Essen (Kettwig) - Verwarn- und Bußgelder fürs Biken

...eine Stelle gerollt wo Jugendliche Biker (schon heftige) Trails, Sprünge, Anlieger in den Wald gebaut haben.

Ich glaube, dass ich weiss welche Stelle Du meinst, und es ist kein Wunder dass man dagegen vorgeht - da ist doch ziemlich übertrieben worden. Ich habe da 1,5 m hohe Rampen vor dem inneren Auge.
Aber wo genau hat der Herr euch denn angetroffen, wart ihr noch auf dem Weg oder abseits davon ? Ich habe das jetzt so verstanden dass ihr da gar nicht gefahren seid, sondern nur geguckt habt. Dafür kann man doch keine Strafe bekommen.
 
Hi Flaschenmann,

das was da an Bauten steht ist definitiv übertrieben, keine Frage!!!

Wir sind vom Weg runter bis zum ersten Sprung, da wir dort einen Biker haben springen sehen. Er ist dann auch noch einmal gesprungen und war dann weg, nach ca. 2-3 Minuten warten kam dann, ebenfalls oben vom Weg, der gute Mann.

Ich habe heute die Rückmeldung der äusserst netten Kontaktperson vom Forstamt Essen erhalten. Der "Kontrolleur" war ein überregionaler Mitarbeiter der u.a. diese Kontrollen dürchführt/ durchführen darf. Da ich ihr meine "Story" schon gestern geschildert hatte entschuldigte sie sich stellvertretend und sagte, dass mein Anliegen heute in der Frühsitzung besprochen wurde.

Kurzfazit (da ich vom Handy schreibe): Fahren ist nur auf befestigten Wegen erlaubt, dazu habe ich 2 Links per Mail erhalten. Weiter sagte sie auch, dass wir nichts illegales getan haben und daher auch nichts zu befürchten haben.

Grüße
Markus
 
Hi Flaschenmann,

das was da an Bauten steht ist definitiv übertrieben, keine Frage!!!

Wir sind vom Weg runter bis zum ersten Sprung, da wir dort einen Biker haben springen sehen. Er ist dann auch noch einmal gesprungen und war dann weg, nach ca. 2-3 Minuten warten kam dann, ebenfalls oben vom Weg, der gute Mann.

Ich habe heute die Rückmeldung der äusserst netten Kontaktperson vom Forstamt Essen erhalten. Der "Kontrolleur" war ein überregionaler Mitarbeiter der u.a. diese Kontrollen dürchführt/ durchführen darf. Da ich ihr meine "Story" schon gestern geschildert hatte entschuldigte sie sich stellvertretend und sagte, dass mein Anliegen heute in der Frühsitzung besprochen wurde.

Kurzfazit (da ich vom Handy schreibe): Fahren ist nur auf befestigten Wegen erlaubt, dazu habe ich 2 Links per Mail erhalten. Weiter sagte sie auch, dass wir nichts illegales getan haben und daher auch nichts zu befürchten haben.

Grüße
Markus
Ehrlich jetzt, da steht wieder befestigt? Vielleicht einfach mal den Link zum LFoG zumailen und sich erkundigen ob man ein Verwarngeld von einer Behörde akzeptieren soll, die nicht mal in der Lage ist einen Gesetzestext zu lesen.
Mit der Begründung befestigter Weg ist jedweder Bescheid ungültig, es sei denn es gäbe im Text zu einem NSG, FFH-Gebiet o.ä. eine entsprechende Verordnung.

Die beiden Links wären interessant.
 
hmpf, hab mich schon gefragt, ob das nicht kontraproduktiv war, was da in letzter Zeit getrieben wurde. Auf der "alten" Strecke fahre eigentlich oft, aber das neue Zeug ist schon arg auffällig. Jetzt wird vermutlich alles abgerissen :(
 
Ich wette die zugesendeten Links sind nicht juristisch valide. Wird wohl klassischer Selbstbezug sein (Der Inverkehrbringer der Behauptung sagt dass es so ist und hält es dadurch für bewiesen dass es so ist.) In Amtsstuben allfällige Denkweise.
 
Hier in/um Osnabrück wurden solche Überprüfungen auch kürzlich angekündigt, aber ich habe bisher noch keinen gesehen.
Gibt es da schon Erfahrungswerte über die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes welches dort ansteht?

Ist zwar ungünstig für Schüler und Studenten die dort fahren, aber ich bin mittlerweile so weit, dass ich lieber einfach 50 Euro bezahle als mich dann Stunden- und Tagelang darum kümmern zu müssen wenn am Ende eh nichts dabei herauskommt.
 
