Gesetz wieso e-Bikes nur 25km/h fahren dürfen

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Weil es Quatsch Ist, der Motor arbeitet nämlich nicht wenn nicht getreten wird. Jeder Rennradfahrer ist gefährlicher.

Und außerdem sind es keine Kleinkraftfahrzeuge weil sie nicht aus motoreigener Kraft fahren sondern der Fahrer der Hauptantrieb ist und nicht die Unterstützungahilfe. Hier arbeitet nämlich die Autolobby dagegen.

Aber die 25kmh Grenze hat auf dem Bürgersteig schon seinen Sinn.
 
Weil es Quatsch Ist, der Motor arbeitet nämlich nicht wenn nicht getreten wird. Jeder Rennradfahrer ist gefährlicher.

Und außerdem sind es keine Kleinkraftfahrzeuge weil sie nicht aus motoreigener Kraft fahren sondern der Fahrer der Hauptantrieb ist und nicht die Unterstützungahilfe. Hier arbeitet nämlich die Autolobby dagegen.

Aber die 25kmh Grenze hat auf dem Bürgersteig schon seinen Sinn.

Dass bei 250W Motor der Fahrer der Hauptantrieb ist würd ich mal bei den Leuten die ich so auf E Bikes sehe als gewagte These bezeichnen.
 
Ich möchte doch nur wissen wo ich diese Regelung nachlesen kann.

Zuerst ein paar Worte, WIE diese Gesetze zustandekommen. Entweder Politk oder Behörden initieren den Prozess. Der Gestzesentwurf kommt in die Vernehmlassung. Daraus gibts den finalen Entwurf. Der geht in die Räte zur Differenzbereinigung. Danach kann das Gestz in Kraft treten. Der spannende Teil ist das Mitwirkungsverfahren, Vernehmlassung genannt. All irgenwie betroffenen Behörden, Verbänd und Organisationen werden um ihre Meinung gefragt.

Vor ein paar Jahren war ich da am Rande involviert, jetzt ist nur noch einer der Fragebogen als Word-Dokument online. Auch ohne die Gesetztsvorlage einen Blick wert.

Die MFK hat eine gute, bebilderte Übersicht erstellt, welche die unterschiedlichen Fz-Klassen erklärt. Das pdf Dokument zeigt auf Seite 9 die Vergleichstabelle. Mit dem click auf die blauen links gelangts Du zur entsprechenden Verordnung.

Der wesentliche Unterschied CH - BRD bei den 25km/h ist die höhere Motorleistung in CH (250 vs 500W); bei den 45km/h der Umstand, dass in CH die Nutzung von Velowegen erlaubt ist, in BRD ist das verboten.

Derzeit läuft im Hintergrund eine Debatte über die Frage, wie die Leistung eines Elektromotors zu Messen ist. Klingt harmlos, ist aber von immenser Bedeutung.
 
*kopfschüttel*
Der Wert 25 km/h ist, logischerweise, eine willkürliche Festlegung.
Nein ist es nicht.
Und genau darum gehts:
Kann mir jemand da helfen?
Woher kommen die Begrenzungen wirklich? Gibts einen logisch Grund[..].
Aussagen weil " es Gesetz ist" kann ich nix abgewinnen, war Bücher verbrennen auch mal.

Hab schon gegoogelt, leider kann mir das nicht helfen, in welchem Gesetzbuch und in welchem Abschnitt?

Das sagt doch alles aus. Und weil es eben so Gesetz ist, hast auch du dich daran zu halten.
Abgesehen davon, dass das nicht die Frage war, kann man Gesetze auch ändern bzw versuchen, zu ändern.
Einfach mal für alle die hier einen schlauen Kommentar abgeben und doch nur Unwahrheiten raus kommen!
:
Bullshit!
schon mal was von gehört?
Von wem (gehört)?

Was ist damit?
Ich fand dort auch nichts über Geschwindigkeitsbeschränkung(en).
Außer die allgemeine Regel:
unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr

Aus deiner Sicht, dass interessiert aber niemanden noch nicht einmal den Gesetzgeber !! Sie werden ja auch nicht eingestuft sondern "gleichgestellt"
Nimm dir mal ein Gesetzbuch, leg es unter den Kopfkissen und Schlaf mal ne Nacht drüber. Du gibst ein Käse von dir, da möchte ich gar nicht mehr drauf antworten.
Es ging aber nicht um das Gesetz, sondern wie es dazu gekommen ist.

Unter anderem helfen da(nn) die Gesetzesmaterialien, Ausschußberichte.

Und, wie von @bluecat geschrieben, werden Beteiligte, wie Interessensgruppen, Lobbys, nicht Regierungs Organisationen, zum Teil regional Beteiligte, eingeladen, entweder an Diskussionen (Runde Tische) teilzunehmen, oder zu den Gesetzesentwürfen innerhalb einer gewissen Zeit, Stellung zu nehmen (eben mit ihrer Expertise, Gutachten, Studien, etc).
 
OK @Jamaika23 , wenn du es ganz genau wissen willst, dann schau dir mal https://de.wikipedia.org/wiki/Pedelec#Rechtliche_Grundlagen an, da ist auch die Grundlage der EU aufgeführt. Dort wird auf Einzelnachweis 15 verwiesen, der diesen Link beinhaltet: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32002L0024 . Mir war es jetzt aber zu blöd, die 44 Seiten genau zu zerfieseln, wo da was genau über E-Bikes drin steht.

Wenn ich es auf die Schnelle richtig gesehen habe, sind da für die EU explizit die max. 25 km/h Unterstützung und die max. 250 W Dauerleistung drin.

Auf Seite 2, Danke für deine Hillfe! Ich denke aus Mangel an Informationen und weil es ja nicht mehr das jüngste Gesetz ist wurde da einfach verfahren. Nun geht es darum das zu ändern, schönen Abend euch und von mir aus können wir die Sache nun sein lassen ;)

Gruß
 
@scylla
Heute schon um die wichtigen Dinge gekümmert?
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