Vielen Dank @ Altglienicker für die Infos zur Fahrradcodierung.
Je mehr ich aber darüber lese, um so dubioser und fragwürdiger wird das Ganze.
Einige Dinge sollten sogar aus Sicht einer Strafverfolgungsbehörde bedenklich sein. Dazu gehe ich nicht näher ein, da hier auch potentielle Diebe mitlesen könnten und die möchte ich nicht auf Ideen bringen.
Wenn die Fahrradcodierung so simpel, sinnvoll und praktikabel wäre, warum braucht man dann dafür eine so lange Erklärung, die dann auch noch inhaltlich wie rechtlich widersprüchlich und ungenau ist???
Z.B. Vermischen von Eigentum und Besitz:
Das ist ein gravierender Vorteil gegenüber der reinen Rahmennummer, die ja keinen Hinweis auf Besitzverhältnisse her gibt: Die Eigentümerverhältnisse dürften recht zügig geklärt werden können, denn der illegale Besitzer wird Schwierigkeiten haben, seine Eigentümerschaft nachzuweisen.
Und wie sinnvoll der Code neben der Rahmennummer ist, wird ständig in Frage gestellt:
Unabhängig vom Verwahrungsort werden die Daten im Polizeicomputer als Fundgegenstand vermerkt, und zwar mit Rahmennummer und zusätzlich mit den Daten der Codierung. ... Die Polizei wird ... die Daten in ihren Unterlagen vermerken und somit den Verlust im bundesweiten Fahndungsregister verankern. Dort wird die Rahmennummer und die Codiernummer zwischen 5 und 10 Jahren erhalten bleiben. Und wo ist jetzt der Vorteil wenn im Fahndungsregister noch ein Code neben der Rahmennummer steht????
Dazu passend bei einer Fahrradkontrolle:
Die Polizei wird hellhörig, sucht am Fahrrad nach der Rahmennummer und fragt über den Polizeifunk in ihrer Dienststelle nach, ob im Computer ein Fahrrad gemeldet ist, auf das entweder die Rahmennummer oder die Codierung zutrifft.
Natürlich ist die Codierung, wie von vielen Diskussionsteilnehmern kritisch angemerkt, kein Beweis für eine noch bestehende Eigentümerschaft. Aber sie ist ein wichtiger Hinweis, wem das Fahrrad einmal gehörte. Genau und der ist einmal umgezogen und dann?? Und ohne Diebstahlanzeige ist das vollkommen unwichtig.
Und soviel zur Statistik:
Wir müssen aber zugeben, dass höhere Aufklärungsquoten und geringere Diebstahlsraten meist auf einem größeren Eifer der lokalen Polizei beruht. Arme Berliner Polizei.
Bei dem Thema Rahmenschwächung durch Codierung wird es dann richtig wischiwaschi: Erst wird ein Gutachten genannt, nachdem es keine Bedenken gibt, um dann lang und breit eine gegenteilige Meinung eines vereidigten Fahrradsachverständigen darzustellen.
Für mich kommt die Codierung danach sowieso nicht in Frage:
Immer mehr Risiko gewärtigen wir bei Sonderformen wie "Fullies", deren Gravur durch das besagte Gutachten überhaupt nicht abgedeckt ist.
Sehr schön ist dieser Hinweis unter der Rubrik: Verliere ich bei Codierung die Herstellergarantie?
In der Tat haben einige Hersteller das Erlöschen der Garantie bei Codierung angekündigt, ...
Ich bin kein Jurist, kann also auch keine verbindliche Aussage dazu machen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gesetz die Gewährleistung ist ja nicht ein gutwilliges Entgegenkommen der Produzenten oder ein Verkaufsargument, sondern schlicht das Befolgen einer sinnvollen Vorschrift so leicht zu umgehen und auszuhebeln ist, wie sich das die Herren vorstellen. Käme ein Rahmenbruch aufgrund der Codierung vor, würde es akzeptiert, dass aber bei Codierung ein genereller Konstruktionsfehler an anderer Stelle die Gewährleistung aushebeln kann, ist nicht vorstellbar. Jaja, das ewige Vermischen von Garantie und Gewährleistung - immer wieder schön! Bei einigen Herstellern erlischt schon laut Garantiebedingungen die Garantie, wenn man mit dem Bike im Gelände oder im Wettkampf fährt, aber zumindest bei Veränderung des Rahmens dürfte dies unstreitig sein und wenn der Rahmen in der Nähe der Codierung bricht, sollte auch eine Gewährleistung schwierig sein.
Einzig allein der Hinweis, dass die Codierung für die Polizei leichter ablesbar sein dürfte, ist nachvollziehbar. Aber auch hier dürfte ein Zahlendreher o.ä. zu keinem Treffer in der Fahndungsliste führen.
Und soviel zu den Ländergrenzen, die meine Erfahrungen bestätigen:
Naja, ich kann nicht dafür garantieren, dass die Berliner Polizei einen bayerischen Code als solchen erkennt. Denn ein Berliner Code unterscheidet sich derzeit ziemlich von dem in Bayern verwendeten Verfahren. Bei mir war es nur Berlin und Brandenburg.
Eine Stunde Observation durch die Polizei am Ostbahnhof würde wahrscheinlich mehr Diebstähle verhindern, als einen Tag Räder zu codieren.
Gruß 78