mightyEx
Kienapfelvernichter
Wenn der Vermieter ordentlich geräumt hat, dann hat der ehem. Eigentümer allerdings doch das Eigentum aufgegeben.
Das stimmt natürlich. Sowas nennt sich konkludentes Handeln oder auch stillschweigende Zustimmung.
Hat also der ehemalige Eigentümer kein Interesse mehr an seinem entrümpelten Rad bekundet, ist das quasi gleichzusetzen mit einer aktiven Willenserklärung - in dem Falle also "kann verschrottet werden". Das wäre halt die im Räumungsanschlag geschriebene Folge bei Nichtforderung nach dem Entrümpeln. Dafür gibt der Vermieter in der Regel auch einen sehr langen Zeitraum an, in der die Räder zunächst mal eingelagert und zurückgefordert werden können. Damit wäre der Vermieter auf der sicheren Seite bezüglich etwaiger Forderungen seitens der betroffenen Mieter.
Insofern hätte der ehemalige Eigentümer tatsächlich sein Eigentum quasi stillschweigend aufgegeben und der Schrotthändler wäre dann neuer Eigentümer. Dann wäre auch alles rechtens und der ehemalige Eigentümer hätte auch gar keine Ansprüche mehr auf das Rad. Da kann er anzeigen, soviel er mag
