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soll man dann die leute alle vors gericht ziehen weil sie sich mit einer 10 lux lampe durch dichten nebel schleichen ?Geht doch nicht um Schneesturm, meine mehr so was wie dichten Nebel und dergleichen. Oder starkes Gewitter mit der damit verbundenen geringern Helligkeit.
eine 20 er hat mich nicht überlebt.. ich weiß nicht wieso..Ne, die 70er Serie war wohl schon immer ganz gut. Schlechte Haltbarkeit hatten die frühen 20er und 30er.
ja hab auch nen frühen Deore ND geschrottet wegen der Lager. Ob der nun ne 20 oder 30 in der Typenbezeichnung hatte weis ich auch nicht mehr.eine 20 er hat mich nicht überlebt.. ich weiß nicht wieso..
naja egal..
Nein. Wofür?
Der Meisterbrief ist das Prüfzeichen der ordentlichen Fahrradwerkstatt.
Der Meisterbrief ist das Prüfzeichen der ordentlichen Fahrradwerkstatt.
Ist doch egal. darum gehts doch nicht. Es geht um den Wachtmeister. Warum soll der sich damit auskennen wenn es auch ohne geht?
der Meister wüsste auch welche Outdoor Sporträder es alles beim BDR gibt:
...
Straßenrennsport
MTB
Querfeldein
BMX
Trial
und
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die allermeisten hersteller werden sich um dieses prüfzeichen bemühen und werden es auch bekommen so das man in zukunft immer rechtliche sicherheit hat egal ob mit der knog oder dem flakscheinwerfer
wir reden hier nicht von den aktuellen lampen sondern von den lampen die rauskommen sobald die kriterien für nicht dynamobetriebene lampen feststehen , sollten sie nicht total realitätfern sein werden die meisten hersteller sich um dieses prüfzeichen bemühen und dann halt auch lösungen anbieten die z.b. den flakscheinwerfer am radl ermöglichen und sei es nur ein schalter der auf strassennutzung runterregeltWeder die knog (zu dunkel), noch der Flakscheinwerfer (zu hell) würden ein Prüfzeichen bekommen.
Und die minimal gefordete Helligkeit würde ich keineswegs absenken.
Anders sieht es aus mit der maximalen zulässigen Helligkeit. Da gibt es zum Teil sehr gute Argumente das die zu niedrig ist. Aber wenn man die erhöht wird man es gewiss nicht in dem Maße tun, das der Flakscheinwerfer zulassungsfähig wird.
Ich verlinke einfach noch mal: Scheinwerfer muß dann doch ein paar Bedingungen
eben. so sehe ich das auch.wir reden hier nicht von den aktuellen lampen sondern von den lampen die rauskommen sobald die kriterien für nicht dynamobetriebene lampen feststehen , sollten sie nicht total realitätfern sein werden die meisten hersteller sich um dieses prüfzeichen bemühen und dann halt auch lösungen anbieten die z.b. den flakscheinwerfer am radl ermöglichen und sei es nur ein schalter der auf strassennutzung runterregelt
du kapierst es nichtMir ist es völlig egal, ob Du einen Meisterbrief hast oder nicht. Mir ist es auch völlig egal, ob eine Lampe am Radl ein Prüfzeichen hat oder nicht. Du als Betreiber einer Fahrradwerkstatt musst ordentliche Arbeit abliefern, egal ob "Selbsthilfe-" vorne dran steht oder nicht, die Lampe muss ordentlich leuchten. Fertig.
Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.
Was hast du für ein Problem? Bitte gehts noch? Wir sind hier alle mehr oder weniger Laien, die hier mehr oder weniger fundiert ihre Meinungen äussern darüber wie denn ihrer Meinung die Vorschriften aussehen könnten oder sollten. Und auf einmal ist die "amtliche Qualifikation" doch wichtig? Schönen Schrank auch.Ich stolpere nur darüber, dass ein dahergelaufener Hobby- Schrauber OHNE amtliche Qualifikation der Meute das amtliche Siegel aufs Auge drücken würde, wenn er könnte.
Was hast du für ein Problem? Bitte gehts noch? Wir sind hier alle mehr oder weniger Laien, die hier mehr oder weniger fundiert ihre Meinungen äussern darüber wie denn ihrer Meinung die Vorschriften aussehen könnten oder sollten. Und auf einmal ist die "amtliche Qualifikation" doch wichtig? Schönen Schrank auch.
Ich kann und will niemanden verstehen, der ohne Notwendigkeit bürokratische Hürden vor das Radfahren setzen will.
"
Ansonsten erteile ich Dir hiermit ´nen nichtamtlichen Meistertitel, nämlich den "Meister des letzten Wortes".
die Big Bang ist definitiv nicht mehr konform nach dezeitigen Regeln. Das vorletzte mit den 2 IQ Speed ist hinsichtlich formeller Konformität zu den derzeitigen Regeln zumindest fraglich (jeder einzelne trägt das Prüfzeichen, gleichzeitiger Betrieb von 2 ist aber eigentlich nicht zulässig.)
Soviel zur Aussage alles zulässig.
Wo man denn nun wirklich die Obergrenze sinnvoll ziehen soll, und ob da die 2 IQ Speed und ggf gar die BigBang noch reinfallen - dazu habe ich mir noch keine Meinung gebildet.
Im übrigen ich liebe meinen Entwicklungsingenieur - Job und würde den nie im Leben gegen einen bei ner Zulasungsbehörde oder dergleichen eintauschen.