufmerksames lesen einen plan zu kriegen)
 
Original geschrieben von Stefan F.
Eine Reperatur sieht das Gesetz nicht vor.
Ausnahme: Im Vertrag ist eine anders lautende Vereinbarung.
Und wie interpretierst Du (bzw. Dein Prof) § 439 BGB Nacherfüllung)?

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html


Beseitigung des Mangels == Reparatur der defekten Sache
 
Original geschrieben von evil_rider


total schaden ist wenn die reparatur den neu/gebrauchtwert überschreitet.... kurz: wenn nen HT rahmen 750€ kostet, nen halbes jahr alt ist dann ca. 450€ wert ist und dann nen neues Unterrohr eingeschweißt werden muss und diese reparatur den hersteller 100€ kostet...... ist wohl kaum nen total schaden !

Ein Totalschaden tritt dann ein, wenn Reparaturkosten+Restwert(der Wert des beschädigten Gegenstandes) den Zeitwert des Gegenstandes (vor der Beschädigung) übersteigen ODER keine Sach- und fachgerechte Reparatur mehr durchgeführt werden kann z. B. wenn der Gegenstand zu stark beschädigt wurde.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass ein reparierter (also nochmal geschweißter) Rahmen auch nur ansatzweise die selbe Stabilität hat, wie ein neuer, ab Werk geschweißter. Und der Wertverlust der durch diese Reparatur eintritt dürfte wohl auch nicht ganz unerheblich sein.

Laut Gesetz (kann mich leider nicht mehr erinnern wo das gestanden hat). MUSS JEDER Schaden beim Verkauf benannt werden, egal ob es sich um 100 Eur. oder 10000 Eur handelt. Und glaub mir, bei sowas kann es richtig dick Ärger geben BTST.

so genug klug*******rei :D :D

Gruß

Paddie

PS: Ja, ich hatte mit sowas (an Autos) 3 Jahre jeden Tag zu tun :).
 
Zurück
Oben Unten