Falsche Gabel im neuen Bike verbaut? (Haibike)

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Hallo Leute,

habe mir am 28.Mai diesen Jahres ein neues "Hai Attack FS" bei einem kleinen Händler gekauft.

Hier mal zwei Links:

http://www.toma-versand.com/products/Fahrrad/MTB-Mountainbike/Haibike-Bikes/Haibike-Hai-Attack-FS-Aktionsmodell-2011-MTB-Fahrrad.html

http://www.bikestore.cc/product_info.php?products_id=152754

Wie ihr auf den o.g. Seiten seht, wird der Federweg der Gabel (Suntour Raidon) mit 120mm angegeben. Auch bei allen anderen Shops und Seiten wird 120mm Federweg angegeben.

Auf der offiziellen Hai-Seite wird das "Sondermodell" leider nicht aufgeführt.

Jetzt zum Problem:
Bei meinem Bike ist zwar die angegebene Gabel "Suntour Raidon" verbaut, aber lediglich in der 100mm-Ausführung.

Eine Mail an Haibike ging auch schon letzten Dienstag raus - bis heute keine Antwort.

Kann mir jemand von euch weiterhelfen?
Produktionsfehler Haibike?
Gibt es eine Variante mit 100mm-Gabel?
Hat sich der Händler am Bike zu schaffen gemacht?
:confused:
 
Also die Gabel gibt´s auf jeden Fall auch mit 100mm, sollten auch 100mm auf dem Aufkleber der Gabel stehen, hat man wohl die falsche gegriffen bei der Montage. Kann man dann reklamieren, ob man Erfolg hat, weiß ich nicht, da finden sich aber bestimmt wieder schnell die Rechtsexperten.
Wenn du selbst nachgemessen hast, müsste man wissen, wie.
 
Zum einen steht auf der Federgabel "Travel 100mm"

Zum anderen habe ich den sichtbaren Teil des Standrohres gemessen: ~ 104mm

Für mich ist es halt schwierig nachzuweisen, dass da eine 120er Gabel reingehört. Von Haibike gibt es nichts offizielles, bzw. mir liegt nichts entsprechendes vor. Haibike antwortet nicht...

Der Händler wird mich, wenn ich ihm Ausdrucke von Internetshops mitbringe, nur schräg anschauen :ka:
 
Du hast exakt die Gabel, die du gekauft hast.

Sachmangel: Ist die Voraussetzung für die Geltendmachung der Gewährleistung im Kaufvertragsrecht, daneben auch im Werkvertragsrecht. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte, von den Parteien vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeignete Beschaffenheit hat. Auch die unsachgemäße Montage oder eine fehlerhafte Montageanleitung gelten als Sachmangel (sog. IKEA-Klausel). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Werbung mit bestimmten Eigenschaften einen Sachmangel dann begründen, wenn die Sache die beworbene Eigenschaft nicht besitzt. Einem Sachmangel gleichgesetzt werden Fälle, bei denen der Verkäufer eine andere als die vereinbarte Sache oder eine zu geringe Menge liefert (vgl. § 434 BGB).
:confused:

danke user_0815
 
Den entsprechenden Teil hast du nicht fett gemacht ;)
(...)Auch die unsachgemäße Montage oder eine fehlerhafte Montageanleitung gelten als Sachmangel (sog. IKEA-Klausel). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Werbung mit bestimmten Eigenschaften einen Sachmangel dann begründen, wenn die Sache die beworbene Eigenschaft nicht besitzt. Einem Sachmangel gleichgesetzt werden Fälle, bei denen der Verkäufer eine andere als die vereinbarte Sache oder eine zu geringe Menge liefert (vgl. § 434 BGB).
Die Bewerbung des Rades mit 120mm Federweg wird sich wahrscheinlich in engen Grenzen gehalten haben ;)
Anscheinend war es dir bisher auch völlig egal. Darum auf 120mm bringen, wenn es wirklich so einfach ist, und fertig.


