MTB im Allgäu

Gibt es irgendwo eine Übersicht was für Wege/Trails gesperrt sind?
Das würde die Planung von Touren erleichtern.

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Heute ist der internationale Tag der Pressefreiheit. Ein Grundrecht das Art. 111 der Bayerischen Verfassung (oder auch Art. 5 GG) gewährleistet und auf das man sich hierzulande auch verlassen kann.
Einschränkungen dieses Rechts werden angeprangert und Journalisten, die sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen, werden von der Politik verteidigt:
Pressefreiheit: Warum die EU stärker auf ihre Werte pochen sollte - NOZ
Medien: Berlin pocht im Satire-Streit mit Ankara auf Einhaltung der Pressefreiheit
Von Türkei konfisziertes DW-Interview: Regierung pocht auf Pressefreiheit
Landtagsmehrheit pocht auf Pressefreiheit - T-Online

Der Mountainbiker, der sich auf das Recht auf Erholung in freier Natur aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung beruft, wird im Oberallgäu dagegen betrachtet wie Investigativjournalisten in Ankara.

So titelte das Allgäuer Anzeigeblatt am 24.03.2018:
Manche pochen aufs Betretungsrecht
Naturnutzer greifen dafür sogar zur Verfassung. Ein Jurist vom Landratsamt erklärt Grundlagen

Natürlich tun sie das. Aus dem selben Grund wie z. B. Deniz Yücel auf die Pressefreiheit. Sie haben das Recht dazu und tun nichts Unrechtes.
Natürlich gilt das Betretungsrecht nicht uneingeschränkt (Art. 27 Abs. 2 Satz 2 BayNatSchG).

Ich hatte hier mal etwas dazu geschrieben:

Mit dem Artikel "Latentes Konfliktpotential unter Wegenutzern" von Curd Biederman kann man einen Eindruck gewinnen warum die geltenden Regelungen in Bayern auf der einen Seite Konflikte zwischen Erholungsuchenden untereinander sowie auch im Verhältnis zu Grundeigentümern befrieden und auf der anderen Seite einen pfleglichen Umgang mit der Natur gewährleisten (Begründung der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Naturschutzgesetz 2011 vom 06.10.2010 (Drucksache 16/5872) zu Art. 26, als Ministerpräsident Söder noch Umweltminister war).

Die zentrale Vorschrift im bayerischen Betretungsrecht
Art 141 Abs 3 Satz 1 BV - Recht zur Erholung in freier Natur
ist seit Inkrafttreten der Bayerischen Verfassung 1946 unverändert geblieben und ist doch aktueller denn je.

"Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang ist jedermann gestattet."

"Was sind wir in Bayern ... wegen dieser Bestimmung verlacht worden, insbesondere wegen ihres dritten Absatzes, der in großer Überlegenheit als das "Grundrecht des Pilzesammelns" lächerlich gemacht wurde. Sieht man von einigen etwas altväterlichen Redewendungen ab, so handelt es sich hier aber, wie wir heute wissen, um die modernste und weitschauendste Verfassungsnorm in diesem Zusammenhang, die immer noch so bestehen kann, wie sie 1946 formuliert wurde ...",
so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Roman Herzog 1992.

Auch der Landtagspräsident Johann Böhm würdigte in seinen Reden 1996 zum 50-jährigen Jubiläum der Bayerischen Verfassung nochmals explizit das Recht auf Erholung in der freien Natur:
"Soviel steht fest: Die Bayerische Verfassung ist nach wie vor zeitgemäß. Sie hat als "Magna Charta Libertatum" für die Bürgerinnen und Bürger Bayerns den wirtschaftlichen und technischen Fortschritt des Freistaates ermöglicht und zugleich Vorsorge getroffen für die Pflege von Kultur und Brauchtum und für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie hat vor 50 Jahren bereits Themen vorweggenommen, die erst später ihre volle Aktualität entfalteten und zum Teil mit großer Leidenschaft diskutiert wurden. Als Beispiel nenne ich den Artikel 141 BV - oft als "Grundrecht des Pilzesammelns" belächelt und verspottet - mit den Worten Prof. Roman Herzogs aber "die modernste und weitschauendste Verfassungsnorm, die immer so bestehen kann, wie sie 1946 formuliert wurde"."

