Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

Na antique dann drücken wir Dir die Daumen und wünschen Euch ein Happy End.
Ja und berichte wenn's Neuigkeiten gibt :daumen:

Alles Gute
 
Das heißt dann: Sie setzen sich im öffentlichen Straßenverkehr in Dienst und ballern im Privat PKW mit 100 durch eine Fußgängerzone weil ein Passant bei Rot die Straße überquert hat?
Ich glaube du hast zu viele Polizisten im Bekanntenkreis die dir gerne mal einen Bären aufbinden.

Natürlich kann ein Polizist zufälligerweise Zeuge einer Straftat werden und dann entsprechend eingreifen, in seiner "Freizeit" hat er sich bis dahin aber genauso an "normales" Recht zu halten wie jeder andere Bürger auch und es ist ihm in diesem speziellen Fall NICHT gestattet diesen für Ihn als "Privat"-Person gesperrten Weg zu bereiten.

Er darf im Dienst mit seinem tollen Polizeiauto auch nicht einfach so über Rot fahren oder lustigerweise sein Martinshorn oder Blaulicht einschalten, dafür benötigt er einen Einsatzbefehl oder Gefahr im Verzug.

Blödsinn in alle drei Punkten.

kein Polizeibeamter ballert mit 100 durch die Fußgängerzone wegen einer pobligen Verwarnung. Es gilt immer die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Wenn ein PolB in seiner Freizeit Zeuge einer Straftat wird, dann muss er nach dem Strafprozessrecht tätig werden. Hier sind die Grenzen enger angelegt als für den Normalbürger, der keine rechtliche Ausbildung hat.

Die Nutzung von Sonder und Wegerechte ist dem Auftrag angepasst einzusetzen. Einen Einsatzbefehl benötigt er dabei nicht, da er die rechtliche Bewertung selber vornimmt.

Ride on
 
Wenn ein PolB in seiner Freizeit Zeuge einer Straftat wird, dann muss er nach dem Strafprozessrecht tätig werden. Hier sind die Grenzen enger angelegt als für den Normalbürger, der keine rechtliche Ausbildung hat.
Hier liegt aber keine Straftat vor.
Und was es mit der rechtlichen Ausbildung von Polizeibeamten angeht, da sehe ich sehr große Lücken.
 
Ganz abstrakt gesprochen: Wenn Polizeibeamte ohne Durchsuchungsbeschluss oder sonstige (implizite) Genehmigung auf privatem Grund rumturnen ist das Hausfriendensbruch - und somit strafbar für die fraglichen Beamten.

Ich bin kein Experte auf dem hier diskutierten Rechtsgebiet aber möglicherweise greift wegen der Umstände ohnehin bezüglich 2m-Regelung ein Beweisverwertungsverbot oder ein Beweiserhebungsverbot. Damit können evtl. Beweise in einem Gerichtsverfahren nicht eingebracht werden.

Außerdem müsste man prüfen, ob die 2m-Regelung gegenüber dem Eigentümer bzw. von Ihm Befugten überhaupt Anwendung findet.

Völlig richtig erscheint auch die Anzeige gegen die Beamten zumal hier offensichtlich auch noch Schilder ignoriert wurden.

Bezüglich rechtlicher Einschätzungen von Polizeibeamten und sonstigen Exekutivorganen muss man generell eher vorsichtig sein. Diese haben zwar große Praxis "auf der Straße" aber von Jura eher nur rudimentäre Kenntnisse. Es lohnt sich daher immer fragwürdige Entscheidungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
 
Und auf welcher Basis, glaubst du eine Bewertung über die rechtliche Ausbildung machen zu können?

...Ihr eigenes Bereiten von einer privaten Wegstrecke (ist abgesperrt mit Schranke) wurde als nicht relevant bezeichnet und sie dürfen als Polizisten jeden Weg im Wald betreten. Auch wenn sie nicht in Uniform unterwegs sind!
....

Vielleicht aufgrund einer eben solchen Äußerung. Da kann es mit der rechtlichen Ausbildung doch nicht allzuweit her sein.
 
Nochmal, die Uniform tut nicht zur Sache. Nicht die Uniform macht den Polizeibeamten sondern seine Ernennung!!!!!!!!!!!!

Zweitens für BW gilt das LWaldG. Hier sind Sperrungen von Privatwäldern für andere Nutzer nicht erlaubt. Das ist aber die Regelung für BW und kann ja nach Bundesland unterschiedlich sein. Weiter gilt für BW eine 3-Meter Regelung für Reiter. Über Sperrungen kann sich die Polizei hinwegsetzen, je nach Auftrag.
 
