Letzte Hoffnung auf Kulanz

Hallo Jan und Mitdiskutierende,

zunächst möchten wir noch einmal kurz den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern, den ja einige hier schon richtig benannt haben.
Die Gesetzliche Gewährleistung wie oben bereits erwähnt auch Sachmängelhaftung gilt generell 24 Monate ab Kauf, ist übertragbar und nicht einschränkbar, sogar für einen Fahrraddieb würde diese gelten.

8. Gewährleistung

Sofern ein Mangel vorliegen sollte, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften. Diese Gewährleistung wird durch die Garantie gemäß Ziffer 7 nicht eingeschränkt.
Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Material- und Herstellungsfehler sowie auf Transportschäden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns über Fehler und Mängel der Ware zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können.
Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, ab dem Datum der Lieferung.


7. Garantie

Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie freiwillig eine Garantie auf die Canyon Rahmen und Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen. Ausgenommen hiervon sind Lagerungen und Federbeine. Die Garantiedauer beträgt ab dem Modelljahr 2008 6 Jahre, für frühere Modelljahre 5 Jahre. Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Schäden an der Lackierung sind davon ausgenommen. Wir behalten uns vor, defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen. Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe. Bei Nichtverfügbarkeit kann es zu Abweichungen von der Ursprungsfarbe kommen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen..

Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel (wie z.B. Gravuren oder Lackierungen) oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.

Generell sind bei uns immer wieder Kulanzlösungen über diesen rechtlichen und freiwilligen Rahmen hinaus möglich, auch in dem vorliegen Fall wurde eine Kulanzlösung geprüft aber leider nicht für sinnvoll erachtet. Mit einem Rahmenset aus dem Outlet oder einem Komplettkauf z.B. zum Sparbuch stellst du dich in diesem Fall sogar günstiger und erhälst einen aktuelleren Rahmen als bei einer möglichen Kulanzlösung auf einen Austauschrahmen.
Ein Rabatt auf ein neues Strive und zudem in der Höhe ist in einem solchen Fall generell nicht möglich.

Grüsse
Stefan
 
auch in dem vorliegen Fall wurde eine Kulanzlösung geprüft aber leider nicht für sinnvoll erachtet. Mit einem Rahmenset aus dem Outlet oder einem Komplettkauf z.B. zum Sparbuch stellst du dich in diesem Fall sogar günstiger und erhälst einen aktuelleren Rahmen als bei einer möglichen Kulanzlösung auf einen Austauschrahmen.

Danke erstmal für das schnelle Feedback.

Das "sinnvoll" möchte ich nicht so recht verstehen... eine Zuzahlung von mir zu einem evtl vergleichbaren Austauschrahmen oder was ist hier gemeint?
Das wäre ja immerhin ein Entgegenkommen. Ein simpler Neukauf meinerseits, und sei es aus dem Sparbuch, heißt für mich:
Dein Rahmen, der dem Erstbesitzer wohl, aufgrund eines erkannten technischen Mangels Canyons (Bruch des Hauptrahmens), getauscht werden würde, ist für dich nach vier Jahren nix wert. Fang bei Null an, aber kaufe bitte wieder ein Canyon....

:ka:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein simpler Neukauf meinerseits, und sei es aus dem Sparbuch, heißt für mich:
Dein Rahmen, der dem Erstbesitzer wohl, aufgrund eines erkannten technischen Mangels Canyons (Bruch des Hauptrahmens), getauscht werden würde, ist für dich nach vier Jahren nix wert. Fang bei Null an, aber kaufe bitte wieder ein Canyon....
Ich kann verstehen, dass so ein Fall ärgerlich für dich ist, aber die Lage ist doch völlig eindeutig: Du hast einen Rahmen gebraucht gekauft, dir war bewusst, dass du als Zweitbesitzer keine Garantieleistungen in Anspruch nehmen kannst und aus der gesetzlichen Gewährleistung bist du bei einem 4 Jahre alten Rad eh längst raus, obwohl diese eigentlich auch für dich gegolten hätten (was eine gewisse Koryphäe hier im Thread einfach nicht verstehen wollte). Du hast also leider gar keinen Anspruch auf irgendwas gegenüber Canyon und eine freiwillig Leistung über diesen Rahmen hinaus wurde dir verwehrt, so ist nun mal das Leben...! Ein Crash-Replacement macht schlicht und einfach keinen Sinn, schau dir mal die Preise dafür auf der Canyon Website an... du würdest eh quasi den vollen Preis eines Rahmensets zahlen.

