Dynamopflicht

  • Ersteller Ersteller bettseeker
  • Erstellt am Erstellt am
Geht doch nicht um Schneesturm, meine mehr so was wie dichten Nebel und dergleichen. Oder starkes Gewitter mit der damit verbundenen geringern Helligkeit.
 
Geht doch nicht um Schneesturm, meine mehr so was wie dichten Nebel und dergleichen. Oder starkes Gewitter mit der damit verbundenen geringern Helligkeit.
soll man dann die leute alle vors gericht ziehen weil sie sich mit einer 10 lux lampe durch dichten nebel schleichen ?
Also, gleich mal Kontrollen bei Nebel für Fahrradfahrer.
Ich denke, gleichbehandlung von Radlern sollte da anfangen wenn man sieht wie sie alle auf der bundesstraße fahren obwohl dort ein radweg ist.
Was für Gammler !!

Schneesturm ist möglich ab der richtigen Höhenlage/Wettereinflüßen die derartiges begünstigen.
Wenn das Wetter schon vorher wechselhaft war, das sollte man merken.
Also wenn du graue wolken am himmel siehst, kann es passieren daß es anfängt zu regnen... während einer fahrt.
Diese Menschen sollten alle Regenjacken mitführen damit sie nicht naß werden können, weil es in Deutschland regnet.

In manchen Gegenden ist mit einer unbeständigen Wetterlage zu rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja eben. Mit manchen Wettterverhältnissen muss man rechnen. Und dann sollte man natürlich das Licht bei haben. Das bräuchte man eben auch nicht zu regeln, wenn die dei es dochmal nicht bei haben dann schieben würden.
Und der der mit der 10Lux Lampe durch den Nebel schleicht begeht ja zumindest formal keinen Verstoß. Im Gegensatz zu dem der das ohne Leuchte tut. Ob es ratsam ist ist nochmal nen ganz anderes paar Schuhe. Und viele Batterieluchten - mit Prüfzeichen - haben genauso gerade die 10Lux wie nen 0815 Halogenscheinwerfer für Dynamo.
Und der Vergleich mit den Regenjacken hinkt doch total. Der die nicht bei hat gefährdet in erster Linie sich selber wenn er sich ne Erkältung zuzieht (sicher etwas dann auch andere über Ansteckung). Der der ohne Licht fährt gefährdet sich und andere Teilnehmer am Straßenverkehr. Und natürlich wäre es Humbug, wenn fir STVZO Regenkleidung vorschreiben tät - Hat ja nix mit Verkehrsregeln zu tun.
 
Der Meisterbrief ist das Prüfzeichen der ordentlichen Fahrradwerkstatt.

ordentliche fahrradwerkstatt

selbsthilfefahrradwerkstatt

erkennst du den unterschied?

aber um auch etwas zum thema zu sagen
meiner meinung sollte die dynamopflicht die dynamopflicht abgeschafft werden und die " dunkelheit = licht " pflicht eingeführt werden und zwar mit einem licht mit prüfzeichen, für das prüfzeichen sollten mindestwerte festgelegt werden und gut ist, die allermeisten hersteller werden sich um dieses prüfzeichen bemühen und werden es auch bekommen so das man in zukunft immer rechtliche sicherheit hat egal ob mit der knog oder dem flakscheinwerfer
 
die allermeisten hersteller werden sich um dieses prüfzeichen bemühen und werden es auch bekommen so das man in zukunft immer rechtliche sicherheit hat egal ob mit der knog oder dem flakscheinwerfer

Weder die knog (zu dunkel), noch der Flakscheinwerfer (zu hell) würden ein Prüfzeichen bekommen.
Und die minimal gefordete Helligkeit würde ich keineswegs absenken.
Anders sieht es aus mit der maximalen zulässigen Helligkeit. Da gibt es zum Teil sehr gute Argumente das die zu niedrig ist. Aber wenn man die erhöht wird man es gewiss nicht in dem Maße tun, das der Flakscheinwerfer zulassungsfähig wird.
Ich verlinke einfach noch mal: Scheinwerfer muß dann doch ein paar Bedingungen
 
Zuletzt bearbeitet:
Weder die knog (zu dunkel), noch der Flakscheinwerfer (zu hell) würden ein Prüfzeichen bekommen.
Und die minimal gefordete Helligkeit würde ich keineswegs absenken.
Anders sieht es aus mit der maximalen zulässigen Helligkeit. Da gibt es zum Teil sehr gute Argumente das die zu niedrig ist. Aber wenn man die erhöht wird man es gewiss nicht in dem Maße tun, das der Flakscheinwerfer zulassungsfähig wird.
Ich verlinke einfach noch mal: Scheinwerfer muß dann doch ein paar Bedingungen
wir reden hier nicht von den aktuellen lampen sondern von den lampen die rauskommen sobald die kriterien für nicht dynamobetriebene lampen feststehen , sollten sie nicht total realitätfern sein werden die meisten hersteller sich um dieses prüfzeichen bemühen und dann halt auch lösungen anbieten die z.b. den flakscheinwerfer am radl ermöglichen und sei es nur ein schalter der auf strassennutzung runterregelt
 
Mir ist es völlig egal, ob Du einen Meisterbrief hast oder nicht. Mir ist es auch völlig egal, ob eine Lampe am Radl ein Prüfzeichen hat oder nicht. Du als Betreiber einer Fahrradwerkstatt musst ordentliche Arbeit abliefern, egal ob "Selbsthilfe-" vorne dran steht oder nicht, die Lampe muss ordentlich leuchten. Fertig.
Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.
 
wir reden hier nicht von den aktuellen lampen sondern von den lampen die rauskommen sobald die kriterien für nicht dynamobetriebene lampen feststehen , sollten sie nicht total realitätfern sein werden die meisten hersteller sich um dieses prüfzeichen bemühen und dann halt auch lösungen anbieten die z.b. den flakscheinwerfer am radl ermöglichen und sei es nur ein schalter der auf strassennutzung runterregelt
eben. so sehe ich das auch.
 