Nochmal, die Uniform tut nicht zur Sache. Nicht die Uniform macht den Polizeibeamten sondern seine Ernennung!!!!!!!!!!!!

Zweitens für BW gilt das LWaldG. Hier sind Sperrungen von Privatwäldern für andere Nutzer nicht erlaubt. Das ist aber die Regelung für BW und kann ja nach Bundesland unterschiedlich sein. Weiter gilt für BW eine 3-Meter Regelung für Reiter. Über Sperrungen kann sich die Polizei hinwegsetzen, je nach Auftrag.

Achso, man darf also mit jeglichem Gefährt in jedem Privatwald deinem Hobby nachgehen weil man dich mit deiner 500ccm Viertakter nicht aussperren darf? Cool da zieh ich doch nach BW. Hier in NRW darf ich das nämlich nicht. Da steht plötzlich so ein komisches Schild (250) und verbietet mir als Waldnutzer die Weiterfahrt. Reiten ist hier übrigens ausschließlich auf dafür gewidmeten Wegen zulässig. Auch ist mir nicht bekannt, das sich jeglicher Polizeibeamter aufgrund seiner Ernennung darüber hinweg setzen darf. Scheinbar bist du einer dieser rechtlich minimal ausgebildeter Polizisten und glaubst tatsächlich daran über dem Gesetz zu stehen.

In Wuppertal scheint es meines Wissens ein kleines Hobby der Politessen zu sein im Halteverbot stehende Streifenfahrzeuge zu verwarnen. Rate mal ob die Beamten diese Tickets bezahlen müssen wenn sie nicht während eines offiziellen Einsatzes dort stehen. Kaffee und Brötchen holen gilt übrigens nicht als Einsatz ;)

Und du hast es scheinbar immer noch nicht verstanden: es gab keinen Auftrag für die beiden sich dort widerrechtlich auf zu halten.
Und auf meine übertriebenen Ausführungen weiter vorne ein zu gehen, es ist nicht relevant ob es ein Polizist tun würde, deiner Meinung nach dürfte er es, da er sich zu jeder Zeit in den Dienst versetzen darf und damit Sonderrechte hätte.
Klär mich dahingehend doch mal auf: ein "ernannter" zivil gekleideter sich nicht im Dienst befindliche Polizeibeamter betritt ohne gültigen Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel. Als er bemerkt, dass sich ein Kontrolleur im Bus befindet setzt er sich in den Dienst und spricht einfach mal einen Fahrgast an weil er gedacht hat dieser könnte sich evtl. die Beförderungsleistung erschleichen. Deinen Ausführungen bis jetzt nach befindet sich der Polizist somit wohl im Recht nicht wahr?

Weiter möchte ich das aber nicht mehr offtoppic abschweifen lassen obwohl die letzte Situation durchaus vergleichbar ist.
 
War da mal nicht irgendwas mit, auf dem Weg zum eigenen Waldstück bzw. zu dem der Eltern darf man wie man will, zumindest für Kfz Gesperrte wege befahren.

Über Regeln bzw. Gesetze darf sich die Polizei auch nicht hinwegsetzen, außer es handle sich um einen Notruf, eine gesonderte Genehmigung/Einsatz oder ähnliches.

Warum lässt du dich von berittenen Polizisten anhalten (außer du wohnst in nem Dorf, wo jeder jeden kennt) ? Ignorieren und weiterfahren. Eine Großfahndung hätte man bestimmt nicht ausgerufen.
 
Guten Morgen miteinander!

Also Sachen gibt's die gibt es nicht... Speziell zu diesem Thema eine kleine Erfahrung aus den letzten Tagen als ich mit meinem Radl unterwegs war:

Wenn ich auf Arbeit fahre, nutze ich ab- und dann einen Waldweg. Der ist außerdem als Wanderweg (!) ausgeschildert und weiterhin als Radwanderweg. Die Beschaffenheit des Weges ist dem eines Waldes gleichzusetzen: Normaler Dreck bzw. Schlammboden, Wurzeln, viele Löcher und viel grünes - wie die Natur es eben wollte. An diesem Weg hat man unterwegs die Möglichkeit, mehrere Bänke zu nutzen um zu ruhen usw.

Im trockenen ist dieser Weg ganz gut fahrbar sowie auch zu Fuss sehr bequem zu meistern. Wenn es nass ist auch, ABER:

Es gibt in der Nähe eine Pferdegestüt. Die Reiterinnen und Reiter die dort ihre Pferde haben, nutzen den benannten Weg ebenfalls! Das heißt also große Teile und Abschnitte des schönes Weges sind voll**********, durch Hufe wird der Boden noch weicher getrampelt. Bei nassem Wetter ist dort nur noch Schlamm weil die Reiter auch bei Regen unbedingt da lang müssen.

