Gewährleistung/Garantie

blindcap

yada yada
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Hi

ich würde mir gerne bei Love Hurts (w³.extremertuechtigung.de) ein Bike bestellen. Jetzt hab' ich alleridngs grade in den AGBs gelesen, dass die Gewährleistungsfrist 6 Monate beträgt.
War da nicht mal was dass es gesetzl. vorgeschrieben ist als Händler 2 Jahre Garantie zu gewähren?

Bin in Sachen Garantie/Gewährleistungsrecht/-pflicht leider nicht wirklich gut informiert, hoffe mal ihr könnt mir weiterhelfen, denn wenn die tatsächlich nur 6 Monate Garantie geben und ich bei einem anderen (wohl teueren :rolleyes: ) Händler 2 Jahre bekomme kaufe ich woanders...
 
blindcap schrieb:
Hi

ich würde mir gerne bei Love Hurts (w³.extremertuechtigung.de) ein Bike bestellen. Jetzt hab' ich alleridngs grade in den AGBs gelesen, dass die Gewährleistungsfrist 6 Monate beträgt.
War da nicht mal was dass es gesetzl. vorgeschrieben ist als Händler 2 Jahre Garantie zu gewähren?

Bin in Sachen Garantie/Gewährleistungsrecht/-pflicht leider nicht wirklich gut informiert, hoffe mal ihr könnt mir weiterhelfen, denn wenn die tatsächlich nur 6 Monate Garantie geben und ich bei einem anderen (wohl teueren :rolleyes: ) Händler 2 Jahre bekomme kaufe ich woanders...

Hallo!

auf den Rahmen und Gabel müssen sie 2 Jahre geben.Auf Verschleissteile wie Cassette,Kette,Lager müssen sie nur 6 Monate geben.

gruss

torben
 
Garantie=freiwillig und somit meistens null, Sachmängelhaftung=24mon, EU-weit gesetzl. vorgeschrieben, wobei nach 6mon eine Beweislastumkehr erfolgt, d.h. du musst dann nachweisen dass es ein Materialfehler und kein unsachgemässer Gebrauch war.
Auch Verschleissteile unterliegen der Sachmängelhaftung, im Regelfall auch 24mon.. Sollte dir also z.B. ein Bremsbelag in der Mitte durchbrechen müsste der Händler (nicht Hersteller) Ersatz leisten. Verschleiss ist selbstverständlich ausgeschlossen. Dass das z.B. bei einem Kettenriss problematisch ist (Bruch durch Verschleiss/Belastung? oder Mat.fehler/Verarbeitung?) ist klar.
Da das so erst seit ca. 3 Jahren gilt ist die Rechtslage noch nicht 100pro klar und auch noch nicht jedem bekannt, viele haben einfach ihre AGBs noch nicht aktualisiert oder wissen das nocht nicht (solls auch geben).
Sollten die also versuchen dir einen Rahmen mit 6 Monaten Garantie zu verkaufen, können sie das zwar tun, du kannst den bei einem Defekt dann aber problemlos nach bis zu 2 Jahren noch zurückgeben bzw. den Fehler beheben lassen (ausser der Defekt ist dir zuzuschreiben), alles andere wäre gegen geltendes Recht.
 
FXO schrieb:
Garantie=freiwillig und somit meistens null, Sachmängelhaftung=24mon, EU-weit gesetzl. vorgeschrieben, wobei nach 6mon eine Beweislastumkehr erfolgt, d.h. du musst dann nachweisen dass es ein Materialfehler und kein unsachgemässer Gebrauch war.
Auch Verschleissteile unterliegen der Sachmängelhaftung, im Regelfall auch 24mon.. Sollte dir also z.B. ein Bremsbelag in der Mitte durchbrechen müsste der Händler (nicht Hersteller) Ersatz leisten. Verschleiss ist selbstverständlich ausgeschlossen. Dass das z.B. bei einem Kettenriss problematisch ist (Bruch durch Verschleiss/Belastung? oder Mat.fehler/Verarbeitung?) ist klar.
Da das so erst seit ca. 3 Jahren gilt ist die Rechtslage noch nicht 100pro klar und auch noch nicht jedem bekannt, viele haben einfach ihre AGBs noch nicht aktualisiert oder wissen das nocht nicht (solls auch geben).
Sollten die also versuchen dir einen Rahmen mit 6 Monaten Garantie zu verkaufen, können sie das zwar tun, du kannst den bei einem Defekt dann aber problemlos nach bis zu 2 Jahren noch zurückgeben bzw. den Fehler beheben lassen (ausser der Defekt ist dir zuzuschreiben), alles andere wäre gegen geltendes Recht.

perfekt, danke schön :)
 
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