Was meint der Fachmann der DIMB?Letzte Woche kam übrigens ein Anhörungsbogen mit der Post. Bußgeld ist da noch nicht beziffert, das kommt wohl später.
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Was meint der Fachmann der DIMB?Letzte Woche kam übrigens ein Anhörungsbogen mit der Post. Bußgeld ist da noch nicht beziffert, das kommt wohl später.
Magst Du Details verraten oder fällt das unter irgendeine Verschwiegenheitsverpflichtung?Es ist kompliziert …
Du könntest versuchen, @Sun on Tour dafür zu interessierenNaja, ich hatte bisher noch mit keinem Juristen Kontakt, insofern ist alles mit Vorsicht zu genießen. Die Sache wird innerhalb der DIMB noch mal anonymisiert weitergeleitet, mal sehen, ob da noch jemand einen Tipp hat. Solange stellt sich mir die Frage, ob ich auf die Anhörung reagiere oder nicht. Konkret stehen sich die Fragen gegenüber, wie groß die Chance ist, dass ich einen Richter so einfach davon überzeugen kann, im Recht zu sein oder ob ich mich nicht stattdessen nur selber belaste. Aktuell wird mir vorgeworfen, fahrlässig ordnungswidrig gehandelt zu haben.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ranger ähnlich wie die Förster hoheitliche Rechte haben.Haben die Ranger mehr/zusätzliche Rechte als "normale" Bürger?
Beim ersten Mal könnte es auch ganz ohne gehen; glaube ich aber nicht, wenn die Behörde sich einmal die Mühe des Schriftverkehrs macht.So ein Ordnungsgeld dürfte doch maximal in zweistelliger Höhe fällig sein, oder irre ich mich da?
Das "Argument" dürfte wirkungslos sein. Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit gibt's ja auch nicht erst wenn ein Unfall passiert istUnd mit dem Argument, dass kein Schaden, welcher Art auch immer, entstanden ist, sollte sich diese so genannte Ordnungswidrigkeit vielleicht nicht ganz erledigt haben, aber eben wesentlich abgemildert.
Noch sind wir nicht vor Gericht.Evtl könnte man ja sogar den Antrag stellen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen ist.
Wenn man sich den Gesetzestext des § 11 Abs. 1 Satz 4 SächsWaldGEr war der Meinung, wir wären da auf Fußweg und Pfad unterwegs gewesen
Nein.Haben wir in Sachsen etwa auch die 2m-Regel und niemand weiß es?
Wie soll ich dann mein Zitat aus dem Bußgeldkatalog des SächsWaldG deuten?
Garnicht. Was der Ersteller dieses Kataloges für Fußwege hält oder nicht ist irrelevant.Wie soll ich dann mein Zitat aus dem Bußgeldkatalog des SächsWaldG deuten?
Irrelevant ist es erst dann, wenn das vor Gericht geprüft wird.Garnicht. Was der Ersteller dieses Kataloges für Fußwege hält oder nicht ist irrelevant.
Oder anders: Behörden und Ministerien haben Gesetze zu befolgen - sie machen diese nicht.
Ja, die Ministerien."Fußwege sind begangene Wege schmaler als 2 m"
Die DIMB hat die Mittel.So gerne ich ein Grundsatzurteil zu unseren Gunsten hätte … mir fehlen glaub ich die Mittel, vor Gericht zu gehen. Rechtsschutzversicherung hab ich jedenfalls keine.
Ganz klar soweit; darum geht es (uns) nicht.Wer Eigenschaften von Wegen definieren möchte, hat weder das Radfahren noch das Recht verstanden...
[...] Diese Wege sind so derzeit weder in den Wanderkarten, auch nicht im Forststeig Führer und bisher noch nicht mal bei Opentopomap eingetragen.