Canyon_Support
Offizieller Canyon Support
Hallo Jan und Mitdiskutierende,
zunächst möchten wir noch einmal kurz den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern, den ja einige hier schon richtig benannt haben.
Die Gesetzliche Gewährleistung wie oben bereits erwähnt auch Sachmängelhaftung gilt generell 24 Monate ab Kauf, ist übertragbar und nicht einschränkbar, sogar für einen Fahrraddieb würde diese gelten.
8. Gewährleistung
Sofern ein Mangel vorliegen sollte, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften. Diese Gewährleistung wird durch die Garantie gemäß Ziffer 7 nicht eingeschränkt.
Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Material- und Herstellungsfehler sowie auf Transportschäden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns über Fehler und Mängel der Ware zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können.
Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, ab dem Datum der Lieferung.
7. Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie freiwillig eine Garantie auf die Canyon Rahmen und Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen. Ausgenommen hiervon sind Lagerungen und Federbeine. Die Garantiedauer beträgt ab dem Modelljahr 2008 6 Jahre, für frühere Modelljahre 5 Jahre. Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Schäden an der Lackierung sind davon ausgenommen. Wir behalten uns vor, defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen. Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe. Bei Nichtverfügbarkeit kann es zu Abweichungen von der Ursprungsfarbe kommen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen..
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel (wie z.B. Gravuren oder Lackierungen) oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
Generell sind bei uns immer wieder Kulanzlösungen über diesen rechtlichen und freiwilligen Rahmen hinaus möglich, auch in dem vorliegen Fall wurde eine Kulanzlösung geprüft aber leider nicht für sinnvoll erachtet. Mit einem Rahmenset aus dem Outlet oder einem Komplettkauf z.B. zum Sparbuch stellst du dich in diesem Fall sogar günstiger und erhälst einen aktuelleren Rahmen als bei einer möglichen Kulanzlösung auf einen Austauschrahmen.
Ein Rabatt auf ein neues Strive und zudem in der Höhe ist in einem solchen Fall generell nicht möglich.
Grüsse
Stefan
zunächst möchten wir noch einmal kurz den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie erläutern, den ja einige hier schon richtig benannt haben.
Die Gesetzliche Gewährleistung wie oben bereits erwähnt auch Sachmängelhaftung gilt generell 24 Monate ab Kauf, ist übertragbar und nicht einschränkbar, sogar für einen Fahrraddieb würde diese gelten.
8. Gewährleistung
Sofern ein Mangel vorliegen sollte, gelten hierfür die gesetzlichen Vorschriften. Diese Gewährleistung wird durch die Garantie gemäß Ziffer 7 nicht eingeschränkt.
Bitte überprüfen Sie die gelieferte Ware unverzüglich auf offensichtliche Material- und Herstellungsfehler sowie auf Transportschäden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns über Fehler und Mängel der Ware zu informieren, damit wir Abhilfe schaffen können.
Die Verjährungsfrist beträgt 24 Monate, ab dem Datum der Lieferung.
7. Garantie
Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus erhalten Sie freiwillig eine Garantie auf die Canyon Rahmen und Canyon Gabeln der Renn- und Triathlonmaschinen, sowie auf Mountainbikerahmen. Ausgenommen hiervon sind Lagerungen und Federbeine. Die Garantiedauer beträgt ab dem Modelljahr 2008 6 Jahre, für frühere Modelljahre 5 Jahre. Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und nur für den Ersterwerber des Fahrrades. Schäden an der Lackierung sind davon ausgenommen. Wir behalten uns vor, defekte Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder durch ein entsprechendes Nachfolgemodell zu ersetzen. Bei einem erforderlichen Ersatz von Rahmen und/oder Gabeln ersetzen wir diese nach Verfügbarkeit in der gleichen Farbe. Bei Nichtverfügbarkeit kann es zu Abweichungen von der Ursprungsfarbe kommen. Dies ist der einzige Garantieanspruch, weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden nicht übernommen..
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden durch unsachgemäßen bzw. nicht bestimmungsgerechten Gebrauch, z.B. Vernachlässigung (mangelnde Pflege und Wartung), Sturz, Überbelastung sowie durch Veränderung am Rahmen oder der Gabel (wie z.B. Gravuren oder Lackierungen) oder durch An-und Umbau zusätzlicher Komponenten. Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen anderer Art besteht ebenfalls kein Garantieanspruch.
Generell sind bei uns immer wieder Kulanzlösungen über diesen rechtlichen und freiwilligen Rahmen hinaus möglich, auch in dem vorliegen Fall wurde eine Kulanzlösung geprüft aber leider nicht für sinnvoll erachtet. Mit einem Rahmenset aus dem Outlet oder einem Komplettkauf z.B. zum Sparbuch stellst du dich in diesem Fall sogar günstiger und erhälst einen aktuelleren Rahmen als bei einer möglichen Kulanzlösung auf einen Austauschrahmen.
Ein Rabatt auf ein neues Strive und zudem in der Höhe ist in einem solchen Fall generell nicht möglich.
Grüsse
Stefan