Update: Das ging schnell, heute Post mit Aufforderung zur Begleichung eines Verwarngeldes i.H.v. 30€. Sollte ich dies nicht bezahlen wird ein Bußgeldverfahren usw....

Begründung: Verstoß Paragraph 70 Abs. 1 Breite. 2....usw. ...

Absender ist der Landesbetrieb Wald und Forst NRW.
 
Hier in/um Osnabrück wurden solche Überprüfungen auch kürzlich angekündigt, aber ich habe bisher noch keinen gesehen.
Gibt es da schon Erfahrungswerte über die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes welches dort ansteht?

Ist zwar ungünstig für Schüler und Studenten die dort fahren, aber ich bin mittlerweile so weit, dass ich lieber einfach 50 Euro bezahle als mich dann Stunden- und Tagelang darum kümmern zu müssen wenn am Ende eh nichts dabei herauskommt.

Kontrollen wurden u.a. am letzten Samstag am Dö... und Hü... durchgeführt.

Letztes Jahr wollten die von einigen Bekannten, die beim herunterfahren eines normalen Trails (ohne Bauten) geschnappt wurden p.P. 100€ haben.
Zum Glück haben sich viele dauerhaft geweigert zum Wohle aller Biker!
Wie der aktuelle Stand in den Verfahren ist weiß ich nicht, nur dass einige noch NICHTS gezahlt haben.

Auch wenn man es sich leisten kann/will und eigtl. keine Lust auf "Scherereien" hat sollte man mMn auf keinen Fall auch nur einen Cent bezahlen!
Dabei geht es ums Prinzip und um unser Recht auf unseren Sport und diesen auch adäquat ausüben zu können!

Sonst macht das womöglich noch Schule und die kassieren jedes, oder jedes 2. Wochenende ab! :aufreg:
 
Letztes Jahr wollten die von einigen Bekannten, die beim herunterfahren eines normalen Trails (ohne Bauten) geschnappt wurden p.P. 100€ haben.
Zum Glück haben sich viele dauerhaft geweigert zum Wohle aller Biker!
Wie der aktuelle Stand in den Verfahren ist weiß ich nicht, nur dass einige noch NICHTS gezahlt haben.
Also 100 Euro würde ich auch dann auch erstmal "aussitzen" wollen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das überhaupt so oft durchziehen könnten. Das bedeutet für die Forstbeamten ja auch Sonderschicht. Darum ist die Vorgehensweise, das für die maximal teuer/aufwendig werden zu lassen vielleicht nicht verkehrt. Aber von der Rechtslage her sieht das ganz einfach für uns Mountainbiker eher schlecht aus, mindestens Dunkel-Grauzone.

Es ließe sich höchstens über die Summe streiten, denn wirklich belastbare Dokumente über den Schaden der dort durch das Fahren angeblich angerichtet wird (Jagdpächter / Waldschäden) gibt es ja nicht. Meiner Einschätzung nach ist der auch äußerst gering, und könnte durchaus durch eine Art lokalen Sportverein aufgebracht werden. Bei den Reitvereinen gibt es ja ähnliches (wobei ich noch nie gesehen habe, dass ein Reiter einen Weg instandhält, die nutzen nämlich auch die Weg- und Trailpflege die durch die Mountainbiker durchgeführt wird).

Vermutlich wurde das aber als neue einträgliche Geldquelle erkannt. Mountainbiker sind ja doch mehr oder weniger ehrlich, ein geregeltes Einkommen ist meistens auch vorhanden um sich den Sport leisten zu können. An die wirklich kriminellen Subjekte traut man sich ja nicht mehr ran. Traurig ist das.
Und wenn ich sehe dass im Hü auch viele 13/14/15 jährige fahren und ihren Spaß haben und ihre Freizeit in der Natur verbringen, kommt es mir schon hoch, vor allem wenn ich dann diese dilettantischen Hetz-Artikel in der NOZ dazu lese.
 
Sorry an den TE für Offtopic:

Was die NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) seit Jahren abzieht ist reine Propaganda und grenzt schon an Rufmord!

Aus welchen Beweggründen die so einseitig berichten und zum Teil stumpf reihenweise Unwahrheiten über uns MTB'er und übers MTB'en rund um Osnabrück verbreiten ist mir noch unklar, aber auf Dauer bekommt man das auch noch raus. ;)

Entweder ist ein Angestellter, dessen Vorgesetzter, ein nahe Verwandter, o.ä. militanter Wanderer, Jäger, oder irgendwie sowas.
Anders kann ich mir die Berichterstattung/Hetze gegen MTB'er in dieser Form nicht erklären!
 
