Wir haben definitiv "gestanden" als wir in Kontakt traten und haben (auch im Vorfeld) keines dieser Bauwerke befahren.
Das ist allerdings egal, wenn es ein Naturschutzgebiet ist. Da ist üblicherweise das Verlassen der öffentlichen Wege verboten.
Man muss mit Forstbeamten auch aufpassen, die versuchen einen durchaus mal zu veräppeln.
Ich hatte in Duisburg mal mit Einem ne durchaus freundliche Diskussion (bei der es nicht um ein Verwarngeld ging). Derjenige versuchte zunächst immer auf dem Begriff "befestigter" Weg zu beharren. Ich wiederum, beharrte auf dem Begriff fester Weg und dass ich das Waldgesetz in NRW
100% kennen würde. Er gab dann später kleinlaut bei und fragte woher ich das Waldgesetz so gut kennen würde.
Trotz der hier korrekt erwähnten gleichberechtigten Erholungsnutzung für Radfahrer auch auf FESTEN WEGEN in NRW, die normale erkennbare Trails einschließen, muss man meines Erachtens bei 2 Dingen vorsichtig sein:
- Naturschutzgebiet - da das Verlassen von offiziellen Wegen, die hier aber üblicherweise dann gekennzeichnet sind, verboten ist.
- Und auf offensichtlich gebauten Trails. Da wird man sich schwierig mit dem "festen" Weg rausreden können, da zu offensichtlich
Danke auf jeden Fall für die Hinweise, dass die gebauten Sachen zur zeit schärfer kontrolliert werden.
Kartenkenntnis von offiziellen Wegen ist übrigens auch nicht notwendig. Wird auch gerne von Forstbeamten behauptet (nicht die Kartenkenntnis, aber), das nur diese benutzt werden dürfen. Dies ist sogar teilweise richtig, aber es kann vom normalen Erholungsuchenden nicht erwartet werden, dass er bei jedem Ausflug offizielle Karten zu Rate zieht. Ist ein fester Weg erkennbar, und das ist so ziemlich alles was als Weg erkennbar ist, reicht das. Auch hierzu gibt es schon Urteile.
Ist Weg vom Eigentümer nicht gewünscht, kann er ihn gerne Zurückbauen.