Hallo Andy,
ich würde die Sache auf gar keinen Fall einfach so runterschlucken! Er möge Dir wenigstens einen Teil Deiner Kosten erstetzen. Ich würde von mindestens mal 40-50 ausgehen. Dies würde ich als gutgemeintes Vergleichsangebot (ihr teilt euch die Kosten) formulieren, apelliere an seine Fairness und erwähne auch, dass Du bereit bist rechtliche Schritte zu unternehmen.
Natürlich kannst Du nicht erwarten, dass das Bike neu ist, aber wenn ein so offensichtlicher Mangel, wie ein defekter Steuersatz / schlecht funktionierende Gabel vorhanden ist, darf ihn der Verkäufer nicht unerwähnt lassen und den Käufer im gegenteiligen Glauben an einen gut gepflegten Gerbrauchtgegenstand lassen. Bleibt er unerwähnt, liegt ein Fall der Arglist vor und eine Berufung auf den Gewährleistungsausschluss greift nicht. Der Gewährleistungsausschluss für Verträge von Verbraucher untereinander soll nicht der Schindluderei Tür und Tor öffnen!
Es gibt einen Haufen Anwälte, die reiben sich die Hände bei solchen Fällen...