Also 100 Euro würde ich auch dann auch erstmal "aussitzen" wollen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die das überhaupt so oft durchziehen könnten. Das bedeutet für die Forstbeamten ja auch Sonderschicht. Darum ist die Vorgehensweise, das für die maximal teuer/aufwendig werden zu lassen vielleicht nicht verkehrt. Aber von der Rechtslage her sieht das ganz einfach für uns Mountainbiker eher schlecht aus, mindestens Dunkel-Grauzone.
Viel Spass beim aussitzen. Wird die Behörden vermutlich in den finanziellen Ruin treiben :lol:
 
mal grundsätzlich:
habe ich keinen ausweis dabei, dann kann ich keinen vorzeigen. ich muss keine welle machen, um einem dahergelaufenen waldbesucher zu erklären wie weit er gehen darf. allerdings könnte der knabe, wäre er polizist, mich mit aufs revier nehmen um meine personalien festzustellen.
du warst offenbar zur falschen zeit am falschen ort, aber wie du beschreibst standen du und zögling neben einem bauwerk um zu schauen wer da so kommt... wie kann wer auch immer dir unterstellen, dass du etwas falsch gemacht hast. du bist entweder doch fahrend unterwegs gewesen, oder der mann ist ein frecher lügner.

ich frage mich, weshalb so ein waldmensch überhaupt befugt sein könnte deine identität feststellen zu wollen, oder ein bußgeld zu verhängen.
kann mich da bitte jemand mit infos versorgen?

ansonsten... frohes radeln und schönen guten morgen.

EDIT:

In Bayern gilt nach Art 29 Abs. 1 BayWaldG:

"Die zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft erklärten Beamten der unteren Forstbehörden haben bei Ausübung forstaufsichtlicher Tätigkeit innerhalb des Amtsbezirks die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten. 2 Sie sollen hierbei eine Dienstkleidung nach der jeweils geltenden Regelung und ein Dienstabzeichen tragen und müssen einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist."

quelle aus 2009... https://www.mtb-news.de/forum/t/jaeger-will-bussgeld-kassieren.411806/

ein t-shirt ist nicht annährend dienstkleidung und sein von dir beschreibener auftritt ist doch sehr unforstlich gewesen.
meine meinung... ein sehr anmaßender mensch mit geringem selbst- und überzogenem waldbewusstsein. vermutlich sägt er 11 monate bäume um und fliegt einmal im jahr in den urlaub um sich auszutoben. die natur liegt ihm am herzen und sein tellerrand ist die innenseiter einer beschlagenen käseglocke. zudem hat der kinder bestimmt so gern, wie holzbock und eine stumpfe kette auf der säge.

Guten Morgen zusammen,

...

Ich war am Samstag abend erstmalig...

... Wir sind da schon das Ein- oder Andere Mal durchgefahren

Grüße
Markus

zusammenkonstruiert, oder unglücklich ausgedrückt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry an den TE für Offtopic:

Was die NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung) seit Jahren abzieht ist reine Propaganda und grenzt schon an Rufmord!

Aus welchen Beweggründen die so einseitig berichten und zum Teil stumpf reihenweise Unwahrheiten über uns MTB'er und übers MTB'en rund um Osnabrück verbreiten ist mir noch unklar, aber auf Dauer bekommt man das auch noch raus. ;)

Entweder ist ein Angestellter, dessen Vorgesetzter, ein nahe Verwandter, o.ä. militanter Wanderer, Jäger, oder irgendwie sowas.
Anders kann ich mir die Berichterstattung/Hetze gegen MTB'er in dieser Form nicht erklären!

der gemeine jäger ist im alltag eher verleger, als naturschützer oder mtb-benützer. sorry for schlecht zusammenkonstuiertes reimen.
 
Ich werde da am Montag mal den Kontakt herstellen und den Sachverhalt auch noch einmal freundlich aber bestimmend darstellen; mal sehen wie die "Gegenseite" reagiert. Im Moment habe ich noch Urlaub, daher beschäftige ich mich auch nur nebenher damit.

Wir haben definitiv "gestanden" als wir in Kontakt traten und haben (auch im Vorfeld) keines dieser Bauwerke befahren.

Grüße und ein schönes Wochenende Euch allen!
Markus
 
Ich werde da am Montag mal den Kontakt herstellen und den Sachverhalt auch noch einmal freundlich aber bestimmend darstellen; mal sehen wie die "Gegenseite" reagiert. Im Moment habe ich noch Urlaub, daher beschäftige ich mich auch nur nebenher damit.

Wir haben definitiv "gestanden" als wir in Kontakt traten und haben (auch im Vorfeld) keines dieser Bauwerke befahren.

