Gewährleistung, Nachweispflicht Handschuhe

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Hallo zusammen,
ich benötige ein wenig Hilfe von Foristen die sich mit o.g. Sachen (rechtlich) ein bisschen auskennen ;)

Der Fall ist folgender:

Ich hab mir im Februar 2012 über ebay bei einem Händler ein Paar Snowboardhandschuhe einer bekannten Marke gekauft (Neuwert 33€).
Insgesamt hab ich die Handschuhe 4-5mal getragen und jetzt löst sich bereits die Naht zwischen Zeigefinger und Handfläche auf (Futter kommt raus). Ich vermute das kommt vom Snowboard-Tragen (sollte ein Snowboardhandschuh eigentlich für ausgelegt sein ;-) ).
Habe das Ganze telefonisch reklamiert (2 Jahre gesetzl. Gewährleistung).
Aussage vom Händler war (sinngemäß): "Schick uns am Besten eine Email mit Bildern davon, wir leiten das an den Hersteller weiter. Dieser entscheidet ob Gewährleistungsfall oder nicht."

Heute kam dann die Antwort vom Hersteller bzw. Weiterleitung vom Händler:
Hallo Herr ...,

lt. den Bildern sagt die Firma dass es keine Reklamation ist. Da ein
solches Loch auch durch selbstverschulden kommen kann.

Gerne können Sie die Handschuhe aber auf Ihre Kosten an uns senden und wir
werden diese nochmals an den Hersteller weiterleiten.

Sollte die Reklamation endgültig abgelehnt werden, müssten Sie nochmals für
die Portokosten für den Rückversand aufkommen.

Mfg
Micha
Kundenservice.

p.s. oft hilft es den Handschuh in einer Schneiderrei für 4-6 Euro nähen zu
lassen.

Jetz ist für mich die Frage ob es überhaupt noch Sinn macht denen weiter Dampf zu machen.
Ich weiß das ich nach einem halben Jahr als Kunde in der Pflicht bin den Mangel nachzuweisen. Trotzdem habe ich ja nicht gegenüber dem Hersteller, sondern dem Händler ein Gewährleistungsrecht welches ich in Anspruch nehmen will.
Auf einen Rechtsstreit werde ich es sicherlich nicht ankommen lassen (wegen 33€ ;-) ) aber trotzdem finde ich insbesondere den letzten Hinweis ziemlich dreist, denn das sind immerhin knapp 20% des Neupreises die ich wegen eines Mangels selber berappen soll, bzw. noch mehr wenn ichs versenden wöllte.
 
Sowohl der Hersteller als auch der Händler legen keinen Wert darauf dich als Kunde haben zu wollen, sonst würden sie dir die Gewährleistung einräumen (wenn es wirklich gerechtfertigt ist).
Wenn du dein Recht haben willst, muss du sie wohl oder über erstreiten :( - Von welcher Firma kommen die Handschuhe und bei welchem hast du sie gekauft ? Diese Angaben sind in keiner Weise als Nötigung oder Verleudung angesehen, weil es sich um Fakten handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Am besten künftig sowohl den Händler als auch den Hersteller meiden.

Gruß

Werd ich auch genauso handhaben ;)

@guckmalhierher: Wie gesagt werde ich auf einen Rechtsstreit verzichten, weils mir das einfach nicht wert ist.
Ich bin nur etwas schockiert, da ich mit Versandhändlern was Reklamationsfälle angeht bisher nur gute Erfahrungen gemacht hatte (sehr löbliches Beispiel was Kundenservice angeht ist beispielsweise Frontlineshop) aber ein kleiner Händler in Kombination mit großem Hersteller scheint wohl auf Kulanzregelungen verzichten zu können (müssen).
Wen die Marke und der Shop interessiert, dem schicke ich gerne eine PN, aber auf öffentliches Schlammwerfen verzichte ich ;)
 
Nadel und Faden nehmen, zunähen und sich nicht weiter drüber ärgern. Mit Verlaub, ein gefütterter Fingerhandschuh ist ein ziemlich komplexes Textilprodukt, dass sowas bei einem Endpreis von 33 Euro irgendeinen Haken haben muss kann man sich doch denken, oder?
 
Wer würde sich denn bitte nicht ärgern, wenn die Handschuhe mitten im Urlaub kaputt gehen ? 4-5 mal tragen schaft man doch innerhalb einer Woche Snowboard Urlaub :)
 
Ich habe die Erfahrung gemacht, das der Weg über den Händler meistens nix bringt....schreibe eine Email direkt an den Hersteller, das hatte in der Vergangenheit meistens funktioniert.
 
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