In seinem Beitrag zur FESTSCHRIFT ZUM 25-JÄHRIGEN BESTEHEN DES BAYER. VERFASSUNGSGERICHTSHOFS (1971), "Zur sozialen Programmatik der Bayerischen Verfassung", stellte Professor Dr. Hans F. Zacher bereits fest:
Die Normen über Natur- und Landschaftsschutz (Art. 141 Abs. 2 und 3) und den Genuß der Naturschönheiten durch jedermann (Art. 141 Abs. 3) mußten sich zwei Jahrzehnte lang von einer »aufgeklärten« gemeindeutschen Öffentlichkeit belächeln lassen, bis sich herausstellte, daß Bayern in seiner historischen Tendenz zur »Ungleichzeitigkeit« die Notwendigkeit des - heute nicht selten zur Hysterie geratenden - Umweltschutzes und auch dessen soziale Dimension schon im Jahre 1946 durch einen Verfassungsartikel anerkannt hat.

Die Qualifizierung als Grundrecht erfolgte bereits in der zweiten Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes zu dieser Norm, wodurch die zuvor verwendete Bezeichnung "verfassungsmäßiges Recht" überwunden und dem Recht die einem Grundrecht zukommende Bedeutung, Justiziabilität und Höherrangigkeit beigemessen wurde. Dieses Verständnis kann sich sowohl auf den Wortlaut ("ist jedermann gestattet") als auch auf den Willen des Verfassungsgebers stützen, der entgegen anderslautender Vorschläge (in Richtung Programmsatz) an der auf den Abgeordneten Hoegner zurückgehende Fassung festgehalten hat, wobei Hoegner selbst erklärt hatte, daß es "nicht um den Wert der Pilze, sondern um die Freiheit des Menschen" gehe (Martin Burgi, "Erholung in der freien Natur", 1993).


Ohne bereits auf Details zum Grundrecht auf Erholung in der freien Natur einzugehen, zeigt schon der Blick auf die im Nachbarland Österreich zum Teil offen ausgetragene Feindseeligkeiten zwischen Erholungsuchenden untereinander (zumeist nur in den Kommentarfunktionen von Onlinezeitungen) auf der einen Seite bzw. mit Wald- und Grundbesitzer und Jägern auf der anderen, wie aktuell, wie modern und vorausschauend Art 141 Abs. 3 Satz 1 BV war und immer noch ist, dessen Schranken sich diesbezüglich gerade in gegenseitigem Respekt und gegenseitiger Rücksichtnahme konkretisieren.

Aber auch ein Blick nach Baden-Württemberg zeigt die Aktualität der befriedenden Wirkung der bayerischen Rechtslage. In Baden-Württemberg hatte sich nach einer intensiven Konfliktphase kurz nach dem Auftreten des Mountainbikens in den 1990er Jahren das Verhältnis auf den Wegen zwischen den Nutzern verbessert. Es verschlechterte sich durch eine neue Gesetzesregelung, der 2-Meter-Regel, 1995 wieder. Statt Konfliktpotentiale zu entschärfen hatte sie den sozialen Konflikt neu entfacht (Konfliktanalyse aus 2006 S. 193).

Gerne schauen wir dagegen nach Graubünden in der Schweiz. Um eventuelle Konflikte zwischen Wanderern und Bikern erst gar nicht entstehen zu lassen, gilt dort das Gebot der „Trail-Toleranz“:
Wanderer und Biker respektieren sich gegenseitig und benutzen dieselben Wege. Ein Beispiel, dass dieses Nebeneinander in der Praxis sehr gut funktioniert.
Wer hats erfunden? - Die Bayern!

