Hetzjagd auf Radfahrer in Deutschland!

Es ging mir hier um das Verhältnis Privat / Beruflich.

Installier ich mir daheim eine neue Lampe und fall wegen Stromschlag von der Leiter, Pech gehabt.
Pfuscht aber ein Fachmann und es passiert etwas, dann hat der ein größeres Problem.
Er hat es besser wissen müssen.
 
Klappt nicht Dein Gedankengang.
Beispiel Falschparken, EUR 50.-:
Wenn Du einen Führschein hast also 100.- (weil Ausbildung),
ohne Führschein 50.- ?

Du meinst sowas wie Vorsatz ?
 
Beispiel Falschparken, EUR 50.-:
Wenn Du einen Führschein hast also 100.- (weil Ausbildung),
ohne Führschein 50.- ?

Du meinst sowas wie Vorsatz ?
Wenn du nicht glaubhaft machen kannst das Fahrzeug dort hin getragen zu haben, dann wird es richtig teuer.
Weil "ohne Führerschein". :D

Vor dem "Vorsatz" kommt ja z.B. auch noch "Fahrlässigkeit".

Als Erwachsener ist man für sein Tun verantwortlich, bei Kindern die Eltern.
 
Für mich ist schon gänzlich unverständlich, dass die beiden den nicht angezeigt haben.
Wie bescheuert muss man sein, um jemanden DAMIT durchkommen zu lassen?

Kein Wunder dass es im Verkehr immer schlimmer wird, wenn man mit so ner Aktion auch noch davon kommen könnte.

Ich würde wetten dass dass da vor der Neuerteilung eine MPU fällig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Keine Norm...Wenn Geset

Nur in dem unwahrscheinlicher Fall das die Tat an sich neu bewertet wird also eine Tateinheit dazu kommt. Ich kann ich aber auch irren, ich habe das meine ich mal in einem Seminar aufgeschnappt.
Ein Gesetz ist der wichtigste Unterfall einer Rechtsnorm. Das ist ein Oberbegriff...

Ich fürchte, Du verwechselst das mit der in äußerst seltenen Fällen möglichen Durchbrechung des Grundsatzes, dass jemand nicht zweimal wegen derselben Geschichte belangt werden darf (für's Bullshit-Bingo: Ne bis in idem)
 
Es wird niemand mehrfach belangt.
Das ursprüngliche Strafmaß - welches ja während einer Berufung noch gar nicht rechtskräftig ist(!) - wird ja aufgehoben und ein neues ausgesprochen. Dagegen kann wiederum Berufung eingelegt werden bis zur obersten Instanz oder Ablehnung durch die nächste zuständige Instanz.
 
Es wird niemand mehrfach belangt.
Das ursprüngliche Strafmaß - welches ja während einer Berufung noch gar nicht rechtskräftig ist(!) - wird ja aufgehoben und ein neues ausgesprochen. Dagegen kann wiederum Berufung eingelegt werden bis zur obersten Instanz oder Ablehnung durch die nächste zuständige Instanz.
Hast den Quatsch in #294 gelesen?
Damit wird § 331 StPO nicht durchbrochen. Das hat er mit was anderem durcheinander geworfen. Mutmaßlich mit § 362 StPO.

Es bleibt dabei: Wenn nur der Angeklagte Berufung einlegt, darf er in zweiter Instanz nicht schärfer bestraft werden als in erster Instanz.

Und gegen ein Urteil des Berufungsgerichts kann auch keine Berufung eingelegt werden...
 
Wird hoffentlich korrigiert und Führerschein länger eingezogen.

