garantie beim zweit besitzer???

sandro

Fahrradfahrer
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Henstedt-Ulzburg
cheers an alle
ich hab mal eine wichtige frage wegen der garantie. vielleicht ist ja einer anwalt oder hatte schon mal das gleiche oder ähnliche problem und kann mir helfen.
...vor ein paar monaten hab ich ein ein jahre altes bike gekauft. nun ist mir der rahmen gebrochen und ich kann unmöglich noch mit diesem fahrrad fahren also möchte ich jetzt die garantie beanspruchen die ja eigentlich noch nicht abgelaufen ist weil das rad ja noch keine 2 jahre alt ist. dann habe ich bei dem händler angerufen bei dem das bike ursprünglich mal gekauft wurde (nicht von mir). der sagte mir dann das ich kein garantierecht mehr habe da ich nicht der erstbesitzer bin.
ist das wirklich so???
ich kann mir nicht vorstellen das die garantie personen bezogen ist und nicht material bezogen. oder ist es wirklich so das die garantie erlischt sobald das rad einem Zweiten verkauft wird. das klingt für mich total unlogisch, denn warum kauft denn dann noch irgendeine sau ein gebrauchtes bike, wenn er keinerlei garantie darauf hat. das würd doch keiner machen oder?
versteht ihr meine frageüberhaupt? ich bin bei solchen komplizierten sachen immer total schlecht im schreiben...:rolleyes: aber ich habe mein bestes gegeben:D :D :cool:
danke schon mal für die antworten
 
wennst was gebrauchtes kaufst, auf das noch garantie is, bitte doch auch um eine kopie der rechnung... das sollte für alle beteiligten kein problem sein und du kannst dann auch die garantie in anspruch nehmen... der hersteller interessiert sich nicht ob das bike ein- zehn- oder hundertmal verkauft wurde, sondern was für ein datum auf dem kassawisch oben steht!
 
abgesehen davon was dir der händler erzählt hat....

gewährleistung = verpflichtend für den händler
garantie = freiwillige leistung (meist vom hersteller)

die gewährleistung (händler) ist übertragbar, bzw. nicht an den erstbesitzer gebunden, du musst halt nur die original rechnung vorweisen.
allerdings musst du jetzt evtl. nachweisen das der defekt schon bestand oder auf fehlerhafte verarbeitung usw. zurückzuführen ist (= beweislastumkehr).
und die tritt sechs monaten nach dem kauf in kraft.
sowas wird aber bei einem rahmenbruch schwer, denn der händler wird vermuten das das teil ausserhalb des bestimmungsbereiches verwendet wurde (meist auslegungssache).
so kann es dann notwendig sein ein gutachten erstellen zu lassen (=teuer).
vor ablauf der sechs monate ist händler dafür in die pflich zu nehmen.


die garantie (hersteller) ist an die bestimmungen des herstellers gebunden und der kann sie im gewissen rahmen auslegen wie er will.
also kann auch eine garantiebeschränkung auf den erstbesitzer möglich sein.
man kann sich oft aber trotzdem einigen.
 
naja die rechnung hab ich natürlich, das ist ja klar, oder nicht?
so wie ich das verstehe kann der hersteller sich selber aussuchen ob er den zweitbesitzer auch garantie erteilt oder ob er dies tut oder jenes. da es ja freiwillig ist.richtig?
d.h. wenn der hersteller die garantie auf den erstbesitzer beschränkt hat bin ich am arsch. und wenn nicht hab ich noch die möglichkeit einen neuen rahmen zu bekommen also die gewährleistung zu benutzen.richtig?


mensch, ich bin schon wieder ein wenig verwirrt....:rolleyes:
 
sandro schrieb:
naja die rechnung hab ich natürlich, das ist ja klar, oder nicht?
so wie ich das verstehe kann der hersteller sich selber aussuchen ob er den zweitbesitzer auch garantie erteilt oder ob er dies tut oder jenes. da es ja freiwillig ist.richtig?
d.h. wenn der hersteller die garantie auf den erstbesitzer beschränkt hat bin ich am arsch. und wenn nicht hab ich noch die möglichkeit einen neuen rahmen zu bekommen also die gewährleistung zu benutzen.richtig?


mensch, ich bin schon wieder ein wenig verwirrt....:rolleyes:

nein....


du hast in deutschland ZWEI jahre rechtlichen anspruch auf gewährleistung!
das hat nix mit dem hersteller und der garantie zu tun....
und wenn das bike noch keine zwei jahre alt ist (ab rechnungsdatum!!), dann kannst du die gewährleistung auch einfordern.
du musst nur damit rechnen das der händler verlangt das du nachweisen musst das der rahmen aufgrund von verarbeitungsmängeln o.ä. defekt ist.
denn das darf der händler nach ablauf von sechs monaten tun...
das ist die schon erwähnte beweißlastumkehr.
 
also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich die gewehrleistung beanspruchen, da das nichts mit dem erst oder zweit-besitzer zu tun hat. das ist doch genau das was ich hören wollte:daumen: :daumen: :daumen: . dann muss ich nur noch das beweisen das das ein material fehler war...

@foenfrisur: darf ich fragen wo her du das alles weißt? da ich den text als beweismittel ganz gern bei dem händler auf den tisch legen würde, damit er nicht doch noch ein grund findet rum zu zicken....

ok danke schööööön für die hilfreichen antworten:daumen:
 
wenn du den Wisch hast, spazier einfach zum Händler...
Wenn das Bike beim Verkauf nicht personalisiert wurde (beim erstbesitzer erfragen) weiß der doch nicht, ob du der Erstbesitzer bist oder nicht...
Dann kannste das auch auf Garantie machen, die Hersteller sind da sehr unterschiedlich kulant bei Rahmenbrüchen... aber probieren kannstes ja erstmal mit Garantie (wahrscheinlich die einfachere Lösung) und dann mit Gewährleistung.
(verdammt, nachher heist es noch ich stifte dich zum Betrug an :eek: :lol: - also das ist alles nur theoretisch :D)
 
sandro schrieb:
wollte:daumen: :daumen: :daumen: . dann muss ich nur noch das beweisen das das ein material fehler war...

das könnt u.U. recht schwierig werden ;)
wenn der händler/hersteller ein gutachten verlangt, dann stehste erstmal da.
hier gab´s mal so nen fall mit einem bekannten, rosigen versandhändler...


@foenfrisur: darf ich fragen wo her du das alles weißt? da ich den text als beweismittel ganz gern bei dem händler auf den tisch legen würde, damit er nicht doch noch ein grund findet rum zu zicken....

ich arbeite im einzelhandel....

btw. sollte jeder kunde diese sachen auch kennen...ist aber leider meist nicht so und es wird immer wieder verwechselt.
ich erlebe es oft das kunden nach sechs monaten davon ausgehen das die garantie abgelaufen ist und sie keinen ersatz bekommen, bzw. keine weiteren ansprüche ggü. dem händler haben.
also schmeißen sie´s oft weg und kaufen neu :rolleyes: :eek:
 
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