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Doch genau dafür ist es da. Die Sachen auszuprobieren.Blödsinn.
Nein. Genau dafür ist es nicht da.
Wenn man Möbel zusammenbauen darf und mit Montagespuren wieder zerlegen und zurückschicken, dann darf er auch ne Gabel einbauen.
Wieder mal ein Fall, wo Verbraucher zu dumm sind, ihre Rechte zu kennen.
Schaft kürzen ist natürlich Schwachsinn, das ist zum testen nicht notwendig. Ohne Einbau mit Kralle oder Konus kann er sie aber nunmal schlecht ausprobieren.
Das stimmt genauso wenig. Du schreibst über etwas, von dem zu keine Ahnung hast. Wenn es keine vermeidbaren Gebrauchsspuren sind, dann ist das halt nunmal so. Da gibts etliche Urteile zu solchen Fällen, mit der Begründung, dass das Widerrufsrecht zum testen gedacht ist und ohne Spuren geht es halt nicht immer etwas zu auszuprobieren.Sobald du Gebrauchsspuren hinterlässt kannst du den Artikel nicht mehr zurücksenden
Die andere Frage ist dann die des Wertersatzes (das hat sich 2014 zum Nachteil der Verbraucher geändert). Aber damit hat er ja generell kein Problem. Er schreibt ja es muss nicht kostenlos sein.
Wenn der Händler ihm dann (wenn überhaupt) 50 Euro für die Einbauspuren abziehen sollte, hat er doch günstig die Gabel testen können an seinem Rad, also wo ist das Problem.
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