Ansonsten:

Ist das Strafmaß angemessen?​

"Eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel." -Moritz Pfeiffer, Redakteur

Ja, denn der Mann büßt schon jetzt erheblich für sein Fehlverhalten. Er hat seinen Job verloren und kann ohne Führerschein vorerst auch nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Er muss sich also beruflich neu orientieren – Dirk B. steht vor einer existenziellen Herausforderung. Mit Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis wäre die Jobsuche aber erschwert. Zudem müsste er mit dem Urteil in den drei Jahren Bewährung peinlich drauf achten, sich nichts zuschulden kommen zu lassen, um nicht doch ins Gefängnis zu wandern. Und die Demütigung ertragen, als erwachsener Mann Sozialstunden leisten und eine erneute Führerscheinprüfung samt "Idiotentest" machen zu müssen. All diese Nachteile hat er sich selbst eingebrockt, und mein Mitleid ist begrenzt. Dass er Berufung einlegt, macht mich wütend, weil die Strafe angesichts seines Verhaltens angemessen erscheint – eine noch härtere Strafe wäre aber dann doch zu viel.

"Der Täter hat die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen!" – Christian Brunker, Redakteur

Nein, denn hier hat ein Mann ein zwei Tonnen schweres Gefährt eingesetzt, um auf Menschenjagd zu gehen. Zu keinem Zeitpunkt hatte er die Situation unter Kontrolle oder konnte ausschließen, die beiden Rennradfahrer schwer zu verletzen oder gar zu töten – schon ein kleiner Schlenker hätte gereicht. Dass er abstreitet, die Radfahrer gefährdet zu haben, und in Berufung geht, zeigt, dass er die Tragweite seines Handelns überhaupt nicht begriffen hat. Ich finde, zumindest einige Monate Gefängnis wären ein starkes Zeichen gewesen – nicht zuletzt, um anderen aggressiven Verkehrsteilnehmern klarzumachen: Ihr könnt nicht immer darauf vertrauen, mit einem blauen Auge davonzukommen! Denn stärkere Verkehrsteilnehmer gefährden schwächere einfach viel zu oft – und wenn ein so krasses Fehlverhalten wie in diesem Fall nicht reicht: Was muss noch geschehen, bis wirklich mal ein Exempel statuiert wird?
 
Die Frage ist allerdings, die Freiheitsstrafe wurde ja zur Bewährung ausgesetzt. Darf in zweiter Instanz dies geändert werden? Also dass er in den Knast muss?
 
Die Strafe ist viel zu gering. Hier sollte der Führerschein für min. 5 Jahre einbehalten werden.

Freiheitsstrafe wäre gar nicht notwendig, diesen asozialen Gesellen muss einfach die Waffe Auto genommen werden.

Der Typ ist LKW Fahrer, das sind dann solche Leute, die im 5m Abstand mit ihren x-Tonner hinter einem herfahren und so bewusst Leben gefärden.
Oder mit dem Laster genauso knapp an Fahrrädern vorbeifahren und gefährden.

Ich persönlich zeigen jeden an, der auf der Straße den Sicherheitsabstand massiv unterschreitet und dank Kamera in der Heckscheibe durften hier schon einige ihren Führerschein abgeben.
 
Leider war die Berufung erfolgreich. Allerdings hätte das Urteil auch sehr viel Milder sein können.

Die Führerscheinstelle kann ihm ja weiterhin noch das Leben schwer machen. Eine MPU sollte wohl drinnen sein und viele bestehen diese nicht auf anhieb.
Bleibt auch die kleine Hoffnung das er in den kommenden drei Jahren nochmals auffällig wird.
Dazu kommt auch noch die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Ob das ausreicht um eine Sperre beim ALG1 zu erhalten? Letztendlich hat er ja mit seiner Tat den Führerscheinentzug provoziert und somit letztendlich auch seine Kündigung.
 
Dass ein selbstverschuldeter Jobverlust als Strafe angesehen wird, erschließt sich mir nicht. Wie verrechnet „man“ das dann so? Jobverlust = ein Jahr weniger? Ach, und nen Shitstorm gab es ja auch noch. Der Arme. Dann nochmal ein halbes Jahr weniger?
 
Mein erster Gedanke war auch "Teeren und Federn", aber selbst nach der Korrektur ist das schon noch ne ordentliche Strafe.. der wird safe zur MPU geladen, wo das Darstellen Geeignet zum Führen eines KFZ zu sein, doch ziemlich schwer ausfallen wird. Vorbestraft is auch ned geil für ziemlich viele Dinge, kein Job, keine Karre... zumindest DER Typ wirds sichs überlegen, sowas nochmal zu machen..
 