*edit*

Hab mal nach dem Modell gegooglet. Also ein bisschen komisch ist das schon. Wird wirklich überall mit 120mm verkauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anscheinend war es dir bisher auch völlig egal. Darum auf 120mm bringen, wenn es wirklich so einfach ist, und fertig.
vorher entsprechend reklamieren, preisnachlass muss... oder der händler bessert selbst nach.

sowas ein unding, was iss wenn der käufer nich in der lage iss / kein bock hat die gabel selbst zu traveln? für etliche käufer ist der federweg ein hauptkriterium bei der rad-wahl, da kann man nich einfach was anderes ausliefern als angegeben

Die Bewerbung des Rades mit 120mm Federweg wird sich wahrscheinlich in engen Grenzen gehalten haben
wink.gif
das iss nich einfach nur ne "bewerbung", das iss ein wichtiges, unter umständen kaufentscheidendes artikelmerkmal


edit: unwahr, bin davon ausgegangen der händler hätte es mit 120mm beworben...
 
Zuletzt bearbeitet:
das iss nich einfach nur ne "bewerbung", das iss ein wichtiges, unter umständen kaufentscheidendes artikelmerkmal
Nicht so schnell. Es wird sicherlich um die Bewerbung durch den Händler gehen, und nicht was andere Internetshops so vertreiben.

*edit*

Da auf der Haibike-Hompage nichts über dieses Rad zu finden ist, wird also nichts beworben, was nicht ist.
Was andere Händler machen, darf dem Händler, der das Rad verkauft hat, ziemlich egal sein.
 
ja gut haste recht... fraglich iss was da jetz auf dem schild vor dem bike im laden stand... wenns eines hatte
 
Für mich ist es halt schwierig nachzuweisen, dass da eine 120er Gabel reingehört. Von Haibike gibt es nichts offizielles, bzw. mir liegt nichts entsprechendes vor. Haibike antwortet nicht...

Ja was denn nun? Kannst du dich nicht verständlich ausdrücken?

Zuerst schreibst du, laut Produktbschreibung müsste es eine 120er sein. Jetzt plötzlich, kannst du keinen Nachweis mehr bringen, dass eine 120er verbaut sein sollte? WTF?! :confused: Auf so ein sinnfreies Posting sollte man eigentlich wie Haibike reagieren. Nämlich überhaupt nicht. :rolleyes:
 
So lange der Händler nicht von einer 120mm Gabel beim Verkauf gesprochen hat oder du von ihm eine detaillierte Beschreibung erhalten hast, die den verbauten Tatsachen widerspricht, hast du keinerlei Anspruch auf was anderes als das was du gekauft hast. Von der Produktbezeichnung auf dem Rahmen kann man nicht zwangsläufig auf die Ausstattung schließen und selbst offizielle Beschreibungen auf der Herstellerseite sind nach eigener Erfahrung nicht unbedingt zu trauen.
 
Ja was denn nun? Kannst du dich nicht verständlich ausdrücken?

Zuerst schreibst du, laut Produktbschreibung müsste es eine 120er sein. Jetzt plötzlich, kannst du keinen Nachweis mehr bringen, dass eine 120er verbaut sein sollte? WTF?! :confused: Auf so ein sinnfreies Posting sollte man eigentlich wie Haibike reagieren. Nämlich überhaupt nicht. :rolleyes:

Jetzt mal langsam mein Freund.:mad:

Gegenfrage: Kannst du das Thema vor so einem Kommentar nicht komplett durchlesen?

Ich habe immer davon gesprochen, dass auf allen Internetseiten und /-shops die 120mm Federweg angegeben werden.
Ich habe von Anfang an geschrieben, dass auf der offiziellen Haibike-Seite keine Produktbeschreibung zu finden ist. Und daraus ergibt sich für mich das Problem des fehlenden Nachweis. Weil Ausdrucke von Internetshops den Händler wahrscheinlich nicht überzeugen werden.

Aber das habe ich bereits alles so erläutert und verstehe nicht, was daran unverständlich sein soll? :rolleyes::confused:
Sinnfrei ist nur dein Geflame!


Mein Hauptproblem liegt auch nicht in der rechtlichen Situation an sich. Ich glaube nicht, dass es sich bei einer Sache in der Größenordnung lohnt, einen Rechtsstreit mit dem Händler/Haibike zu beginnen.

Ich hoffe mehr auf die Kulanz oder den guten Willen des Händlers bzw. Haibike.
Um hier aber stichfeste Fakten vorlegen zu können, wollte ich noch Informationen einholen.

