Ist das Strafmaß angemessen?
"Eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel." -Moritz Pfeiffer, Redakteur
Ja, denn der Mann büßt schon jetzt erheblich für sein Fehlverhalten. Er hat seinen Job verloren und kann ohne Führerschein vorerst auch nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Er muss sich also beruflich neu orientieren – Dirk B. steht vor einer existenziellen Herausforderung. Mit Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis wäre die Jobsuche aber erschwert. Zudem müsste er mit dem Urteil in den drei Jahren Bewährung peinlich drauf achten, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, um nicht doch ins Gefängnis zu wandern. Und die Demütigung ertragen, als erwachsener Mann Sozialstunden leisten und eine erneute Führerscheinprüfung samt "Idiotentest" machen zu müssen. All diese Nachteile hat er sich selbst eingebrockt, und mein Mitleid ist begrenzt. Dass er Berufung einlegt, macht mich wütend, weil die Strafe angesichts seines Verhaltens angemessen erscheint – eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel.
"Der Täter hat die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen!" – Christian Brunker, Redakteur
Nein, denn hier hat ein Mann ein zwei Tonnen schweres Gefährt eingesetzt, um auf Menschenjagd zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt hatte er die Situation unter Kontrolle oder konnte ausschließen, die beiden Rennradfahrer schwer zu verletzen oder gar zu töten – schon ein kleiner Schlenker hätte gereicht. Dass er abstreitet, die Radfahrer gefährdet zu haben, und in Berufung geht, zeigt, dass er die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen hat. Ich finde, zumindest einige Monate Gefängnis wären ein starkes Zeichen gewesen – nicht zuletzt, um anderen aggressiven Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Ihr könnt nicht immer darauf vertrauen, mit einem blauen Auge davonzukommen! Denn stärkere Verkehrsteilnehmer gefährden schwächere einfach viel zu oft – und wenn ein so krasses Fehlverhalten wie in diesem Fall nicht reicht: Was muss noch geschehen, bis wirklich mal ein Exempel statuiert wird?