Ich nehme auch mal an, dass das ganze im Affekt passierte. Das wird ein Bestehen der MPU sicherlich erschweren. Denn selbst wenn "er sich das zweimal überlegt" nochmal so was zu machen, ist ja gar nicht klar ob diese Überlegung erst nach den Emotionen kommt und somit das Handeln gar nicht gebremst oder verhindert wird...
edit: Das heisst er muss nachweisen, dass er sich immer im Griff hat. Was aber irgendwie bedingt, dass er die Tat bewusst gemacht hat, was wiederum auch einer Eignung zum führen eines Autos widerspricht...
 
Mein erster Gedanke war auch "Teeren und Federn", aber selbst nach der Korrektur ist das schon noch ne ordentliche Strafe.. der wird safe zur MPU geladen, wo das Darstellen Geeignet zum Führen eines KFZ zu sein, doch ziemlich schwer ausfallen wird. Vorbestraft is auch ned geil für ziemlich viele Dinge, kein Job, keine Karre... zumindest DER Typ wirds sichs überlegen, sowas nochmal zu machen..
Seh ich genau so. Klar kann man sich in D als Nicht-Jurist über viele Strafmaße oft nur wundern. Aber das ist ja jetzt auch kein spezielles Autofahrerding @adsiebenaz . Das geht doch durch alle Bereiche von Raub, Überfall, Körperverletzung, Erpressung bis zur Steuerhinterziehung. "Gefühlt" sitzen doch alle spätestens an Weihnachten wieder zuhause vorm Baum.
Vor dem Hintergrund hat der hier nmV schon ordentlich eine vorn Latz bekommen. Das hätt wirklich noch deutlich glimpflicher ausgehen können.
Und auch die erfolgreiche Berufung hat ja nichts am grundsätzlichen Urteil geändert. Die 3 Monate less machen den Kohl jetzt auch nicht mehr fett. Bewährung bleibt ja gleich. Und ob der jetzt 10 Monate früher oder später zur MPU gehen kann ist eigentlich auch egal. Wenn die dort ihren Job richtig machen - und jetzt unterstellen wir das halt mal - kriegt der eh keinen Lappen mehr. Bei der ersten Provokation flippt der doch sofort wieder aus - und dann wars das (hoffentlich).
 
Mein erster Gedanke war auch "Teeren und Federn", aber selbst nach der Korrektur ist das schon noch ne ordentliche Strafe.. der wird safe zur MPU geladen, wo das Darstellen Geeignet zum Führen eines KFZ zu sein, doch ziemlich schwer ausfallen wird. Vorbestraft is auch ned geil für ziemlich viele Dinge, kein Job, keine Karre... zumindest DER Typ wirds sichs überlegen, sowas nochmal zu machen..

Kann ich mir schwer vorstellen, wenn man den ehrlich fragen würde sind eh die anderen Schuld. Solche Menschen reflektieren nicht oder sehr wenig, der sieht sich vermutlich als Opfer.
 
Ich kenne vor Gericht auch die Argumentation: Gerade als Berufskraftfahrer müssen Sie doch wissen, ... (idR geht es dann um Geschwindikeits- und Lenkzeitenüberschreitung)

hier ginge es weiter: Insbesondere der Gebrauch eines KfZ als Waffe wie hier schließt doch die Eignung als Berufskraftfahrer aus. Insofern kann der Verlust des Arbeitsplatzes kein Milderungsgrund sein, sondern ist die richtige Folge dieses Verhaltens.

Insofern ist die Argumentation des Gerichts hier willkürlich, denn es geht zwar um Strafe, aber auch um Generalpräventive Aspekte. Die Führerscheinbehörden sind hier eher zahnlos (solange es nicht um Cannabis geht). An sich müsste vor der MPU noch ein Antiaggressionstraining erforderlich sein - eigentlich eine schöne Auflage ...
 
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