In letzter Zeit schießen in verschiedenen Regionen Bayerns jedoch seltsame Schilder, man möchte meinen, wie Pilze aus dem Boden.
Unter anderem am Ochsenkopf, im Allgäu, in den Bayerischen Voralpen, im Oberland, im Fränkischen und nun auch im Altmühltal verschandeln Beschilderungen die Landschaft, die gleichsam darüber Aufschluss geben, dass die jeweiligen Aufsteller die Regelungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes nicht verstanden haben oder sich einfach darüber hinweg setzen, aber noch viel schlimmer die Errungenschaften des Art. 141 Abs. 3 Satz 1 der Bayerischen Verfassung, insbesondere den gegenseitigen Respekt und die gegenseitige Rücksichtnahme der Erholungsuchenden untereinander (vgl. Art. 26 Abs. 2 Satz 3 BayNatSchG) untergraben.
"Die Rechtsausübung anderer darf nicht verhindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden (Gemeinverträglichkeit)."

Österreich und Baden-Württemberg sollten hier mahnende Beispiele sein und Graubünden daran erinnern, wie begnadet Bayern ob des Art. 141 Abs. 3 in seiner Verfassung doch ist. In dessen Konkretisierung sorgt das Bayerische Naturschutzgesetz für einen vernünftigen Interessenausgleich, in den man auch aktuell vertrauen kann.

Dazu passt auch das Resümee am Ende der ausführlichen fast halbstündigen Urteilsbegründung des Richters Axel Hellriegel am Amtsgericht Aichach, der überregional beachtete Streit zwischen Waldbesitzer und Mountainbiker sei „bedauerlich und überflüssig“ und auch zu hoch gehängt. Tausende von Radfahrern seien täglich in Wäldern unterwegs und es „klappt doch in der Regel wunderbar. Es ist einfach kein Fall." (zum Urteil des Amtsgerichts Aichach, 101 C 153/17, 17.04.2018).

Tatsächlich ist es im Landkreis Oberallgäu viel weniger ein Mountainbiker-Problem als ein Problem der Grundbesitzer mit der Sozialpflichtigkeit ihres Eigentums (Art. 158 BV), das den in Bayern vorherrschenden Frieden um die Erholung in freier Natur gefährdet.

Noch ein kurzer Blick in die erste Regierungserklärung unseres neuen Ministerpräsidenten.

II. Wir haben klare Prinzipien

Wie ist unser bayerischer Weg? Wir haben Prinzipien und Konzepte:

  • Bayern ist weltoffen und traditionell zugleich: Wir schauen in die Welt hinaus und pflegen bayerisches Brauchtum und unsere christlich-abendländisch geprägte Kultur.
  • Wir setzen auf einen starken und einen liberalen Staat zugleich. Ein Staat muss stark sein, wenn es um Schutz geht, aber er muss liberal sein, wenn es um Freiheit geht. Unser Motto lautet: „Leben und leben lassen!“ (Siehe auch meine Signatur)
Mal sehen, ob das auch für die erholungsuchenden Radlfahrer gilt.
 
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Schreibst du das alles selber oder wird das aus verschiedenen Quellen zusammenkopiert? Was bezweckt dein sehr ausführliches Statement? Handelt es sich um deine Meinung zur derzeitigen Rechtslage, willst du uns Argumente zur Diskussion mit Grundbesitzern, Wanderen, Jägern oder anderen "Gegnern" liefern? (ich habe es aufgrund der Länge ehrlich gesagt nur überflogen)

Ich finde diesen Thread mittlerweile sehr anstrendend. Man kann sich auch totdiskutieren über Dinge, die vielleicht eintreten könnten. Bislang bin ICH persönlich noch in keiner Weise eingeschränkt worden und ich finde es auch nicht so schlimm, mich mal an das ein oder andere "widerrechtlich aufgestellte" Schild zu halten, wenn es dem friedlichen Auskommen dient.

