Ebay-Problem

pax

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7. Oktober 2003
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hallo allerseits, ich habe die tage auf ebay ein gutes rad geschossen dachte ich http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=110279888005
ich wollte mit dem verkäufer in kontakt treten und fragen ob auch persönliche abholung geht bzw. das mit dem versand klären, auch weil es bald in den urlaub geht. jetzt sehe ich aber dass das rad mitlerweile schon wieder vom gleichen verkäufer auf ebay kursiert der neue link und fühl mich etwas vor den kopf gestoßen. der verkäufer hat bis jetzt nicht auf kontaktversuche reagiert, ich will das rad aber und zwar zu den konditionen die bei meiner autkion vorlagen, sprich dem preis. ich gehe einfach mal davon aus das der verkäufer das rad nicht 2 mal besitzt. steiger ich nun hier frecherweise einfach bis ins extreme mit und bestehe auf dem alten preis oder sollte ich mich gleich damit abfinden das es gar nichts wird? naja ich bin für jeden tip dankbar...
 
na gib ihm sofort ne negative bewertung!
bezieh dich klipp und klar auf das rad das gerade ein zweites mal versteigert wird und verhindere so das er es teurer an jemand anders verkauft und du am ende in die röhre schaust.
er hat erst wenige bewertungen, eine negative wird auffallen, denke ich.

selbstverständlich auch ebay kontaktieren, der kerl scheint nicht so recht zu wissen was er tut...


viel glück
 
So wie's ausschaut bekommt er jetzt beim 2. Versuch aber auch nicht viel mehr...

Auf jeden Fall ebay kontaktieren, der Betrug ist offensichtlich.

Nachtrag: Ich konnt mirs nicht verkneifen:

Hallo ffoltuet
Würde ich den Artikel auch bekommen wenn ich Höchstbietender wäre und die Auktion bei weniger als EUR 611,11 endet?
 
Zuletzt bearbeitet:
Durch den Kauf bei Ebay entsteht ein bindender Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware zu liefern. Kann er das nicht, hast Du ein Recht auf Schadenersatz. Du kannst also z.b. ein gleiches Rad kaufen und die entstandenden Mehrkosten auf ihn abwälzen.

Ich würde ihm einen Brief mit einer angemessenen Nachfrist schicken (keine Mail - besser Brief - am besten Einschreiben) und ihn darauf hinweisen, dass Du ansonsten einen Anwalt einschaltest.

P.S. das ist keine Rechtsberatung !
 
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