Hallo Gemeinde,
heute habe ich eine Frage an die Ebay-Spezialisten oder auch Juristen an Euch:
Ich habe vor zwei Wochen diesen gebrauchten Proceed Flapjack light Rahmen (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7202376005) ersteigert. Ich fand Angebot + Preis o.k. Nachdem ich den Betrag auf das per Mail übermittelte Konto (!) überwiesen nach einer Woche über den Verbleib nachgefragt habe erhalte ich heute folgende Antwort:
Der Verkäufer war seit einer Woche nicht mehr "im Laden" und der "Chef" habe den Rahmen inzwischen anderweitig verkauft. Mir wird die Zurücküberweisung des Kaufbetrages angeboten
Offenbar handelt es sich hier zwar um eine typische "Bikeshopbesitzer lässt privat Parts verkaufen, um Steuern und Haftung zu umgehen" - Auktion, aber das zu beurteilen überlasse ich Euch... (Vielleicht war ja auch der Preis war dem Bikeshopbesitzer zu niedrig - warum wurde dann aber die Auktion nicht vorzeitig beendet?)
Mit einem Pfund Google habe ich herausgefunden, dass in meinem Fall wohl ein Vertrag lt. BGB zustande gekommen ist. Ich hätte so einen Rahmen verdammt gerne, zumal ich mir schon eine passende Gabel besorgt habe - kann ich auf eine Lieferung bestehen?
Ich werde auf jeden Fall probieren mich mit dem Verkäufer irgendwie zu einigen, aber trotzdem meine Fragen:
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bin ziemlich confused
Gruß FranG
heute habe ich eine Frage an die Ebay-Spezialisten oder auch Juristen an Euch:
Ich habe vor zwei Wochen diesen gebrauchten Proceed Flapjack light Rahmen (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7202376005) ersteigert. Ich fand Angebot + Preis o.k. Nachdem ich den Betrag auf das per Mail übermittelte Konto (!) überwiesen nach einer Woche über den Verbleib nachgefragt habe erhalte ich heute folgende Antwort:
Der Verkäufer war seit einer Woche nicht mehr "im Laden" und der "Chef" habe den Rahmen inzwischen anderweitig verkauft. Mir wird die Zurücküberweisung des Kaufbetrages angeboten
Offenbar handelt es sich hier zwar um eine typische "Bikeshopbesitzer lässt privat Parts verkaufen, um Steuern und Haftung zu umgehen" - Auktion, aber das zu beurteilen überlasse ich Euch... (Vielleicht war ja auch der Preis war dem Bikeshopbesitzer zu niedrig - warum wurde dann aber die Auktion nicht vorzeitig beendet?)
Mit einem Pfund Google habe ich herausgefunden, dass in meinem Fall wohl ein Vertrag lt. BGB zustande gekommen ist. Ich hätte so einen Rahmen verdammt gerne, zumal ich mir schon eine passende Gabel besorgt habe - kann ich auf eine Lieferung bestehen?
Ich werde auf jeden Fall probieren mich mit dem Verkäufer irgendwie zu einigen, aber trotzdem meine Fragen:
- Was muss ich tun, um lt. Gesetzgeber richtig beim Einfordern des Rahmens zu handeln?
- Kann/soll ich eine Lieferung anmahnen?
- Lohnt es sich so was per Rechtsanwalt / Gericht einzufordern?
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bin ziemlich confused
Gruß FranG