Wenn man sich, wie manch einer im Thread mittlerweile, dermassen auf andere Nutzer der Wege "einschießt" (E-Biker, DAV, etc) begibt man sich meiner Meinung nach auf das gleiche Level, wie der doch so arg gehasste Gegenpart. Ich geh ehrlich gesagt lieber Radfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mich würde dann mal interessieren, von welchem Grundrecht so viele angebliche Mountainbiker Gebrauch machen, sich immer wieder neue Chickenways zu erfahren, nur weil eine oder zwei Wurzeln zu überfahren sind? Ich hatte heute am Mariaberg ein wenig die Gelegenheit mir das mal in Ruhe anzuschauen. Den Hauptweg, den ich seit ca. 25 Jahren so kenne, wurde im letzten Jahr massiv umgestaltet. Die eigentlich zu fahrenden Kurven sind mehr oder weniger neue Geraden durch die Bäume geworden. Den alten Wegverlauf nutzt kaum noch jemand.
Kann mir das mal irgendwer sinnvoll erklären?
 
Mich würde dann mal interessieren, von welchem Grundrecht so viele angebliche Mountainbiker Gebrauch machen, sich immer wieder neue Chickenways zu erfahren, nur weil eine oder zwei Wurzeln zu überfahren sind? Ich hatte heute am Mariaberg ein wenig die Gelegenheit mir das mal in Ruhe anzuschauen. Den Hauptweg, den ich seit ca. 25 Jahren so kenne, wurde im letzten Jahr massiv umgestaltet. Die eigentlich zu fahrenden Kurven sind mehr oder weniger neue Geraden durch die Bäume geworden. Den alten Wegverlauf nutzt kaum noch jemand.
Kann mir das mal irgendwer sinnvoll erklären?


Die Abkürzerei durch einige Radler die es nicht fertig bringen Kurven zu fahren oder zumindest zu Umtragen finde ich auch total daneben :spinner:

Allerdings gab es auch schon immer Abkürzer durch sogenannte "wandernde Naturliebhaber" :rolleyes:
 
Mich würde dann mal interessieren, von welchem Grundrecht so viele angebliche Mountainbiker Gebrauch machen, sich immer wieder neue Chickenways zu erfahren, nur weil eine oder zwei Wurzeln zu überfahren sind? Ich hatte heute am Mariaberg ein wenig die Gelegenheit mir das mal in Ruhe anzuschauen. Den Hauptweg, den ich seit ca. 25 Jahren so kenne, wurde im letzten Jahr massiv umgestaltet. Die eigentlich zu fahrenden Kurven sind mehr oder weniger neue Geraden durch die Bäume geworden. Den alten Wegverlauf nutzt kaum noch jemand.
Kann mir das mal irgendwer sinnvoll erklären?

Direkter Weg, um ein schnelleres Strava-Segment zu fahren?
Direkter Weg, weil die neuen Enduros (long and slack ... man könnte es auch Tieflader nennen) störrischer um enge Kurven gehen, wenn man nicht entsprechenden Körpereinsatz zeigt?
Direkter Weg aus schlichter Faulheit?
Direkter Weg lässt sich mit dem ebike besser fahren :D
 
Allerdings gab es auch schon immer Abkürzer durch sogenannte "wandernde Naturliebhaber"
Das sollte allerdings keine Legitimation für uns Radler sein, wenn wir eh schon im Fokus stehen. Für mich persönlich war es noch ie der Ansporn zu sagen, die anderen machen es doch auch, wenn man weiß, dass es schlecht umgesetzt ist.

Direkter Weg, um ein schnelleres Strava-Segment zu fahren?
Kann ich mir nicht vorstellen, da einige Sachen wirklich nur um Wurzeln drum herum führen.

Direkter Weg, weil die neuen Enduros (long and slack ... man könnte es auch Tieflader nennen) störrischer um enge Kurven gehen, wenn man nicht entsprechenden Körpereinsatz zeigt?
Kommt auf besagter Strecke nicht vor, kann man also auch nicht geltend machen.

