Hallo 
Ich habe eine Frage zum leidigen Thema ...
STVZO vs Akku/Batterie-Leuchten (abnehmbar)
Unsere kleine hat ihr erstes vollwertiges MTB bekommen und möchte damit auch zur Fahrradprüfung.
die meisten Umbauten zur kompatibilität (STVZO) sind gemeistert. Nun scheitert es bislang an der Beleuchtung
Ich lese immer wieder, das seit mitte 2017 die Vorschriften umfangreich geändert wurden. Mittlerweile darf wohl jedes Rad mit abnehmbare Akku/Batterie-Beleuchtung am Strassenverkehr teilnehmen.
Allerdings finde ich keinen Hinweis darauf, ob die Änderungen bei der Fahrradprüfung im Bereich Kinderrad ebenfalls angewendet werden o-O?
Kurzum... dürfen Kinderräder mit abnehmbare Akku/Batterie-Beleuchtungen am Straßenverkehr teilnehmen?

Ich habe eine Frage zum leidigen Thema ...
STVZO vs Akku/Batterie-Leuchten (abnehmbar)
Unsere kleine hat ihr erstes vollwertiges MTB bekommen und möchte damit auch zur Fahrradprüfung.
die meisten Umbauten zur kompatibilität (STVZO) sind gemeistert. Nun scheitert es bislang an der Beleuchtung

Ich lese immer wieder, das seit mitte 2017 die Vorschriften umfangreich geändert wurden. Mittlerweile darf wohl jedes Rad mit abnehmbare Akku/Batterie-Beleuchtung am Strassenverkehr teilnehmen.
Allerdings finde ich keinen Hinweis darauf, ob die Änderungen bei der Fahrradprüfung im Bereich Kinderrad ebenfalls angewendet werden o-O?
Kurzum... dürfen Kinderräder mit abnehmbare Akku/Batterie-Beleuchtungen am Straßenverkehr teilnehmen?