Darf ich die Situation mal folgendermaßen zusammenfassen:
1. Die von der Trentiner Provinzialverwaltung beschlossene "Verbotsregel", nach der Wege von über 20 % Gefälle oder geringerer Breite als ein quergestelltes Bike für die Befahrung mt Mountainbikes verboten sind,
gilt im gesamten Trentino, also auch in Arco, Torbole, Riva und Umgebung.
2. Die lokalen Behörden dürfen von dieser Regel Ausnahmen erlassen und müssen diese eindeutig definieren.
3. Die lokalen Behörden haben einige Ausnahmen erlassen und diese (teilweise) auf der 4land-Karte gekennzeichnet.
4.
Die 4land-Karte ist trotzdem ein privates Produkt und
hat keinerlei rechtsverbindlichen Charakter.
5. Die 4land-Karte ist fehlerhaft.
Es sind in ihr eindeutig verbotene Wege als "erlaubt" eingetragen und "erlaubte" Wege nicht als solche gekennzeichnet.
(Mit anderen Worten: man kann sie in der Pfeife rauchen...).
6. Die lokalen Behörden haben es bis heute nicht geschafft (jedenfalls ist mir nichts Gegenteiliges bekannt), eine verbindliche Liste der freigegebenen bzw. der gesperrten Wege zu veröffentlichen.
7. Die inoffizielle Sprachregelung der Tourismusvertreter vor Ort ist: es gibt keine Beschränkungen für Mountainbiker.
Komme es dennoch zu einem Bußgeldbescheid, so werde dieser von dem Tourismusbüro beglichen. Namentlich zitiert werden will aber niemand...
8. Es gibt genügend Beispiele aus der Vergangenheit, dass Biker von der Polizei nach Befahren eines Weges abkassiert wurden.
9. Mir ist kein Fall bekannt, dass in diesen Fällen, die Kosten des Bußgeldbescheids von dritter Seite übernommen worden wären.
10.
Das Nicht-Vorhandensein eines Verbotsschilds ist kein Freifahrschein für eine Wegbefahrungserlaubnis!
11. Der in dem Video gezeigte Abschnitt (Pianauratrails abwärts) gehört eindeutig in die "Forbidden zone", da beisst die Maus keinen Faden ab...

(und auch das Fehlen eines Verbotsschildes ändert daran nichts).
12.
Nicht-Wissen schützt vor Strafe nicht...
Kurzum: Der herrschenden italienischen Anarchie vor Ort kann mit deutscher Gründlichkeit schlecht begegnet werden.
Ich würde jedem dringend raten, sich vor Ort aktuell zu informieren, in Bikeshops, bei Locals, den Guides der örtlichen Tourenveranstalter (die durchaus deutsch sprechen), den Tourismusbehörden und warum nicht: auch bei der Polizei.
Bleibt abschließend noch die "moralische" Frage, wie man mit solchen "Situationen" persönlich umgehen sollte.
Ich hüte mich davor, jemandem vorzuschreiben, wo er fahren darf und wo nicht. Auch ich fahre von Zeit zu Zeit auf "vebotenen" Wegen.
Aber ich veröffentliche dann nichts drüber.
In diesem Sinne und ich hoffe, dass Marco die zwar sehr deutsche, aber dennoch konstruktiv gemeinte Kritik richtig versteht, halte ich Veröffentlichungen von zugegebenermaßen hervorragend gemachten Videos für äusserst problematisch, um nicht zu sagen kontraproduktiv und für die Sache des Mountainbikens langfristig schädlich.
Als ein Vertreter der Medienbranche steht für mich eindeutig fest: Wenn es in einer Region zu Verboten kommt, dann haben Videos, Fotos und Veröffentlichungen dieser Art ihren eindeutigen Anteil an dieser Entwicklung.
Und sei es nur, weil sie Nachahmer dazu unausgesprochen auffordern, es dem Gesehenen gleich zu machen.
(Übrigens: nach deutschem Recht können auch der Urheber einer Veröffentlichung, die in der Folge durch Nachahmer zu größeren Konflikten führt, gerichtlich belangt werden.
In diesem Falle wären das die Betreiber dieses Internetportals.
Zwar stehen für diesen Fall Ausschlußklauseln in den Geschäftsbedingungen solcher Foren, aber ob ein Gericht diese einfach so akzeptiert, steht auf einem völlig anderen Blatt.)