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Das mit der Unverhältmismäßigkeit sagt sich immer so schnell ...Eine Durchsuchung des gesamten Wohnblocks (und sei es nur der Kellerabteile) wäre unverhältnismäßig gewesen - und hätte auch erst mal eine entsprechende Rechtsgrundlage gebraucht. Insofern mussten wir uns von den Bikes trotz verbauter AirTags verabschieden.
ist das nicht wieder mal so ein typisches Gesetz, um Kriminelle in Vorteil und den geschädigten Bürger in Nachteil zu bringen?
Ein Durchsuchung, um ein relativ großes Fahrrad aufzufinden, würde ja keine Durchwühlung von Wohnungen erfordern, sondern ginge in groben Zügen sehr schnell und einfach.
Aber, ... wenn man das zum Vorteil des Kriminellen ja gar nicht will ....