Mir ist es völlig egal, ob Du einen Meisterbrief hast oder nicht. Mir ist es auch völlig egal, ob eine Lampe am Radl ein Prüfzeichen hat oder nicht. Du als Betreiber einer Fahrradwerkstatt musst ordentliche Arbeit abliefern, egal ob "Selbsthilfe-" vorne dran steht oder nicht, die Lampe muss ordentlich leuchten. Fertig.
Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.
du kapierst es nicht
 
Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.
Was hast du für ein Problem? Bitte gehts noch? Wir sind hier alle mehr oder weniger Laien, die hier mehr oder weniger fundiert ihre Meinungen äussern darüber wie denn ihrer Meinung die Vorschriften aussehen könnten oder sollten. Und auf einmal ist die "amtliche Qualifikation" doch wichtig? Schönen Schrank auch.

Im übrigen ich liebe meinen Entwicklungsingenieur - Job und würde den nie im Leben gegen einen bei ner Zulasungsbehörde oder dergleichen eintauschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hast du für ein Problem? Bitte gehts noch? Wir sind hier alle mehr oder weniger Laien, die hier mehr oder weniger fundiert ihre Meinungen äussern darüber wie denn ihrer Meinung die Vorschriften aussehen könnten oder sollten. Und auf einmal ist die "amtliche Qualifikation" doch wichtig? Schönen Schrank auch.

Mein Problem sind die vielen oft so sinnlosen Vorschriften, an denen ich manchmal glaube ersticken zu müssen. Dreh´ den Lampenhalter am Lenker 5 mm zu weit nach oben und Du blendest den Gegenverkehr, womit sich jedes Prüfzeichen schon erledigt hat.
Du kannst zwei technisch identische Frontlampen kaufen, eine mit und eine ohne das Prüfzeichen, der einzige Unterschied ist der Preis.

Ich kann und will niemanden verstehen, der ohne Notwendigkeit bürokratische Hürden vor das Radfahren setzen will.

Ansonsten erteile ich Dir hiermit ´nen nichtamtlichen Meistertitel, nämlich den "Meister des letzten Wortes".
 
die Big Bang ist definitiv nicht mehr konform nach dezeitigen Regeln. Das vorletzte mit den 2 IQ Speed ist hinsichtlich formeller Konformität zu den derzeitigen Regeln zumindest fraglich (jeder einzelne trägt das Prüfzeichen, gleichzeitiger Betrieb von 2 ist aber eigentlich nicht zulässig.)

Soviel zur Aussage alles zulässig.

Wo man denn nun wirklich die Obergrenze sinnvoll ziehen soll, und ob da die 2 IQ Speed und ggf gar die BigBang noch reinfallen - dazu habe ich mir noch keine Meinung gebildet.
 
Ich kann und will niemanden verstehen, der ohne Notwendigkeit bürokratische Hürden vor das Radfahren setzen will.
"

Ich bin gegen unötige bürokratische Hürden, und habe das hier im Thread an verschiednsten Stellen schon deutlich gemacht. - Bitte mal lesen.
Ansonsten will und kann ich niemanden verstehen, der sehr wohl der Meinung ist, das Beleuchtung am Rad gewisse Mindestanforderungen zu erfüllen hat. Sich aber so vehement gegen Prüfzeichen sträubt die ganau die Einhaltung solcher kennzeichnen.

Ansonsten erteile ich Dir hiermit ´nen nichtamtlichen Meistertitel, nämlich den "Meister des letzten Wortes".
:lol::lol::lol:zu spät dran:
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=10159356&postcount=15
 
Es wäre doch so einfach (sinngemäß):

1. Reflektoren können durch reflektierende Kleidung ersetzt werden. Pedalreflektoren sind nicht notwendig.
2. Lichtanlage mit beliebiger Spannungsversorgung zulässig: Vorne weiß, hinten rot. Helligkeiten der Lampen dürfen maximal denen eines Kfz-Abblendlicht (vo/hi inkl. Xenon und LED) ensprechen. Von mir aus Konfirmitätsprüfung durch externe Prüfstelle mit Prüfzeichen.
3. Batterieladezustand muss ersichtlich sein und/oder Ersatzbatterien mitgeführt werden.
4. Lichtanlage entfällt bei Fahrten in Helligkeit.

Keine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radklassen.
 
die Big Bang ist definitiv nicht mehr konform nach dezeitigen Regeln. Das vorletzte mit den 2 IQ Speed ist hinsichtlich formeller Konformität zu den derzeitigen Regeln zumindest fraglich (jeder einzelne trägt das Prüfzeichen, gleichzeitiger Betrieb von 2 ist aber eigentlich nicht zulässig.)

Soviel zur Aussage alles zulässig.

Wo man denn nun wirklich die Obergrenze sinnvoll ziehen soll, und ob da die 2 IQ Speed und ggf gar die BigBang noch reinfallen - dazu habe ich mir noch keine Meinung gebildet.

Toll: Lampe mit Prüfzeichen unzulässig, das macht deine Forderung zum Witz:heul:
 
Zurück