Direkter Weg aus schlichter Faulheit?
Siehe zwei Punkte weiter oben.

Direkter Weg lässt sich mit dem ebike besser fahren
Meine Meinung dazu lasse ich lieber ungeschrieben. Aber dann wären ja nur noch eBiker unterwegs und dem ist Gott sei Dank noch nicht so.


Ich kann so langsam die Stimmungsmache verstehen, die den Radlern entgegen schlägt. Man muss sich ja mal zu Gemüte führen, dass die Berichterstattung im Winter statt gefunden hat. Da, wo dieses Jahr ein Haufen Schnee lag und wirklich nur ein harter Kern regelmäßig fährt. Die Treffen dann aber auch nicht auf Wanderer in der Zeit.
Ich war immer ganz verdutzt, wenn es hieß, die MTB'ler fahren quer durch den Wald. Hätte bis vor kurzen auch noch dagegen argumentiert. Aber scheinbar ist es wirklich so. Heute an der Kugel auch wieder Abkürzungen gefunden, die 2016 definitiv in der Form noch nicht da waren. Wenn das so weiter geht, dann haben die Gegner ein gefundenes Fressen, Verbote durch zu drücken. Da kann man noch so laut auf die Verfassung klopfen und versuchen mit ihr zu argumentieren. Scheinbar hat man es dann nicht anders verdient.

Was mir ebenfalls aufgefallen ist, nach den Stürmen sind ja nun doch einige Bäumen umgefallen. Kaum jemand erbarmt sich und räumt mal etwas weg. Es sind meistens einzelne die sich die Mühe machen. selbst wenn andere Radler vorbei kommen, kommt keiner auf die Idee mal zu fragen, ob man etwas helfen kann. Viele Sachen können nämlich mit zwei, drei Mann recht einfach weg geschoben werden. Aber lieber fährt man im weiten Bogen drum herum und fragt die Einzelnen ob sie wirklich etwas weg räumen.
Deswegen kann man sich auch den Vorschlag mit der Wegsanierung in die Haare schmieren. Kommt eh keiner oder es sind immer die gleichen Wenigen, die sich dann die Arbeit machen. Das gleiche gilt fürs Müll sammeln, was ja fast noch unbeliebter ist.
 
.... da hat sich aber einer mal richtig Mühe gemacht....
 

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Deswegen kann man sich auch den Vorschlag mit der Wegsanierung in die Haare schmieren. Kommt eh keiner oder es sind immer die gleichen Wenigen, die sich dann die Arbeit machen. Das gleiche gilt fürs Müll sammeln, was ja fast noch unbeliebter ist.

Das ist aber eine sehr pessimistische Sichtweise. Überall wo man Bautage organisiert, sind viele Radler aktiv beteiligt. Muss man sich nur mal die Bautage in Freiburg anschauen. Da sind immer richtig viele Radler im Wald unterwegs und sanieren den Trail.

Die Passivität kommt vielleicht eher auch davon, dass man sich dafür nicht zuständig fühlt. Bzw. nicht berechtigt sieht. Bin neulich auch mit der Heckenschere in den Wald um einen alten Wanderweg wieder freizuschneiden. Aber mal ehrlich, was passiert wenn mich der Waldbesitzer dabei sieht? Wahrscheinlich werde ich erstmal ordentlich angemosert. Bäume zur Seite schieben kann man machen, aber je nach Größe ist das auch nicht ungefährlich und eigentlich ist es Aufgabe des Grundbesitzers.

