DIMB IG Dresden & Umland

Naja, ich hatte bisher noch mit keinem Juristen Kontakt, insofern ist alles mit Vorsicht zu genießen. Die Sache wird innerhalb der DIMB noch mal anonymisiert weitergeleitet, mal sehen, ob da noch jemand einen Tipp hat. Solange stellt sich mir die Frage, ob ich auf die Anhörung reagiere oder nicht. Konkret stehen sich die Fragen gegenüber, wie groß die Chance ist, dass ich einen Richter so einfach davon überzeugen kann, im Recht zu sein oder ob ich mich nicht stattdessen nur selber belaste. Aktuell wird mir vorgeworfen, fahrlässig ordnungswidrig gehandelt zu haben.
 
Naja, ich hatte bisher noch mit keinem Juristen Kontakt, insofern ist alles mit Vorsicht zu genießen. Die Sache wird innerhalb der DIMB noch mal anonymisiert weitergeleitet, mal sehen, ob da noch jemand einen Tipp hat. Solange stellt sich mir die Frage, ob ich auf die Anhörung reagiere oder nicht. Konkret stehen sich die Fragen gegenüber, wie groß die Chance ist, dass ich einen Richter so einfach davon überzeugen kann, im Recht zu sein oder ob ich mich nicht stattdessen nur selber belaste. Aktuell wird mir vorgeworfen, fahrlässig ordnungswidrig gehandelt zu haben.
Du könntest versuchen, @Sun on Tour dafür zu interessieren ;)
Eigentlich wäre es im Interesse der Mountainbiker in Sachsen und insbesondere der DIMB-Mitglieder, hier eine eindeutige Klärung in unserem Sinne herbeizuführen.
Ich an Deiner Stelle würde den Anhörungsbogen fristgerecht ausfüllen - ansonsten wird das Ordnungsgeld ohne Anhörung festgelegt. Angst vor einem Richter brauchst Du jetzt noch nicht haben, das kommt erst wenn Du dem Bußgeldbescheid (falls einer kommt) widersprichst.
Ich biete Dir hiermit zum wiederholten Male an, dass wir uns per PN abstimmen ;)
 
Bei solchen Fällen frage ich mich immer wieder- was wollen solche Wichtigtuer denn machen wenn ich einfach weiterfahre? Papiere hab ich eh nie dabei und es widerstrebt mir ganz massiv, mich derartig schikanieren zu lassen.
 
@mw.dd So ein Ordnungsgeld dürfte doch maximal in zweistelliger Höhe fällig sein, oder irre ich mich da?
Und mit dem Argument, dass kein Schaden, welcher Art auch immer, entstanden ist, sollte sich diese so genannte Ordnungswidrigkeit vielleicht nicht ganz erledigt haben, aber eben wesentlich abgemildert. Evtl könnte man ja sogar den Antrag stellen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen ist.
Was dabei dann rauskommt, k.A.:ka:
 
Haben die Ranger mehr/zusätzliche Rechte als "normale" Bürger?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Ranger ähnlich wie die Förster hoheitliche Rechte haben.
Details bitte in der NP-Verordnung nachschlagen ;)
So ein Ordnungsgeld dürfte doch maximal in zweistelliger Höhe fällig sein, oder irre ich mich da?
Beim ersten Mal könnte es auch ganz ohne gehen; glaube ich aber nicht, wenn die Behörde sich einmal die Mühe des Schriftverkehrs macht.
Zu Bedenken bei der ganzen Sache:
Falls ein Ordnungsgeld verhängt und akzeptiert wird, sollten sich @martn und Kollegen kein zweites Mal im gleichen Gebiet abseits der Waldautobahnen erwischen lassen, denn dann wird es teuer.
Und mit dem Argument, dass kein Schaden, welcher Art auch immer, entstanden ist, sollte sich diese so genannte Ordnungswidrigkeit vielleicht nicht ganz erledigt haben, aber eben wesentlich abgemildert.
Das "Argument" dürfte wirkungslos sein. Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit gibt's ja auch nicht erst wenn ein Unfall passiert ist ;)
Wie ich argumentieren würde - gerne per PN.
Evtl könnte man ja sogar den Antrag stellen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen ist.
Noch sind wir nicht vor Gericht.
 
Er war der Meinung, wir wären da auf Fußweg und Pfad unterwegs gewesen
Wenn man sich den Gesetzestext des § 11 Abs. 1 Satz 4 SächsWaldG
"Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen."
ansieht, fällt jedenfalls auf, dass das Radfahren nur auf den genannten Pfaden, aber eben nicht auf allen unzulässig sein soll. Insoweit besteht in Sachsen offensichtlich kein generelles Verbot mit dem Fahrrad Pfade zu befahren. Damit ist aber auch klar, dass nicht jeder Pfad ein Fußweg ist. Woran erkennt man nun Fußwege. Wenn man es als Radfahrer nicht erkennen kann, ist es wohl auch keiner (ergibt sich letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip). Das was jemand anderes für einen Fußweg hält, kann jedenfalls nicht ausschlaggebend sein - auch wenn es der Vertreter einer Behörde wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese ganzen Gesetzestexte und Verordnungen kranken an einer unklaren Definition. Seit Jahrtausenden wird über "Wege" gestritten, das wird sicher kein Dresdner Amtsgericht abschließend klären können.