Der einzigst logische Schluss, den ich an deiner Stelle aus der Sache ziehen würde: kauf dir einen neuen Rahmen im Outlet oder noch besser ein neues Komplettrad im Sparbuch (ist ja bald so weit) und verkaufe dann je nach Lust und finanziellen Möglichkeiten entweder deine jetztigen "übrigen" Anbauteile (damit könntest du jetzt sofort beginnen) oder eben die Neuteile vom neuen Rad, für die du deutlich mehr bekommen solltest und verwende deine jetztigen weiter, sofern sie passen. Mit der zweiten Variante kommst du auf einen ziemlich geringen Verlust, da die Komplettbike-Preise von Canyon im Verhältnis zu den Werten der Einzelteile echt günstig sind. Das wäre dann u. U. sogar mit einem anderen Modell möglich, sofern eben die Anbauteile passen, aber wenn man deinen LRS auf X-12 umbauen kann, sollte eigentlich das Meiste passen. Nur mit dem Strive hast du egal ob Rahmen oder Komplettbike sehr schlechte Chancen, da die komplett ausverkauft sind...
 
So wirds laufen, nur ob eben bei Canyon wird sich zeigen.....
Schau, dass du dich nicht aus Trotz für die verweigerte Kulanz falsch entscheidest :D

BTW: ich habe mein Torque auch 2009 als Komplettbike im Sparbuch gekauft, obwohl ich eigentlich nur das Rahmenset wollte. Durch den Verkauf der Einzelteile habe ich gegenüber dem Rahmenpreis einiges gut gemacht :daumen: Tip: die Anbauteile eines teureren Modells verkaufen sich i. d. R. besser, du musst halt nur den Preis des Komplettbikes so lange zwischenfinanzieren können...
 
Quark. Das ist nicht nur bei Canyon so. Sonder deutsche Gesetzgebung. :rolleyes: Egal ob Aldi-Trikot oder 5er-BMW. Eine Gewährleistung hat IMMER nur der Erstkäufer. :rolleyes: Weil nur mit diesem ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde ihr nix-checker. :rolleyes:

Aber wer ein gebrauchtes Rad kann gerne einen individuellen Vertrag mit dem verkäufer aufsetzen. In dem dann der Gebrauchtverkäufer zu einer Gewährleistung verpflichtet wird....

Danke, dass du mich zum Lachen gebracht hast.

Kauf dir mal eine große Portion Benehmen und Anstand und überdenke das nächste mal deine Wortwahl bevor du etwas von dir gibst. Danke!

Unglaublich was sich manche einbilden und wie frech und dumm sie sind. Aber im Internet ist man ja anonym, fast...

@DerandereJan,

lass den Kopf nicht hängen. Kann deine geknickte Haltung verstehen, evtl. hast du jetzt teuer Lehrgeld bezahlt, aber das Leben geht weiter.
 
Ich empfehle dir deine Beispiele nochmal zu überdenken. Schau mal in die BMW-Garantiebedingungen: http://www.bmw.com/lu/de/owners/service/_shared/pdf/BMW_Garantiebestimmungen.pdf

Zitat:

Bei Eigentumsübertragung des Wagens bleibt die Garantie uneingeschränkt bestehen.

Bevor man mit Halbwissen prahlt und sich zum Horst macht, sollte man lieber nochmal über sein geistigen Ausfluss nachdenken.

Alles weitere zu deiner Mischung aus freiwilliger Garantie und gesetzlicher Gewährleistung wurde schon gesagt.

An TE:
Ich drück die Daumen, dass du entweder den Erstkäufer findest oder Kulanz bekommst.

Ansonsten ein paar Monate weiter sparen.


"Bevor man mit Halbwissen prahlt und sich...." dann mal aufpassen! Die von dir zitierten GARANTIE Bestimmungen eines deutsch Automobilherstellers stammen aus Luxemburg - dass hat nix mit deutschem Recht zu tun. Alleins schon die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung finden im Ausland ganz andere Anwendung.
24 Monate ab Kaufdatum - dies ist in Europa gesetzlich geregelt. Alles darüber hinaus ist freiwillig. Somit bestimmt der Vertragspartner wie es läuft. Wenn BMW sagt, es ist übertragbar - fein. Wenn Canyon sagt, es ist nur dem Erstbesitzer vorbehalten - nicht fein, aber wohl rechtens.
Bei einem Premiumhersteller - egal welches Produkt, ist es ja meist eh schon im Kaufpreis einkalkuliert, die sogannte Kulanz...
 
