"geeigneter Weg" in Bayern

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Nach Art. 23 BayNatschG ist ja das Radfahren auf Wegen dann zulässig wenn sich diese dafür "eignen". Hat jemand schon Diskussionen mit Forstbeamten etc. führen müssen welche der Auffassung waren der Weg sei nicht geeignet ?
Hinsichtlich der Eignung kommt es doch wohl auf die subjektive Betrachtungsweise an ... solange der Weg nicht amtlich für Radfahrer gesperrt ist, ist doch Biken auf allen Wegen zulässig die der Fahrer als geeignet ansieht.
Gibts evtl. einen Präzedenzfall der vor Gericht gelandet ist, bei dem es um die Beurteilungsprärogative hinsichtlich der Eignung geht ?
 
Hi nach Bayern!

Eine Legaldefinition für Weg gibt es in D schon mal nicht, zumindest nicht öffentlich - und eine nicht öffetnliche wäre als Regelung für Biker nicht zulässig.
Der Begriff "geeignet" ist - wie die DIMB schon Ende der 90er betonte - eher schwammig. Wir forderten damals eine höhere Rechtssicherheit für die Biker, leider ohne Erfolg. Andererseits ist die weiche Formulierung auch gut für die Biker, und unseres Wissens nach gab es noch keine Urteile, die den Begriff eindeutig abgrenzen.
Es gibt aber ein "internes" Papier, das den Begriff "geeignet" folgendermaßen umschreibt: "Beim Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur ist Art. 23 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) zu beachten. Danach ist das Radfahren auf Privatwegen – dazu zählen z.B. neben land- und forstwirtschaftlichen Wegen auch die forstwirtschaftlichen Wege der Staatsforstverwaltung – erlaubt, soweit sich die Wege dazu eignen. Dies ist u.a. bei ausreichender Breite der Fall, da nur so gewährleistet werden ist, dass die Fußgänger den ihnen nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen können. Die jeweils als geeignet anzusehende Wegebreite hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wie z.B. Häufigkeit der Benutzung durch Radfahrer und Wanderer, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Bei Wegen, die auch von Wanderern benutzt werden wird allgemein eine Breite von mindestens 2 m als erforderlich angesehen." (Auszug aus dem Papier "Rechtslage in Bayern zum Mountainbike-Fahren")

Fraglich ist dann also, was passiert, wenn es auf einem Weg unter 2 m Breite zu einem Unfall mit einem Wanderer kommt. Bislang scheint man sich in Bayern eher wohl gesonnen und ein Miteinander auf den Wegen ist in der Praxis kein Problem.


Die DIMB ist der festen Überzeugung, dass Konflikte auf den Wegen nicht von der Breite des Weges abhängig sind sondern ausschließlich vom Verhalten des Einzelnen. Deshalb werden wir für 2007 auch in die Offensive gehen und mit Unterstützung vieler Hersteller die Bike-Etikette in die Öffentlichkeit bringen.
Die Biker sind weitaus besser als ihr Ruf und darum fordern wir auch eine faire Behandlung und einen respektvollen Umgang mit uns. "Fair on Trails" :daumen: wird diese Forderung unterstreichen!
 
EL_Rey schrieb:
Nach Art. 23 BayNatschG ist ja das Radfahren auf Wegen dann zulässig wenn sich diese dafür "eignen". Hat jemand schon Diskussionen mit Forstbeamten etc. führen müssen welche der Auffassung waren der Weg sei nicht geeignet ?
Hinsichtlich der Eignung kommt es doch wohl auf die subjektive Betrachtungsweise an ... solange der Weg nicht amtlich für Radfahrer gesperrt ist, ist doch Biken auf allen Wegen zulässig die der Fahrer als geeignet ansieht.
Gibts evtl. einen Präzedenzfall der vor Gericht gelandet ist, bei dem es um die Beurteilungsprärogative hinsichtlich der Eignung geht ?
das ist doch eine sehr schöne Regelung
wenn Du einem ''Forstbeamten'' begegnest sagst Grüss Gott und hast damit freundlich diskutiert
 
Ich grüße grundsätzlich... und habe auch noch nie die Erfahrung machen müssen böse angesehen zu werden (war wohl in den meisten Fällen auch schnell wieder ausser Sicht) oder gar blöd angeredet zu werden. Ein freundliches "Hallo" oder "Servus" (Mir san ja in Bayern!) ist immer angebracht. Da sind einige Biker nicht immer drauf bedacht, Wanderer haben bis jetzt immer zurück gegrüßt, Biker meistens auch (aber eben nicht immer)...
So what, ride on!
 
EL_Rey schrieb:
handelt es sich bei diesem "internen Papier" um die Gesetzesbegründung, eine Verwaltungsanweisung oder um was genau ?

Da es sich um ein inoffizielles Papier handelt, das wir auch nur in Auszügen kennen (s. Anhang), kann ich über die Wertigkeit des Schriftstückes keine Auskunft geben. Wir wissen nur, dass es dieses Papier gibt und haben seinerzeit gefordert, dass genau deine Frage eindeutig beantwortet wird. Leider haben die anderen Verbände darin keine Notwendigkeit gesehen.

http://si7.mtb-news.de/forum/images/attach/pdf.gif


Grüße vom DIMB-Team!
 

Anhänge

Wir im Spessart haben da wenig Probleme und wir fahren viel auf Trails die bestimmt keine 2 Meter haben. Im groben kann man wirklich sagen, da wo es keinen Weg gibt (querfeldein oder die besagten unbefestigten Rückegassen) sollte wirklich auch nicht gefahren werden. Rücksicht und Respekt sind die Zauberwörter. Unfallgeschehnisse werden letztlich immer individuell und dann auch vor Gericht geklärt.

Die Arbeit unverbesserlicher Baumstammschieber, die sich körperlich einen abasten nur um Zufahrten zu Trails zu sperren, findet man immer wieder mal vor. Je nach Saison sollte auch unbedingt auf die Jäger geachtet werden und wenn Jagdschilder aufgestelt sind (passiert leider nicht immer), sollte man sie auch beachten und die Strecken meiden.
 
Hallo Bikegemainde,

Wir im Spessart haben da wenig Probleme und wir fahren viel auf Trails die bestimmt keine 2 Meter haben.

da kann ich mich Spessartbiker nur anschliessen. Auch bei uns in der Vorrhön hatte ich noch keinerlei Probleme mit anderen Waldbenutzern bzw. Jägern oder Förstern.;) Wenn natürlich Busweise die Sonntagsausflügler in bestimmten Gebieten unterwegs sind können da natürlich Probleme auftauchen.
Auch was das Waldgesetz betrifft haben wir hier in Bayern wohl noch Glück gehabt.
Je nach Saison sollte auch unbedingt auf die Jäger geachtet werden
Ich denke nicht nur saisonbedingt sondern auch Tageszeit abhängig, also in den Dämmerungsstunden am Morgen und Abend sollte der Wald gemieden werden.
Wobei ich auch schon in unserer Tageszeitung einen Bericht gelesen hatte daß Waldbenutzer und auch Biker wenn sie auf den Forstwegen bleiben die Tiere nicht stören. So die Aussage eines Forstleiters oder wie sie sich nennen. Da hatten auch Jäger Einwände über den Verlauf eines gemeinsam genutzten Rad und Fußweges.
 
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