Rubinstein
Pneumatiker
Hallo!
In den letzen Tagen hab ich wohl einiges gelernt aber auch einiges falsch gemacht. Möglicherweise ist jetzt schon alles zu spät, aber vielleicht ist ja doch noch was zu machen...
Möglicherweise ist das Thema hier leicht OT, aber ich habe die Hoffnung, unter anderem auch von den hier lesenden Cube Mitarbeitern ein paar konkrete Aussagen oder evtl. Adressen die mir irgendwie weiterhelfen könnten zu erhalten.
Es geht um ein ca. 3 Wochen altes Cube Acid Disc, beim lokalen Händler gekauft. Es handelt sich dabei um das Rad meiner Frau und so sind mir die gelegentlich auftretenden Schleifgeräusche an ihrer Scheibenbremse vorn (Magure Julie an Rock Shox Dart 3) erst recht spät aufgefallen. Da ich das merkwürdig fand und mir der Verdacht kam, dass die Bremse locker sein könnte, habe ich beide Schrauben am Postmount der Vordergabel gelöst, die Bremse ausgerichtet und wollte nun beide Schrauben wieder anziehen, was sich bei der oberen Schraube aber als unmöglich herausstellte. Für mich war der Fall klar: Gewinde überdreht.
Ich also sofort mit dem Rad zum Händler und ihm den Fall wie oben beschrieben. Was ich mir nun ansehen musste, fällt mir ehrlich gesagt schwer möglichst kommentar- und emotionslos zu schildern. Seine erste Aktion war, die betreffende Schraube (ich hatte ihm ja schon gesagt, dass es die obere sei und meiner Meinung nach überdreht) noch ca. 1/4 Umdrehung weiter zu drehen und anschließend etwas in der Art sagte wie "So, geht doch." Damit wollte ich mich natürlich nicht abspeisen lassen, hab mir den Inbusschlüssel geben lassen (Standardausführung mit kurzem Kunststoffgriff), ihn gaaanz vosichtig zwischen spitzen Fingern angesetzt und sofort gespürt, dass da so gut wie kein Widerstand mehr war (was mich überhaupt nicht überraschte).
Im Nachhinein empfinde ich dieses Vorgehen schon fast als Betrugsversuch, zumindest aber als grob fahrlässig: Von jemandem, der viele Jahre in dem Beruf tätig ist, kann ich doch wohl erwarten, das er ein überdrehtes Gewinde auf Anhieb erkennt. Ich bin selbst aus der Metallverarbeitung, aber obwohl inzwischen einige Jahre ohne Praxis, hatte ich doch nicht den leisesten Zweifel was mit dem Gewinde los war. Aber es kommt noch doller...
Nachdem meinem Händler nun klar geworden war, dass ich mich so nicht abspeisen lassen würde, dreht er die Schraube raus, wobei ihm ganz deutlich zu sehen Späne entgegen kamen (obwohl unnötig, hatte er mich an dieser Stelle auch selbst darauf aufmerksam gemacht). Spätestens jetzt also sollte der Fall auch für ihn klar gewesen sein. Aber was macht er? Bläst das Gewinde aus, schmiert die Schraube mit Loktite ein und - ich kann's immer noch nicht fassen - schraubt sie wieder rein! Ist ja wohl klar dass sowas nichts bringen kann, und so kam auch er zu guter Letzt zu dem Schluss dass die Gabel eingeschickt werden müsse.
Spätestens hier hab ich meinen ersten Fehler begangen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch Null Ahnung von Gewährleistungsrecht und hätte sofort auf Gewährleistung, sprich neue Gabel, bestehen sollen. Mein Händler beabsichtigte offenbar, den Schaden über Garantie des Herstellers abzuwickeln, was für mich bedeutet hätte, dass das Rad mindestens für die Zeit die der Händler für die Klärung der Garantiefrage + Versandzeit hin + zurück nicht zur Verfügung stehen würde. Inzwischen weiß ich aber, dass ich, zumindest innerhalb der ersten 6 Monate (hab ich das richtig verstanden?), die freie Wahl habe zwischen Garantie und Gewährleistung.
An dieser Stelle meine erste Frage: Da ich hier nicht ausdrücklich widersprochen habe, gilt das jetzt als stillschweigendes Einverständis meinerseits?
Die Geschichte geht aber noch weiter...
Am nächsten Tag wegen einer Rückfrage (tut hier nichts weiter zur Sache) bin ich nochmal beim Händler vorbei und zu meiner größten Überraschung erfuhr ich, dass ich das Rad schon wieder mitnehmen könne. Auf meine verdutzte Frage hin meinte er, dass er es doch nicht eingeschickt sondern repariert hätte. Die "Reparatur" bestand laut seiner Aussage im Tieferschneiden des Gewindes + (vermutlich) Einsatz einer längeren Schraube.
Ich hab das Rad dann erstmal so mitgenommen: Mein nächster Fehler? Ist das quasi ein nachträgliches Einverständnis der Reparatur?