Da stelle ich mir jedesmal die Frage: Gehts noch? Da kann kein Mensch mehr ohne Nasse Schuhe zu bekommen lang laufen! Außerdem sieht man dann aus wie ein Schwein! Bedenke dabei: ES IST EIN RUNDWANDERWEG!

Ich mit meinen dünnen MTB Reifen bin gar nix gegen die Pferde die dort unbedingt beritten werden müssen. Die Trampeln alles kaputt!

Da frage ich mich: Wer macht den Wald(weg) kaputt? Ich mit dem Radl oder die Reiter? Speziell wegen deinem Fall (Privatbesitz etc.): Wer haftet für die Schäden die durch die Pferde entstanden sind? Wer haftet für die "Reinigung" der Wege weil ja auch die Pferde ihre Durft verrichten müssen...?

Das alles ist so richtig typisch Deutsch.
 
Nochmal, die Uniform tut nicht zur Sache. Nicht die Uniform macht den Polizeibeamten sondern seine Ernennung!!!!!!!!!!!!

Zweitens für BW gilt das LWaldG. Hier sind Sperrungen von Privatwäldern für andere Nutzer nicht erlaubt. Das ist aber die Regelung für BW und kann ja nach Bundesland unterschiedlich sein. Weiter gilt für BW eine 3-Meter Regelung für Reiter. Über Sperrungen kann sich die Polizei hinwegsetzen, je nach Auftrag.

In den letzten drei Worten liegt der Schlüssel zu dieser Geschichte.

Welcher dienstliche Auftrag lag hier vor? Pferde in der Freizeit regenerieren, oder? Dafür darf man sich über die gesetzliche 3-Meter-Regelung für Reiter hinwegsetzen und nach Gutsherrnart auf Privatwegen reiten? Interessant, aber im Lobbyland Deutschland nicht auszuschließen.

Hab selber Wald und würde es mir nicht gefallen lassen, sowas riecht nach Willkür.

Das wird ein Spass, wenn sich jetzt dann noch die Elektroradler im Wald etablieren. Ride On!
 
… und was lernen wir aus der ganzen geschiche?

du kennst dich besser aus in "deinem" waldgebiet als der polizist, bist vielleicht nicht ganz so schnell wie der beamte zu pferd aber weitaus wendiger.

auf diese art handhabe ich derlei situationen, egal ob förster, polizist oder pflichtbewusste rentner oder spaziergänger, die mich verhaften wollten.

ich habe mir nichts vorzuwerfen, respektiere natur und einheimischen tierbestand, da ist es mir inzwischen einfach zu blöd, mich auf diskussionen oder veraftungen wegen irgendwelcher hirnverbrannten 2-meter-regeln (die es in hessen imho in der form nicht gibt) einzulassen.

der umstand, dass es sich bei dem "tatort" um einen sichtbar für reiter gesperrten waldweg im privatbesitz handelt, lässt sich in meinen augen als nichts anderes als reine schikane interpretieren.

erst kürzlich wollte mich ein angestellter eines privaten sicherheitsdienstes am rande eines kieswerkes (langener waldsee, hessen, kennt man vom ironman) von einem seit jahrzenten existierenden trails holen mit der ausrede einer drohenden naturschutzverletzung - ihr erkennt die bigotterie?

ein gesellschaft braucht ohne zweifel regeln, und an die muss man sich auch halten. aber in diesem falle, so gänzlich gegen jeden gesunden menschenverstand, habeich da so mein probleme.

ich will hier wirklich nicht zur flucht vor der staatsgewalt aufrufen oder in irgendeiner weise zu straftaten anstiften und weise vorsorglich darauf hin, dass dieser text aus reiner fiktion und ironie besteht.
 
Frage: Darf man jeden Wald betreten? Darf der Waldbesitzer das Betreten des Waldes verbieten?

Antwort: Grundsätzlich ist das Betreten des Waldes jedermann gestattet. Der Waldbesitzer darf dies nicht verbieten, sehr wohl kann die zuständige Behörde den Zugang beschränken. §14 (1) + (2)


§ 14 Betreten des Waldes

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.


Somit sagt das Bundeswaldgesetz ja schon mal aus, dass nicht der Besitzer, sondern die zuständige Behörde den Zugang beschränken kann. Dir gehört zwar etwas, den Zugang für andere darf aber nicht verwehrt werden. Stimmt das so?