Danke nochmal euch Cänyöns zur transparenten Entscheidungshilfe!

Am Ende wäre ich noch im Wald an meinem neuen Schätzchen vorbeigeradelt und hätte mich tierisch geärgert!

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Grüße Jan :winken:
 
interessante Thread Entwicklung :) vorallem durch den letzten Post.

Ich persönlich kann die Haltung aller Bikehersteller nicht verstehen.
Es geht darum, dass ein Produkt verkauft wird, teilweise mit langen Garantieversprechnungen(2-3 , teilweise 5 Jahre), die freiwillig an den Kunden gegeben werden, um ihn zu locken.

Jetzt kommt der Sachverhalt dazu, dass der Käufer, der das Produkt neu bei Firma xy erworben hat und mit welchen xy einen Profit gemacht hat, nach einiger Zeit sagt ok ich will was neues.
Es sind die Rechnung und der Nachweis des Nutzens im Einsatzbereich vorhanden. Somit kann nachgewiesen werden WANN der Rahmen gebaut wurde und verkauft wurde, und WIE er benutzt wurde(durch begutachtung der Anbauteile, Verschleißzustand, etc).

Trotzdem sagt der Hesteller xy nun aber, naja, die Garantie die wir auf den Rahmen geben wollen - geben wir dir nicht!
und warum? weil du das Rad nicht neu gekauft hast, was aber unsinnig ist, weil der Rahmen um den es sich handelt bei Firma xy erworben wurde. Es gibt nur diese kleine Lücke, die sie sich offen lassen, dass 2. Besitzer keinen Anspruch auf Garantie haben.

Die Frage ist - warum?
wenn der Nachweis erbracht ist, dass das Alter des Rahmens innerhalb der Garantiebestimmungen liegt(z.b. wenn wir 2011 haben, der Rahmen 5 Jahre garantie hat, und es ein 2009er Modell ist - dann bräuchts auch keine Rechnung um über das Alter des Rades Aufschluss zu bekommen).
Der Zustand und Einsatzbereich lässt sich auch ohne Erstbesitzer am Rad ermitteln. somit wären alle Voraussetzungen für die Gültigkeit des Garantieversprechens (Haltbarkeit min x Jahre bei dem und dem Einsatzbereich) erfüllt.

Erschreckend an euren Posts finde ich, dass ihr Mituser scho so weit seit, euch alles diktieren zu lassen, was die Hersteller vorschreiben und ihr das als Nonplusultra ansieht, wie ein festgelegtes Gesetz, das unumgänglich ist.

Wäre Firma XY von ihrem Produkt restlos überzeug, würden sie die Garantie auch auf 2.Besitzer gültig machen, und sich nicht über diese Hintertür aus der Misere verabschieden. Schließlich haben sie den Rahmen gebaut und daran verdient, also müssen sie doch auch dafür verantwortlich sein, unabhängig ob Djingis Khan, Napoleon oder Max Mustermann draufgesessen ist.

Ich finds schade dass Räder somit so schnell ihren Wert verlierne, alles zum Neukauf angeregt wird und es im Endeffekt die Wegwerfgesellschaft unterstützt.
 
Das geht ja hier zu wie bei den Nachmittags-Talkshows :rolleyes:

Aber ich denke damit können wir auch den x-ten Fred zur Diskussion des Unterschieds zwischen Gewährleistung und Garantie wieder schliessen :o
 
Hattest du die orginale Rechnung?

Warum hast du dich nicht einfach als den Erstbesitzer ausgegeben?
Du kannst ja inzwischen wo anders hingezogen sein. Und an wen das Rad versendet wird, kann der Firma Canyon ja egal sein.

Ist rechtlich und moralisch sicherlich nicht die feine Art, aber ich wüsste nicht was da nicht funktioniert hätte.

So hätte ich es auch gemacht und mir eine Menge Ärger gespart.
 
Hallo Jan
Zwar kein Canyon....
aber das sieht auch super aus:daumen: (gefällt mir auch sehr gut) fast so schön wie mein Strive.;)
Am Ende doch alles gut:D
Viel Spaß damit
Grüße aus der Pfalz
 
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