Evtl. sollte ich mal klarstellen das es sich nicht um einen klassischem Fahrraddiebstahl handelte, sondern um einen Einbruchdiebstahl.
Da ist es egal was gestohlen wurde. In diesem Fall gehören die Fahrräder genau so wie alle anderen Gegenstände zum Hausrat und sind, egal welchen Wert, sie zum Zeitpunkt des Einbruchs darstellen, zum Neuwert versichert.
Und da wir die Räder gem. den Versicherungsbedingungen gesichert hatten musste die Versicherung bezahlen.
Anders wäre es wenn die Räder aus einem Gemeinschaftsraum geklaut worden wären, da greift dann der Passus "Fahrraddiebstahl" und was die einzelnen Versicherungen dann abrechnen weiß ich nicht, kann man aber sicher in den individuellen Unterlagen nachschauen.