Grundsätzlich hätte ich ja gedacht, dass du in deinem Wald - überspitzt gesagt, tun und lassen kannst was du willst - zumindest auf Wegen zu biken, die nicht 2 Meter breit sind. Aber schließlich sind wir hier in Deutschland, da wird sicherlich auch in dein Eigentum eingegriffen und reglementiert.
 
Gibt es da nicht das sogenannte Nutzungsrecht?

Nur weil mir eine Wiese gehört kann ich da keine MX Bahn bauen und den ganzen Tag fahren.
 
,..ich hab hier eigentlich nichts zu sagen, wollte aber kurz fragen wie es aussieht, wenn in einem wald ein ü2m breiter weg eine kleinen schmalen weg(unter2m) kreuzt, auf diesem ü2m weg darf man doch dann problemlos fahren?!
 
Wieso hast du bei den Polizisten angehalten?:confused:

Die haben dort doch nicht die Bohne zu suchen.
Also mir kommt vor die Polizei wird immer be******ener.
Früher war: Die Polizei dein Freund und Helfer.
Heute ist: Polizei! wir werden dir schon helfen!!!!

:mad:
 
Vorher hat ein Aussendienstler vom zuständigen Polizeirevier (zu dem die beiden Reiter gehören) ein Schreiben abgegeben mit Inhalt das die beiden Beamten "selbstverständlich" im Dienst waren und gemäß der Durchsetzung vom allgemeinen Recht die Kontrolle durchgeführt haben.

Und da die Reiter im Dienst waren (auch wenn sie zivile Kleidung trugen) haben sie das Recht den Waldweg trotz Reiterverbot zu Kontrollzwecken betreten zu dürfen.

Es folgen dann zig Paragraphen und Vorschriften über Kontrolle im Wald etc. - Reaktion ist flott gekommen. Wohl aufgrund der Anzeige von meinem Vadder wegen nicht berechtigter Nutzung der Strasse.

Die Information vom zuständigen Revier enthält keine Strafandrohung oder mögliche Sanktionen die genau gegen mich adressiert sind. Gemäß dem Schreiben wird in einer "allgemeinen Information" dem Waldbesitzer klar gemacht das die Beamten sehr wohl berechtigt den Weg genutzt haben.

Insgesamt ein unglücklich geschriebenes Schreiben vom Polizeirevier, strotzt nur so von Schreibfehlern und Halbsätzen ohne genaue Gliederung. Unterschrieben vom Revierleiter und obersten Präsidiumsdirektor.

Am Dienstag kommender Woche habe ich einen Termin beim Anwalt und werde die Sache ihm komplett übergeben.
Da bis jetzt noch nichts vom Landratsamt gekommen ist besagt noch gar nix, die Stelle hat geraume Zeit bis ein Bussgeldbescheid ergehen kann. Und das ein Bussgeldbescheid kommen wird läßt sich vom Polizeischreiben ableiten.

Ganz schön dumme Sache :mad:

BTW - wir sind alle nicht unbekannt im Dorf und einen Abflug quer durchs Gelände vor den anhaltenden Polizisten wäre unklug gewesen da sie uns sehr wohl erkannt haben. Und es ist nicht einzusehen das im familieneigenen Wald eine Flucht vor einer normalen Polizeikontrolle nötig ist.
Habe eigentlich nur eine Personenkontrolle erwartet und kein großes Rumgemotze wegen der Wegnutzung - so ne Art Gespräch von Waldnutzer zu Waldnutzer.
 
mit Inhalt das die beiden Beamten "selbstverständlich" im Dienst waren und gemäß der Durchsetzung vom allgemeinen Recht die Kontrolle durchgeführt haben.

Und da die Reiter im Dienst waren (auch wenn sie zivile Kleidung trugen) haben sie das Recht den Waldweg trotz Reiterverbot zu Kontrollzwecken betreten zu dürfen.

Wenn du sowieso zum Anwalt gehst, kann der sich ja mal die Dienstpläne der zwei Beamten zeigen lassen, ob die wirklich im Dienst waren.
 
Nach meinem Unfall bin ich Bullizeitechnisch akkurat behandelt worden.
Danke an die Dillenburger Dienststelle.

Gut das wir MTBler hier im Dreiländereck Narrenfreiheit haben.
 
ne bei uns nicht so.
Tatsächlich ist es natürlich ortsabhängig.
Nette Polizisten kenne ich auch.
Ich kann aber negative Entwicklungen sehn in den letzten Jahren.
 
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