Keine Ahnung, wie das bei BMW ist, aber bei unserem früheren Ford Kuga kam es nicht nur auf die Stützlast an (es waren 100 Kg), sondern auch auf die Befestigung am Fahrzeug selbst.
Zugelassen waren da nur Fahrradträger für max. 2 Fahrräder, da sonst der Hebelarm des Fahrradträgers sich negativ auf die Befestigungspunkte am Fahrzeug ausgewirkt hätte.
Das haben wir (mit Fahrradträger für 4 Fahrräder = Familie) leider erst nach Bestellung des Fahrzeugs im Kleingedruckten/über ein Forum entdeckt. Es wurde weder in der Zubehörliste noch sonstwo erwähnt und stand dann irgendwo versteckt in der Bedienungsanleitung (ich glaube von der Anhängerkupplung).
Das zog einen längeren und unerfreulichen Briefwechsel mit Ford hinter sich her. Ließ sich dann zwar lösen, war aber stressig.
So etwas sollte man zumindest vorher erfragen und sich schriftlich bestätigen lassen, da es im Falle eines Schadens sonst schnell dumm laufen könnte.