Grüße und ein schönes Wochenende Euch allen!
Markus
Rechtschutzversichert? Da wird von der Gegenseite nicht viel kommen...ab zum Anwalt damit.
 
@CasterTroy
Danke dir erst einmal für deine weiterhin ausführliche Info zum Thema, auch wen hier teils etwas doof angemacht würdest.
Ich bin mit deinem Verhalten vor Ort ja auch nicht ganz einverstanden gewesen, ausweisen und so, aber es ist deine Entscheidung.
Was mich bei der Sache am meisten interessiert ist ob so ein Forstbeamter überhaupt berechtigt ist meine Personalien zu verlangen und wen ja nach welcher Gesetzeslage, könnte da im großen weiten www nichts konkretes zu finden.
Zur rechtlichen Lage wo man in NRW biken darf gibt es auf der DIMB Seite einige Infos, hatte jahrelang einige ausgedruckte Blätter im Rucksack um sie Leuten die diskutieren wollten unter die Nase zu halten.
Am Auberg in Mülheim gab es auch mal so einen Spezialisten der alle MTB's angehalten hat und palaver gemacht hat, habe aber in letzter Zeit nichts mehr davon gehört.
Wäre nett wen du weiter berichten würdest, betrifft ja wahrscheinlich alle mehr oder weniger.

MfG pseudosportler
 
Hallo Pseudosportler,

mein "Verhalten" war der Anwesenheit meines Sohnes gerecht, nicht mehr und nicht weniger. Es war schon unnötig, dass er mitbekommen musste, dass ich dem guten Mann sagen musste, dass er uns ggü. den Ton wahren sollte.

Es ist schon seltsam, dass sich mehr Leute über die "Verhalten" des Fahrers als über der Situation Gedanken machen. Als "Jungspunt " hätte ich sicher geschrieben, dass ein fetter Bast**** kam und ich ihm stinkefingerzeigend um den Wanst gefahren bin. Anschließend habe ich ihn ausgelacht als er meine Papiere haben wollte, dann aber doch die Personalien meines Mathelehrers gegeben. Alle wären zufrieden....
 
Da hatte der gute Mann aber Glück, dass Dein Sohn anwesend war. So hast Du ihm, wer auch immer das war, wenigstens Deine echten Personalien ausgehändigt. :daumen:
 
Wir haben definitiv "gestanden" als wir in Kontakt traten und haben (auch im Vorfeld) keines dieser Bauwerke befahren.

Das ist allerdings egal, wenn es ein Naturschutzgebiet ist. Da ist üblicherweise das Verlassen der öffentlichen Wege verboten.

Man muss mit Forstbeamten auch aufpassen, die versuchen einen durchaus mal zu veräppeln.
Ich hatte in Duisburg mal mit Einem ne durchaus freundliche Diskussion (bei der es nicht um ein Verwarngeld ging). Derjenige versuchte zunächst immer auf dem Begriff "befestigter" Weg zu beharren. Ich wiederum, beharrte auf dem Begriff fester Weg und dass ich das Waldgesetz in NRW 100% kennen würde. Er gab dann später kleinlaut bei und fragte woher ich das Waldgesetz so gut kennen würde. :lol::lol::lol:

Trotz der hier korrekt erwähnten gleichberechtigten Erholungsnutzung für Radfahrer auch auf FESTEN WEGEN in NRW, die normale erkennbare Trails einschließen, muss man meines Erachtens bei 2 Dingen vorsichtig sein:

- Naturschutzgebiet - da das Verlassen von offiziellen Wegen, die hier aber üblicherweise dann gekennzeichnet sind, verboten ist.
- Und auf offensichtlich gebauten Trails. Da wird man sich schwierig mit dem "festen" Weg rausreden können, da zu offensichtlich

Danke auf jeden Fall für die Hinweise, dass die gebauten Sachen zur zeit schärfer kontrolliert werden.

Kartenkenntnis von offiziellen Wegen ist übrigens auch nicht notwendig. Wird auch gerne von Forstbeamten behauptet (nicht die Kartenkenntnis, aber), das nur diese benutzt werden dürfen. Dies ist sogar teilweise richtig, aber es kann vom normalen Erholungsuchenden nicht erwartet werden, dass er bei jedem Ausflug offizielle Karten zu Rate zieht. Ist ein fester Weg erkennbar, und das ist so ziemlich alles was als Weg erkennbar ist, reicht das. Auch hierzu gibt es schon Urteile.
Ist Weg vom Eigentümer nicht gewünscht, kann er ihn gerne Zurückbauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht magst du den Bescheid hier mal einstellen?

Persönliche Daten/Namen geschwärzt ;)

Dann könnte man mal sehen, auf was sich berufen wird...

Grüße!
 
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