Vielleicht gab es ja von Haibike irgendwann mal eine offizielle Veröffentlichung zu diesem Modell.
Oder vielleicht hat jemand dieses Bike und hat dazu offizielle Unterlagen mit Daten?
 
Vielleicht gab es ja von Haibike irgendwann mal eine offizielle Veröffentlichung zu diesem Modell.
Oder vielleicht hat jemand dieses Bike und hat dazu offizielle Unterlagen mit Daten?
Vielleicht ist es auch kein Zufall, dass es auf der Seite von Haibike nichts zu finden ist?

Die Internetshops orderten halt alle die 120mm-Version, dein Händler dagegen, weil er sich die 15€ sparen wollte, die 100mm-Version. Oder er hat von Haibike dieses gerade günstig angeboten bekommen, weil die eine falsche Gabel verbaut hatten, aber keine Lust, das zu ändern? So viele Möglichkeiten.

Dieses Rad hat er dir dann verkauft und hast es gekauft. Was andere verkaufen ist ziemlich belanglos.

Ich versteh auch nicht, wie man darauf kommt, hier irgendwelche Ansprüche anzumelden. NACHDEM man das Rad gekauft hat.


Nichts für Ungut, aber da man die Gabel problemlos zu der richtigen machen kann, ist mir das irgendwie moralisch etwas suspekt, dass man auf Kulanz hofft. Rechtlich ist das im sowieso eindeutig.
 
Du musst halt genau herausfinden welche Gabel wirklich in dein Modell gehört. Falls der Händler dir absolut deutlich gemacht hat, das da eine 100mm Federgabel verbaut ist, hast du kein Grund zu beanstandung. Falls es nicht ausgezeichnet und nicht erwähnt wurde und dazu noch die falsche Gabel verbaut wurde, könnte man das als Täuschung ansehen, da für einen Laien solche Sachen nicht direkt Sichtbar sind, daher könntest du auf Nachbesserung klagen oder Geldzurück.

So nebenbei:
Falls er dich wirklich getäuscht haben sollte und du dann einen Unfall hast, wo du nachweisen könntest das dieser mit einer 120er Gabel nicht passiert wäre, dann wäre der Händler in voller Verantwortung zu ziehen.

Und ob man nun die Gabel selbst zu einer 120er umstellen kann, ist sowas von irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ob man nun die Gabel selbst zu einer 120er umstellen kann, ist sowas von irrelevant.
Wenn man nur Geld sehen will, dann ist das wirklich irrelevant. Ich dachte, es geht um die Sache.


So nebenbei:
Falls er dich wirklich getäuscht haben sollte und du dann einen Unfall hast, wo du nachweisen könntest das dieser mit einer 120er Gabel nicht passiert wäre, dann wäre der Händler in voller Verantwortung zu ziehen.
Ja, nee...is klar...:lol:


Mehr radfahren und weniger fernsehen ;)
 
High.

Bei wirklich allen Rädern, die ich bisher gekauft habe,
(und das waren Einige, sowohl vom Händler, als auch aus dem Netz)

gab es eine Rechnug und dazu eine detailierter Auflistung der wichtigsten Ausstattungsmerkmale vom Rad.
Was sich alleine aus Garantie/Gewährleistungsgründen so auch gehört!

Wenn du sowas nicht hast ist:
1. Pech
2. Beim Kauf nicht aufgepasst
3. Superduperschnäppchen gemacht
4. Händler taugt nix

Such dir einen oder mehrere zutreffende Punkte raus:daumen:

Gruß Doc
 
So Leute,

hab jetzt versucht die Gabel zu traveln. Komm aber absolut nicht weiter. Habe mir beide Anleitungsvideos angesehen.

1. Kartusche von oben entnehmen:
Habe diese Ventilkapsel gelöst, beim anziehen kommt nur diese kapsel heraus, kein Rohr!

2. Tauchrohre abziehen und von unten entnehmen:
Bin wie beschrieben vorgegangen, sieht bei mir aber wesentlich anders aus (siehe Anhang)
Wenn ich diese "Mutter" am rechten (von der Sicht im angehängten Bild) löse, kommt nur eine normale ca. 20cm lange Stange heraus. Das wars.

Hab jetzt alles wieder zusammengebaut und in funktionstüchtigen Zustand gebracht?

Was nun? Was mach ich falsch?
 

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