Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich..Klappt nicht Dein Gedankengang.
Beispiel Falschparken, EUR 50.-:
Wenn Du einen Führschein hast also 100.- (weil Ausbildung),
ohne Führschein 50.- ?
Du meinst sowas wie Vorsatz ?
Wenn du nicht glaubhaft machen kannst das Fahrzeug dort hin getragen zu haben, dann wird es richtig teuer.Beispiel Falschparken, EUR 50.-:
Wenn Du einen Führschein hast also 100.- (weil Ausbildung),
ohne Führschein 50.- ?
Du meinst sowas wie Vorsatz ?
Ein Gesetz ist der wichtigste Unterfall einer Rechtsnorm. Das ist ein Oberbegriff...Keine Norm...Wenn Geset
Nur in dem unwahrscheinlicher Fall das die Tat an sich neu bewertet wird also eine Tateinheit dazu kommt. Ich kann ich aber auch irren, ich habe das meine ich mal in einem Seminar aufgeschnappt.
Hast den Quatsch in #294 gelesen?Es wird niemand mehrfach belangt.
Das ursprüngliche Strafmaß - welches ja während einer Berufung noch gar nicht rechtskräftig ist(!) - wird ja aufgehoben und ein neues ausgesprochen. Dagegen kann wiederum Berufung eingelegt werden bis zur obersten Instanz oder Ablehnung durch die nächste zuständige Instanz.
Ist das Strafmaß angemessen?
"Eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel." -Moritz Pfeiffer, Redakteur
Ja, denn der Mann büßt schon jetzt erheblich für sein Fehlverhalten. Er hat seinen Job verloren und kann ohne Führerschein vorerst auch nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Er muss sich also beruflich neu orientieren – Dirk B. steht vor einer existenziellen Herausforderung. Mit Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis wäre die Jobsuche aber erschwert. Zudem müsste er mit dem Urteil in den drei Jahren Bewährung peinlich drauf achten, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, um nicht doch ins Gefängnis zu wandern. Und die Demütigung ertragen, als erwachsener Mann Sozialstunden leisten und eine erneute Führerscheinprüfung samt "Idiotentest" machen zu müssen. All diese Nachteile hat er sich selbst eingebrockt, und mein Mitleid ist begrenzt. Dass er Berufung einlegt, macht mich wütend, weil die Strafe angesichts seines Verhaltens angemessen erscheint – eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel.
"Der Täter hat die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen!" – Christian Brunker, Redakteur
Nein, denn hier hat ein Mann ein zwei Tonnen schweres Gefährt eingesetzt, um auf Menschenjagd zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt hatte er die Situation unter Kontrolle oder konnte ausschließen, die beiden Rennradfahrer schwer zu verletzen oder gar zu töten – schon ein kleiner Schlenker hätte gereicht. Dass er abstreitet, die Radfahrer gefährdet zu haben, und in Berufung geht, zeigt, dass er die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen hat. Ich finde, zumindest einige Monate Gefängnis wären ein starkes Zeichen gewesen – nicht zuletzt, um anderen aggressiven Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Ihr könnt nicht immer darauf vertrauen, mit einem blauen Auge davonzukommen! Denn stärkere Verkehrsteilnehmer gefährden schwächere einfach viel zu oft – und wenn ein so krasses Fehlverhalten wie in diesem Fall nicht reicht: Was muss noch geschehen, bis wirklich mal ein Exempel statuiert wird?
Wird hoffentlich korrigiert und Führerschein länger eingezogen.
Wenn nur der Angeklagte Berufung einlegt, darf er in zweiter Instanz nicht schärfer bestraft werden als in erster Instanz.
Die Strafe ist viel zu gering. Hier sollte der Führerschein für min. 5 Jahre einbehalten werden.
https://www.roadbike.de/rennrad-szene/nach-jagd-auf-rennradfahrer-suv-fahrer-verurteilt/
Da war die Berufung leider erfolgreich…
Seh ich genau so. Klar kann man sich in D als Nicht-Jurist über viele Strafmaße oft nur wundern. Aber das ist ja jetzt auch kein spezielles Autofahrerding @adsiebenaz . Das geht doch durch alle Bereiche von Raub, Überfall, Körperverletzung, Erpressung bis zur Steuerhinterziehung. "Gefühlt" sitzen doch alle spätestens an Weihnachten wieder zuhause vorm Baum.Mein erster Gedanke war auch "Teeren und Federn", aber selbst nach der Korrektur ist das schon noch ne ordentliche Strafe.. der wird safe zur MPU geladen, wo das Darstellen Geeignet zum Führen eines KFZ zu sein, doch ziemlich schwer ausfallen wird. Vorbestraft is auch ned geil für ziemlich viele Dinge, kein Job, keine Karre... zumindest DER Typ wirds sichs überlegen, sowas nochmal zu machen..
Mein erster Gedanke war auch "Teeren und Federn", aber selbst nach der Korrektur ist das schon noch ne ordentliche Strafe.. der wird safe zur MPU geladen, wo das Darstellen Geeignet zum Führen eines KFZ zu sein, doch ziemlich schwer ausfallen wird. Vorbestraft is auch ned geil für ziemlich viele Dinge, kein Job, keine Karre... zumindest DER Typ wirds sichs überlegen, sowas nochmal zu machen..