Allein dieser Satz: "Das Radfahren ist nicht gestattet auf Sport- und Lehrpfaden sowie auf Fußwegen." wirft doch sofort die Frage auf, was die Unterscheidung in "Pfad" und "Weg" bezweckt, und was das jeweils sein soll. Ein Lehrpfad zB wäre ja an Beschriftung zu erkennen, aber ein Sportpfad....? Welcher Sport, etwa Radfahren?
Was ein Weg ist, weiß man erst, wenn dieser konkret vor Ort als solcher bezeichnet ist (Wegweiser, Markierung durch Verein, Nummer). Könnte sonst auch von Wildschweinen angelegt sein.
Ist er nicht bezeichnet, ist es doch das gleiche wie im weglosen Gelände. Ist das erlaubt?
Aus meiner Erfahrung mit Baubehörden, Gesetzen und Verordnungen : jeder hat seine eigene Interpretation.

Generell hat man daher aufgrund der vielen wechselnden Meinungen kaum eine Chance auf ein positives Grundsatzurteil.
Viel Erfolg!
 
So gerne ich ein Grundsatzurteil zu unseren Gunsten hätte … mir fehlen glaub ich die Mittel, vor Gericht zu gehen. Rechtsschutzversicherung hab ich jedenfalls keine.
 
@Sun on Tour hast du Erfahrungen, ob es was bringt, bei ner Anhörung zur Ordnungswidrigkeit auf Begrifflichkeiten und deren Interpretation rumzureiten? Oder ist das eher was für die xte Instanz nachm Anfechten vor Gericht?
 
Es dürfte kaum jemanden geben, der Erfahrung mit Bußgeldern für gewöhnliches Radfahren bzw. Mountainbiken in der Natur oder im Wald hat, weil es hierfür i.d.R. auch überhaupt keine Veranlassung gibt.

Das Betretungsrecht muss einfach sein, damit es der einfache Erholungsuchende und Grundbesitzer auch ohne Jura- und Geologiestudium versteht. Darum würde ich es auch einfach halten. Ich glaube nicht, dass der Gesetzestext viel Spielraum für ausufernde Interpretationen lässt.
 
Wer Eigenschaften von Wegen definieren möchte, hat weder das Radfahren noch das Recht verstanden...
Ganz klar soweit; darum geht es (uns) nicht.
Nur: Wer sagt den zuständigen Behörden, dass ein Fußweg gewidmet und gekennzeichnet sein muss, das er als solcher auch für den Erholungsuchenden erkennbar ist?
 
Ich grätsche hier nochmal mit dem Forststeig rein, da ich den nun praktisch komplett abgewandert bin:

Also in großen Teilen ist der Forststeig nichts fürs MTB! Es sei denn, Du kannst fahren wie Danny McAskill und hast die Expeditionserfahrung von Reinhold Meßner o_O

Insofern ist die Angabe (MTB durchgestrichen) auf den Infotafeln für den Durchschnitts-Mountainbiker rein fahrtechnisch zutreffend. Das Rechtliche klammer ich mal aus, da bin ich nicht kompetent.

Wie gesagt, nur als fahrtechnische Bewertung. Ich gehe mal davon aus, dass befahrbare Forstwege jeder selbst erkennt, auch wenn da der vertikale gelbe Strich am Baum dran ist. Sofern der Weg aber ins Unterholz abtaucht, würde ich es so einschätzen, dass man da lieber nicht das Vorderrad reinhalten soll. Klar, einzelne Spots gehen sicherlich.

[...] Diese Wege sind so derzeit weder in den Wanderkarten, auch nicht im Forststeig Führer und bisher noch nicht mal bei Opentopomap eingetragen.

Jetzt schon!
Die Wege habe ich inzwischen alle nachgetragen. Wohlweislich keine Aussage über Befahrbarkeit mit MTB getroffen, da eine Angabe, dass es geht, von den einen als Aufforderung oder rechtliche Angabe mißverstanden werden könnte. Trägt man ein MTB=No, heißt es wieder, das ist ja rechtlich nicht geklärt.

Den aktuellen Verlauf habe ich auch (aufwändig) nachgeführt, ist in Opentopomap schon aktuell als Wanderwegelayer drin, die Grundkarte dauert wohl noch bissel. Oben rechts auf das Hamburger-Menü klicken (die drei horizontalen Balken), Wanderwege aktivieren.

Komischerweise waren alle Wanderer, die außerhalb von Sachsen ware, schwer angetan von dem Konzept; Kritik kam immer nur von Einheimischen.

OT: Das schrägste kam von einem älteren Wanderer mit Tagesrucksack am Taubenteich. Ich kam mit einer anderen Wandrerin an, die ich unterwegs getroffen hatte. Also wir beide voll geflasht von dem genialen Steig.

Old Man: Man kommt mit dem Auto so schlecht an den Forststeig ran!

Wir: Kinnlade runterklapp ??? WTF denk

Old Man, sieht unseren Gesichtsausdruck: Ja, er macht da nur Tagestouren auf dem Weg und findet so schlecht Parkplätze! Sonst müsste man ja alles mitschleppen, was man braucht!

Wir, wieder sprechfähig: Ja, DAS ist genau der Plan! Dafür ist der Forststeig nunmal geschaffen worden! Kopfschüttel


ride on!
tanztee

Ach ja: aktuell sind dort viele Forstwege praktisch nicht befahrbar, da haben die den Borkenkäfer jagenden Harvester ganze Arbeit geleistet.
 
Aufruf zur Bürgerbeteiligung Waldgesetz Sachsen

Das Waldgesetz in Sachsen soll überarbeitet werden. Das Land wählt die Form der Bürgerbeteiligung, um die Wünsche der Bevölkerung an ein Waldgesetz abzufragen.
Ihr seid aufgefordert in kurzen Kommentaren zu beschreiben, was ihr euch vom Wald wünscht. Beispielsweise ohne Einschränkung alle Wege im Wald mit dem Mountainbike nutzen zu dürfen. Oder ob es mehr attraktivere Wege und Strecken benötigt. Formuliert so, wie ihr es für richtig haltet und bleibt dabei positiv und freundlich.
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/.../themen/1021168
 
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