Inzwischen hab ich den Service von SRAM kontaktiert (war schon nicht ganz einfach die Telefonnummer für die Deutschlandvertretung in Erfahrung zu bringen, ganz zu schweigen von e-Mail oder schriftlicher Kontaktadresse, die es beide nicht zu geben scheint). Meine Hoffnung war, eine klare Aussage darüber zu erhalten, ob diese "Reparatur" aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt zulässig sei. Leider wollte (oder konnte) sich der Kundendienstler nicht verbindlich dazu äussern. Allerdings lies er mich wissen, das mein Händler mit dieser Reparatur die volle Garantie des Herstellers (wie die gesetzliche Gewährleistung in diesem Fall ebenfalls 2 Jahre) übernommen hätte, was bedeuten würde, dass wenn innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder ein Defekt an der selben Stelle auftritt, er selber für die Behebung des Schadens aufkommen muss.
Leider hab ich erst nach diesem Gespräch erfahren, dass innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt, danach aber auf den Kunden übergeht. Da aber im Falle eines abgedrehten Gewindes der Nachweis des möglichen Verursachers nur äußerst schwer (wenn nicht unmöglich) zu führen sein dürfte, hab ich dann spätestens nach 6 Monaten den schwarzen Peter in der Tasche. Ganz zu schweigen von der offensichtlichen Wertminderung der Gabel.
Die Gretchenfrage:
Besteht die Möglichkeit, doch noch die gesetzliche Gewährleistung in dieser Sache in Anspruch zu nehmen und so zu einer neuen Gabel zu kommen oder hab ich schon alles verbockt?
Oder seh ich das möglicherweise alles zu eng und sollte mir keinen Kopf machen? Schliesslich hat das obere Gewinde im Postmount nur die Funktion, die Bremse zu fixieren, während die untere allein die gesamte (Zug-) Last aufnimmt (ausgenommen vielleicht rückwärtsdownhill, so was macht meine Frau nicht). Ausserdem geht's hier um eine Gabel im untersten Preissegment, sollte ich also wirklich einen Ball draus machen? Eigentlich ist es in erster Linie das (wie ich finde) unverschämte Verhalten meines Händlers, dass mich zu schärferen Massnahmen provoziert...
Wie auch immer, bin um jeden Rat, Trost, (auch seelischen) Beistand, sogar dumme Sprüche ala "nächste Mal weißte's besser" (hab's ja nicht anders verdient) usw. mehr als dankbar! Sollte jemand brauchbare Kontaktadressen (z.B. zu SRAM) haben, wo ich Aussicht auf kompetente, verbindliche Aussagen (noch besser: in schriftlicher Form) hätte, so lasst es mich bitte wissen!
Schon mal danke im voraus
Gruß, Peter
In den letzen Tagen hab ich wohl einiges gelernt aber auch einiges falsch gemacht. Möglicherweise ist jetzt schon alles zu spät, aber vielleicht ist ja doch noch was zu machen...
Möglicherweise ist das Thema hier leicht OT, aber ich habe die Hoffnung, unter anderem auch von den hier lesenden Cube Mitarbeitern ein paar konkrete Aussagen oder evtl. Adressen die mir irgendwie weiterhelfen könnten zu erhalten.
Es geht um ein ca. 3 Wochen altes Cube Acid Disc, beim lokalen Händler gekauft. Es handelt sich dabei um das Rad meiner Frau und so sind mir die gelegentlich auftretenden Schleifgeräusche an ihrer Scheibenbremse vorn (Magure Julie an Rock Shox Dart 3) erst recht spät aufgefallen. Da ich das merkwürdig fand und mir der Verdacht kam, dass die Bremse locker sein könnte, habe ich beide Schrauben am Postmount der Vordergabel gelöst, die Bremse ausgerichtet und wollte nun beide Schrauben wieder anziehen, was sich bei der oberen Schraube aber als unmöglich herausstellte. Für mich war der Fall klar: Gewinde überdreht.
Ich also sofort mit dem Rad zum Händler und ihm den Fall wie oben beschrieben. Was ich mir nun ansehen musste, fällt mir ehrlich gesagt schwer möglichst kommentar- und emotionslos zu schildern. Seine erste Aktion war, die betreffende Schraube (ich hatte ihm ja schon gesagt, dass es die obere sei und meiner Meinung nach überdreht) noch ca. 1/4 Umdrehung weiter zu drehen und anschließend etwas in der Art sagte wie "So, geht doch." Damit wollte ich mich natürlich nicht abspeisen lassen, hab mir den Inbusschlüssel geben lassen (Standardausführung mit kurzem Kunststoffgriff), ihn gaaanz vosichtig zwischen spitzen Fingern angesetzt und sofort gespürt, dass da so gut wie kein Widerstand mehr war (was mich überhaupt nicht überraschte).
Im Nachhinein empfinde ich dieses Vorgehen schon fast als Betrugsversuch, zumindest aber als grob fahrlässig: Von jemandem, der viele Jahre in dem Beruf tätig ist, kann ich doch wohl erwarten, das er ein überdrehtes Gewinde auf Anhieb erkennt. Ich bin selbst aus der Metallverarbeitung, aber obwohl inzwischen einige Jahre ohne Praxis, hatte ich doch nicht den leisesten Zweifel was mit dem Gewinde los war. Aber es kommt noch doller...
