Gabeln testen?

Blödsinn.
Nein. Genau dafür ist es nicht da.
Doch genau dafür ist es da. Die Sachen auszuprobieren.
Wenn man Möbel zusammenbauen darf und mit Montagespuren wieder zerlegen und zurückschicken, dann darf er auch ne Gabel einbauen.

Wieder mal ein Fall, wo Verbraucher zu dumm sind, ihre Rechte zu kennen.
Schaft kürzen ist natürlich Schwachsinn, das ist zum testen nicht notwendig. Ohne Einbau mit Kralle oder Konus kann er sie aber nunmal schlecht ausprobieren.

Sobald du Gebrauchsspuren hinterlässt kannst du den Artikel nicht mehr zurücksenden
Das stimmt genauso wenig. Du schreibst über etwas, von dem zu keine Ahnung hast. Wenn es keine vermeidbaren Gebrauchsspuren sind, dann ist das halt nunmal so. Da gibts etliche Urteile zu solchen Fällen, mit der Begründung, dass das Widerrufsrecht zum testen gedacht ist und ohne Spuren geht es halt nicht immer etwas zu auszuprobieren.
Die andere Frage ist dann die des Wertersatzes (das hat sich 2014 zum Nachteil der Verbraucher geändert). Aber damit hat er ja generell kein Problem. Er schreibt ja es muss nicht kostenlos sein.

Wenn der Händler ihm dann (wenn überhaupt) 50 Euro für die Einbauspuren abziehen sollte, hat er doch günstig die Gabel testen können an seinem Rad, also wo ist das Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch genau dafür ist es da. Die Sachen auszuprobieren.
Wenn man Möbel zusammenbauen darf und mit Gebrauchsspuren wieder zerlegen und zurückschicken, dann darf er auch ne Gabel einbauen.

Wieder mal ein Fall, wo Verbraucher zu dumm sind, ihre Rechte zu kennen.

Schaft kürzen ist natürlich Schwachsinn, das ist zum testen nicht notwendig. Ohne Kralle kann er sie aber nunmal schlecht ausprobieren.
Ja, sicher. Ganz toll.:daumen:
 
Ich besitze beide. Fox 36 Factory Grip2 und Lyrik Ultimate. Nein, Verleihen werde ich nicht aber ich kann dir einen Rat geben.

Nimm die Lyrik. Wenn man den Preis ausblendet (ist bei dem Preisunterschied nicht einfach), ist die Lyrik in meinen Augen für normale bis fortgeschrittene Fahrer die bessere Gabel. Klar, das ist jammern auf extrem hohen Niveau und so gesehen sind bei beide Gabeln absolut top.

Die Lyrik ist im Vergleich zur 36 deutlich komfortabler und erfordert viel weniger Geschwindigkeit um richtig zu funktionieren. Sie gibt etwas mehr Federweg frei und hat nen höheren "optimalen" sag als die 36. Die 36 wird mit 15-20% gefahren, wobei die Lyrik mit 25-30% gefahren wird. Die HSC Verstellung bei der Lyrik ist wirklich top, wenige Klicks aber diese bieten einen deutlichen Unterschied und man kann die Gabel sehr schnell und einfach auf seine Vorlieben was den Support bei größeren Hits angeht einstellen.

Ich bin schon diverse Gabeln gefahren und die Lyrik Ultimate ist für mich die beste Gabel die ich bisher gefahren bin. Was mich immer wieder flasht wie eine Gabel die so sensibel ist und so bereitwillig wenn es nötig ist den Federweg freigibt, in steilen technischen Sektionen stabil und hoch im Federweg bleibt.

Und jetzt beziehen wir doch mal den Preis mit dazu und dann gibt es für mich definitiv kein Argument für die 36. Klar nicht so blingbling wie ne Kashima Fox, aber einfach die bessere und günstigere Gabel.
 
Da ich aber mit meiner damaligen Pike sehr zufrieden war
Ist die Frage, von wann deine damalige Pike war.

Ich habe meine Lyrik von 2016 (Charger, "normale" Luftkammer) mit neuem Innenleben ausgestattet (Charger 2.1 RCT3, DebonAir Luftkammer), und das war noch mal ein deutlicher Unterschied. Die neuen Innereien sprechen sensibler an, erzeugen mehr Grip, das Vorderrad bleibt deutlich besser am Boden, und die Gabel wird mit schnellen Schlägen wie Wurzelpisten wesentlich besser fertig.

Insofern: Wenn du also schon mit der alten Pike zufrieden wast, nimm die Lyrik!
 
Doch genau dafür ist es da. Die Sachen auszuprobieren.
Wenn man Möbel zusammenbauen darf und mit Montagespuren wieder zerlegen und zurückschicken, dann darf er auch ne Gabel einbauen.

Wieder mal ein Fall, wo Verbraucher zu dumm sind, ihre Rechte zu kennen.
Schaft kürzen ist natürlich Schwachsinn, das ist zum testen nicht notwendig. Ohne Einbau mit Kralle oder Konus kann er sie aber nunmal schlecht ausprobieren.