Dazu kommt dann noch die Allgäuer Mentalität, dass man jemanden nicht anspricht der wie bekloppt im Wald an einem Baum rumzieht ist hier glaub normal. In der Pfalz würde daraus wahrscheinlich ein mittleres Weinfest werden und alle würden zufrieden und angesäuselt nach Hause radeln. Nachts um 1. :D
 
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Mag sein, dass dies eher die pessimistische Ansicht ist. Ich spreche jetzt mal aus Erfahrungen die mir mein Umfeld wieder gibt und die ich persönlich gemacht habe. Ich kann bisher auch nur für Bayern reden, da habe ich schon zwei, drei Gegenden mitbekommen. Erzähl mal bitte einem Grundbesitzer, dass er auf einem nicht ganz so ursprünglichen Wanderweg einen umgestürzten Baum entfernen muss, nur damit man wieder radeln kann. Würde ich mir persönlich auch überlegen, ob ich mir die Arbeit mache, wenn dann trotzdem überall quer gefahren wird. Aus welchen Gründen auch immer.
Ich bin dennoch der Meinung, dass man sich als Wegebenutzer auch einfach mal so arrangieren sollte, damit die Sachen in Ordnung bleiben.
 
... Erzähl mal bitte einem Grundbesitzer, dass er auf einem nicht ganz so ursprünglichen Wanderweg einen umgestürzten Baum entfernen muss, nur damit man wieder radeln kann.

Glaub in dem Fall macht der Ton die Musik. Freundlich anrufen und informieren, dass im Wald ein paar größere Bäume umgefallen sind dürfte wahrscheinlich deutlich zielführender sein. Vielleicht noch erwähnen, dass es mit den Kindern wirklich schwierig ist über die ganzen Bäume drüber zu kommen. Alternativ kann man auch beim Forstamt anrufen, soviel ich weiß sind die eigentlich für die Wege zuständig.

Waldbesitzer sind keine Monster. Die sehen ihren Wald aber aus einer anderen Perspektive als die Mountainbiker. Und das sollte man im Hinterkopf behalten wenn man ein Gespräch führt.
 
Du scheinst den Zusammenhang nicht zu verstehen, den ich anprangere. Ich habe bisher kein negatives Wort über Waldbesitzer, Forst etc. nieder geschrieben. Jeder tut was er kann und in seinen Möglichkeiten steht. Das sollte aber kein Freifahrtschein für die MTB'ler sein, auch mal über ein paar Bäume drüber hinweg zu steigen oder Äste zur Seite zu räumen anstatt im großen Bogen drum herum zu fahren oder wie weiter oben beschrieben kurze Wurzelstücke komplett zu umfahren und die bestehenden Wege neu zu definieren. Mich stört dies als selbst radelnder Mitmensch, weil es einfach ein Eingriff in bestehende Umgebung ist, die nicht sein muss. Kann sein, dass dies von den Waldbesitzern noch enger gesehen wird.
 
ja, die ganze Kiste ist total zerfahren, Lösungen in weiter, weiter Ferne. Vorgestern war ich ausnahmsweise ohne Radel auf dem Berg. Bei der Einkehr auf einer neuen Hütte unterhalb der Reutterwanne habe ich dann mal "live" mitbekommen, was für Sorgen und Probleme die neuen und echt motivierten Pächter mit einigen unserer Kollegen haben. War mal interessant zu hören. Letztendlich herrscht Frust und Resignation vor, weil sie wissen, das es keine Lösung gibt, es sich aber auch "nur" um einige wenige Monate im Jahr dreht. Und es wird durchaus erkannt, dass es an sich nur einige "Spezialisten" gibt, die sich um rein gar nix scheren außer ihrer Selbstbefriedigung. Immer wieder ging das Gespräch um das Thema Haftung - hier liegt definitiv die Hauptsorge und zugleich das Hauptproblem der Gegenseite. Wenn hier die Politik endlich mal Engagement zeigen würde, würden sich die Widerstände deutlich abschwächen. Nur für ausgewiesene Strecken für "Genuss-Biker" (wer hat dieses unsägliche Wort bloß eingebracht) Haftung übernehmen zu wollen, reicht nicht aus.