Nachdem meinem Händler nun klar geworden war, dass ich mich so nicht abspeisen lassen würde, dreht er die Schraube raus, wobei ihm ganz deutlich zu sehen Späne entgegen kamen (obwohl unnötig, hatte er mich an dieser Stelle auch selbst darauf aufmerksam gemacht). Spätestens jetzt also sollte der Fall auch für ihn klar gewesen sein. Aber was macht er? Bläst das Gewinde aus, schmiert die Schraube mit Loktite ein und - ich kann's immer noch nicht fassen - schraubt sie wieder rein! Ist ja wohl klar dass sowas nichts bringen kann, und so kam auch er zu guter Letzt zu dem Schluss dass die Gabel eingeschickt werden müsse.
Spätestens hier hab ich meinen ersten Fehler begangen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch Null Ahnung von Gewährleistungsrecht und hätte sofort auf Gewährleistung, sprich neue Gabel, bestehen sollen. Mein Händler beabsichtigte offenbar, den Schaden über Garantie des Herstellers abzuwickeln, was für mich bedeutet hätte, dass das Rad mindestens für die Zeit die der Händler für die Klärung der Garantiefrage + Versandzeit hin + zurück nicht zur Verfügung stehen würde. Inzwischen weiß ich aber, dass ich, zumindest innerhalb der ersten 6 Monate (hab ich das richtig verstanden?), die freie Wahl habe zwischen Garantie und Gewährleistung.
An dieser Stelle meine erste Frage: Da ich hier nicht ausdrücklich widersprochen habe, gilt das jetzt als stillschweigendes Einverständis meinerseits?
Die Geschichte geht aber noch weiter...
Am nächsten Tag wegen einer Rückfrage (tut hier nichts weiter zur Sache) bin ich nochmal beim Händler vorbei und zu meiner größten Überraschung erfuhr ich, dass ich das Rad schon wieder mitnehmen könne. Auf meine verdutzte Frage hin meinte er, dass er es doch nicht eingeschickt sondern repariert hätte. Die "Reparatur" bestand laut seiner Aussage im Tieferschneiden des Gewindes + (vermutlich) Einsatz einer längeren Schraube.
Ich hab das Rad dann erstmal so mitgenommen: Mein nächster Fehler? Ist das quasi ein nachträgliches Einverständnis der Reparatur?
Inzwischen hab ich den Service von SRAM kontaktiert (war schon nicht ganz einfach die Telefonnummer für die Deutschlandvertretung in Erfahrung zu bringen, ganz zu schweigen von e-Mail oder schriftlicher Kontaktadresse, die es beide nicht zu geben scheint). Meine Hoffnung war, eine klare Aussage darüber zu erhalten, ob diese "Reparatur" aus sicherheitstechnischen Gründen überhaupt zulässig sei. Leider wollte (oder konnte) sich der Kundendienstler nicht verbindlich dazu äussern. Allerdings lies er mich wissen, das mein Händler mit dieser Reparatur die volle Garantie des Herstellers (wie die gesetzliche Gewährleistung in diesem Fall ebenfalls 2 Jahre) übernommen hätte, was bedeuten würde, dass wenn innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder ein Defekt an der selben Stelle auftritt, er selber für die Behebung des Schadens aufkommen muss.
Leider hab ich erst nach diesem Gespräch erfahren, dass innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislast beim Händler liegt, danach aber auf den Kunden übergeht. Da aber im Falle eines abgedrehten Gewindes der Nachweis des möglichen Verursachers nur äußerst schwer (wenn nicht unmöglich) zu führen sein dürfte, hab ich dann spätestens nach 6 Monaten den schwarzen Peter in der Tasche. Ganz zu schweigen von der offensichtlichen Wertminderung der Gabel.
Die Gretchenfrage:
Besteht die Möglichkeit, doch noch die gesetzliche Gewährleistung in dieser Sache in Anspruch zu nehmen und so zu einer neuen Gabel zu kommen oder hab ich schon alles verbockt?
Oder seh ich das möglicherweise alles zu eng und sollte mir keinen Kopf machen? Schliesslich hat das obere Gewinde im Postmount nur die Funktion, die Bremse zu fixieren, während die untere allein die gesamte (Zug-) Last aufnimmt (ausgenommen vielleicht rückwärtsdownhill, so was macht meine Frau nicht). Ausserdem geht's hier um eine Gabel im untersten Preissegment, sollte ich also wirklich einen Ball draus machen? Eigentlich ist es in erster Linie das (wie ich finde) unverschämte Verhalten meines Händlers, dass mich zu schärferen Massnahmen provoziert...
Wie auch immer, bin um jeden Rat, Trost, (auch seelischen) Beistand, sogar dumme Sprüche ala "nächste Mal weißte's besser" (hab's ja nicht anders verdient) usw. mehr als dankbar! Sollte jemand brauchbare Kontaktadressen (z.B. zu SRAM) haben, wo ich Aussicht auf kompetente, verbindliche Aussagen (noch besser: in schriftlicher Form) hätte, so lasst es mich bitte wissen!
Schon mal danke im voraus
Gruß, Peter