Das stimmt genauso wenig. Du schreibst über etwas, von dem zu keine Ahnung hast. Wenn es keine vermeidbaren Gebrauchsspuren sind, dann ist das halt nunmal so. Da gibts etliche Urteile zu solchen Fällen, mit der Begründung, dass das Widerrufsrecht zum testen gedacht ist und ohne Spuren geht es halt nicht immer etwas zu auszuprobieren.
Die andere Frage ist dann die des Wertersatzes (das hat sich 2014 zum Nachteil der Verbraucher geändert). Aber damit hat er ja generell kein Problem. Er schreibt ja es muss nicht kostenlos sein.

Wenn der Händler ihm dann (wenn überhaupt) 50 Euro für die Einbauspuren abziehen sollte, hat er doch günstig die Gabel testen können an seinem Rad, also wo ist das Problem.
Totaler Krampf, was Du hier schreibst. Das Rückgaberecht ist nur dann gegeben, wenn Du das Produkt angesehen hast und beschlossen, dass es Dir nicht gefällt. Benutzen darf man es nicht, wobei man zwar einen Fernseher einschalten darf, aber z. B. der Verkäufer darauf bestehen kann, dass die Schutzfolien beim zurück gegebenen Produkt noch vorhanden sind. Denn andernfalls bedeutet es, dass man das Produkt akzeptiert hat.
 
Lies den Link oder bemühe mal selbst Google.
Ich check nicht, warum jeder mit nem 0815 Rechtsgefühl und keiner Ahnung über die Rechtslage klugscheißen muss.
Allein der Begriff "Rückgaberecht" und "dass man das Produkt akzeptiert hat" zeugt davon, dass du keine Ahnung von der Thematik hast.
 
Lies den Link oder bemühe mal selbst Google.
Ich check nicht, warum jeder mit nem 0815 Rechtsgefühl und keiner Ahnung über die Rechtslage klugscheißen muss.
Allein der Begriff "Rückgaberecht" und "dass man das Produkt akzeptiert hat" zeugt davon, dass du keine Ahnung von der Thematik hast.
Was Du schreibst hat null Logik. Du behauptest praktisch, dass ich ein Produkt nehmen kann, bei einer Gabel den Schaft absägen und sie damit für den Verkauf an andere unbrauchbar machen kann und dann einfach zurück geben, weil sie mir halt doch nicht gefallen hat. Lies erst mal selbst. Vielleicht nicht Google, wo Leute wie Du meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen, sondern klare Informationen über die Rechtslage. Der einzige Klugscheißer bist Du hier, wenn Du schon mit solchen Worten um Dich schmeißt, fang mal bei Dir selber an. Für was hältst Dich eigentlich?!!??
 
Was Du schreibst hat null Logik. Du behauptest praktisch, dass ich ein Produkt nehmen kann, bei einer Gabel den Schaft absägen und sie damit für den Verkauf an andere unbrauchbar machen kann und dann einfach zurück geben, weil sie mir halt doch nicht gefallen hat. Lies erst mal selbst. Vielleicht nicht Google, wo Leute wie Du meinen, sie könnten tun und lassen was sie wollen, sondern klare Informationen über die Rechtslage. Der einzige Klugscheißer bist Du hier, wenn Du schon mit solchen Worten um Dich schmeißt, fang mal bei Dir selber an. Für was hältst Dich eigentlich?!!??
Aber @Martinwurst hat doch ein juhtjuhp-Video zu dem Thema angeguckselt. :daumen:
 
bei einer Gabel den Schaft absägen
Wenn du kein Bock zum Lesen hast, ist sowieso jede weitere Diskussion sinnlos. Kann man auch gleich mit nem Stein schreiben.
Nochmal für dich: Selbst wenn er das machen würde, müsste der Händler sie zurücknehmen. Beim Absägen wär aber der Wertersatz extrem hoch, vielleicht 90%. Unnötige Beschädigung. Die Gabel wär für viele unbrauchbar.
Anders wenn da nur die üblichen leichten Kratzspuren vom Einbau im nichtsichtbaren Bereich sind.
Ob dus nun glaubst oder nicht, weil deine Laienlogik nicht mit dem Recht übereinstimmt, ist es halt trotzdem so.
Ist nicht mein Problem, wenn du damit Verständnisprobleme hast. Versucht hab ichs nochmal. Dass viele beim Widerrufsrecht schwer von Begriff sind, hat man ja schon in anderen Threads darüber gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ist es halt trotzdem so.
Das ist ein absolutes Totschlagargument, um jede Diskussion abzuwürgen. Völlig inhaltslos. Bring doch mal saubere Quellen, die für deine Argumentation sprechen. Bei der Kommode hast du dir halt ein für dich passendes Beispiel gesucht, was aber nur durch eine im Artikel beschriebene bestimmte Konstellation bedingt ist.

In dem gleichen von dir verlinkten Artikel ist ein anderes Beispiel:
Der Händler hat beispielsweise bereits dann einen Anspruch auf Wertersatz, wenn der Verbraucher das gekaufte Paar Schuhe nicht nur auspackt, anschaut und zu Hause anprobiert, sondern auch auf der Straße nutzt.
Und du willst die Gabel nicht nur auf der Straße nutzen, sondern auch im Gelände, um sie zu testen? Und dazu die Kralle einschlagen? No way, da wirst du nicht durchkommen, von wegen "normaler Test ohne Wertverlust".