Roedler hat völlig Recht! Die Werbetrommel für das Allgäu wird massiv und flächendeckend geschlagen. Wir bekommen nur einen ganz kleinen Ausschnitt davon mit. Mit der Kohle kommen die Probleme. Hochglanzbroschüren mit Bildern von blauem Himmel vor toller Kulisse, strahlende, sportive Menschen und die unerschöpfliche Spielwiese Natur... Quo vadis Allgäu??
 
Das Thema Haftung ist wirklich genug durchgekaut und ein für alle Mal geklärt. Der Leitfaden des Forst BW ist hier recht gut.
http://www.forstbw.de/fileadmin/for...eitfaden_Verkehrssicherungspflicht_201511.pdf

Ein Haftung besteht bei Gefahren die sich aus der Natur ergeben grundsätzlich nicht. Bei anderen Gefahren kommt es darauf an ob sie ein sorgfältiger Nutzer erkennen konnte. Das ist auch in den meisten Fällen der Fall.

Aber er wird immer ein paar Fälle geben die so gelagert sind, dass den Grundeigentümer eine Haftung treffen kann. Diese sind aber selten und mit ein wenig Umsicht vermeidbar. Es sollte sich doch auch im Jahr 2018 im Allgäu herumgesprochen haben, dass man keine unmarkierten Weidedrähte über den Weg spannt. Oder bei Forstarbeiten entsprechend absichert, was man wegen der Fußgänger sowieso tun muss.

Jeder Grundeigentümer dürfte sowieso auch haftpflichtversichert sein und diese hilft auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Das Haftungsargument wird doch nur vorgeschoben um gegen alle Erholungsnutzer Druck aufzubauen. Ich fände es besser, wenn die Grundbesitzerverbände ihre Mitglieder aufklären würden und für diese einen Leitfaden entwickeln, wie die Rechtslage ist und wie man Haftungsrisiken vermeidet. Dann wäre mehr gewonnen, als wenn das Thema an den Stammtischen rumgeistert.
 
Nun zur Werbung:
Bernhard Joachim, Geschäftsführer der Allgäu GmbH meint das MTB-Tourismus Leuchtfeuer passe perfekt zum MTB-Entwicklungsstand im Allgäu. "Hier können alle unsere Leistungsträger in nur drei Stunden auf einen gut informierten Stand holen, um anschließend unser Projekt weiter gemeinsam vorantreiben."

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Sehen wir uns doch einfach einmal den Entwicklungsstand des 839.250 Euro umfassenden Projekts an:
Und so bestehen auch nur rund zehn Prozent der Strecke aus Singletrails, maximal 25 Prozent aus asphaltierten Wegen und rund Zweidrittel aus kaum befahrenen Straßen (Bayerischer Staatszeitung v. 02.08.2017) und Biker willkommen - sie teilen sich mit Wanderern Wege.

Da sollte man doch lieber gleich so ehrlich sein, wie die Allgäuer Zeitung zu einem Foto mit dem Logo der Allgäu GmbH titelte:
Radfahrer unerwünscht
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Offensichtlich hat man nicht wirklich Interesse an Mountainbikern und investiert stattdessen in die Beschilderung von alpinen Radwanderwegen.
Entsprechend aufregende Werbevideos könnten dann in etwa so aussehen (nichts für Weicheier):
Das obige Schild sollte mahnendes Beispiel sein, was einem u. U. an den übrigen Wegen erwarten könnte.
 
Neuer weg zur willersalpe.
Wurzeln von den Tannen abrasiert und zerstört.
Sieht aus wie Sau.
Ohne Rücksicht auf Verluste mit dem Bagger durch den Wald.

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Wo doch keine Wege ausgebaut dürfen im Naturpark ;). Da sieht man wieder an welcher Stelle der Naturschutz eigentlich steht.
 
Das wurde im Gemeinderat heimlich still und leise beschlossen. Mit der Auflage, dass der Weg nicht breiter wie 1,60m werden darf.
 
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