Die von dir verlinkte Seite kommt übrigens von einem Rechtsanwalt, also nehme ich an, dass das Beispiel mit den Schuhen sehr realistisch ist.

Soviel ich weiß, riskierst du beim Online-Bikekauf bereits einen Wertverlust, wenn du mit dem Bike draußen auf der Straße gefahren bist. Ob das die Versender so durchziehen, ist eine andere Sache.

Vielleicht kann @Geisterfahrer was dazu sagen, aber eine Gabel komplett montieren und draußen fahren wird ganz sicher einen Wertverlust nach sich ziehen.
 
bzgl. Kralle: Es gibt auch spurenlose Expander zum Klemmen.:ka: Just sayin'.
Gabelschaft muss auch nicht zwangläufig gekürzt werden. Zum Testen kann man auch mal mit Spacerturm fahren.
 
Wenn du kein Bock zum Lesen hast, ist sowieso jede weitere Diskussion sinnlos. Kann man auch gleich mit nem Stein schreiben.
Nochmal für dich: Selbst wenn er das machen würde, müsste der Händler sie zurücknehmen. Beim Absägen wär aber der Wertersatz extrem hoch, vielleicht 90%. Unnötige Beschädigung. Die Gabel wär für viele unbrauchbar.
Anders wenn da nur die üblichen leichten Kratzspuren vom Einbau im nichtsichtbaren Bereich sind.
Ob dus nun glaubst oder nicht, weil deine Laienlogik nicht mit dem Recht übereinstimmt, ist es halt trotzdem so.
Ist nicht mein Problem, wenn du damit Verständnisprobleme hast. Versucht hab ichs nochmal. Dass viele beim Widerrufsrecht schwer von Begriff sind, hat man ja schon in anderen Threads darüber gesehen.
verstehe jetzt die aufregung nicht. aus dem link geht doch deutlich hervor, dass für gebrauchsspuren ein entsprechender wertersatz gezahlt werden muss. damit ist die option kaufen und zurückgeben doch erstmal raus.
Zumal dies nur innerhalb des 14 tägigen wiederrufsrechts gilt.
bei den freiwilligen längeren fristen wird benutzung meist explizit ausgeschlossen.
zB:
"Die Firma bc räumt dem Kunden unabhängig und neben dem Widerrufsrecht aus § 6 und § 7 ein 100-tägiges Rückgaberecht ab Lieferung der Ware ein. Dieses Rückgaberecht besteht nur bei nicht in Gebrauch genommener Ware."
 
verstehe jetzt die aufregung nicht. aus dem link geht doch deutlich hervor, dass für gebrauchsspuren ein entsprechender wertersatz gezahlt werden muss. damit ist die option kaufen und zurückgeben doch erstmal raus.
Nein, warum?! Logikfehler, du vermischst verschiedene Sachen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG024002360
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn 1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.
der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
Steht nichts davon, dass es verfällt oder sowas, wie einige hier glauben.

Damit muss aber jetzt auch mal gut sein.
Jeder weiß hier doch selbst, wie gut er sich mit dem BGB auskennt bzw. ob er es überhaupt mal gelesen oder Fälle bearbeitet hat.
Wenn nicht, dann brauch man hier nicht auf dicke Hose machen, weil man Recht anders empfindet.

Natürlich sind manche Rechtsprechungen umstritten, aber da geht es nie ums Widerrufsrecht, sondern ob Wertersatz fällig ist oder nicht.
"Umtauschen" geht immer online (außer bei Ausnahmen wie Hygieneartikel, Pizza usw.) und wenn man die Sachen vorsichtig behandelt, dann sind die Chancen auch gut, dass der Händler gar nicht erst mit Wertersatz kommen will.
Wenn er also unbedingt konkret diese 2 Gabeln an seinem Rad testen will, dann gibts kaum ne andere Möglichkeit als zu bestellen und auszuprobieren, auch wenns vielleicht dann doch etwas kosten sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
So trifft es rechtlich zu.
Mit Gebrauchsspuren ist nur die Option "kaufen und gegen volle Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben" raus. Das Widerrufsrecht erlischt aber deswegen nicht.


Verhält sich der Käufer wirklich anständig, weist er den Händler noch darauf hin, was er mit der Gabel gemacht hat.
Die meisten werden aber einfach die Gabel wieder einpacken und hoffen, dass der Händler keine Gebrauchsspuren findet und entsprechend keinen Wertersatz fordert.
 
Die meisten werden aber einfach die Gabel wieder einpacken und hoffen, dass der Händler keine Gebrauchsspuren findet und entsprechend keinen Wertersatz fordert.
Und der Händler hofft dann dass der nächste Käufer die Gabel trotz Montagespuren als neu zum vollen Preis akzeptiert .
Der @Martinwurst würde das hoffentlich machen auch wenn deutlich wird dass die Gabel für eine Probefahrt herhalten mußte .
 
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