Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab Ende April: Radfahren soll sicherer werden
 
Es gibt genügend Leute, die ein auf die Firma zugelassenen Wagen auch privat nutzen dürfen, es muss nicht der klassische Dienstwagen mit Versteuerung des geldwerten Vorteils sein. So ein Fahrzeug kostet den Nutzer praktisch gar nichts, bis auf evtl. Treibstoffkosten. Deshalb schrieb ich ja auch Firmenwagen und nicht Dienstwagen.
ja, dann reden wir von Poolfahrzeugen, für welche ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Und auch hier müssen die privat gefahrenen Km (offiziell) versteuert werden.
dass es auch hier Schlupflöcher gibt und man einfach mal "Besorgungsfahrt" einträgt, steht außer Frage.

aber man kann nicht immer die möglichen Schlupflöcher in einer Grundsatzdiskussion mit einfließen lassen...

für Dienstwägen gibt es genau zwei Möglichkeiten:
1) Dienstwagen mit Privatnutzung -> volle Versteuerung des Bruttolistenneupreises + Entfernung zur Arbeitsstätte
2) Fahrtenbuchregelung -> Privatfahrten müssen gekennzeichnet werden und fließen in deine Steuererklärung ein
 
sind dann immer noch zwischen 400 und 600,- netto, je nachdem ob du in eine andere Steuerklasse rutscht, oder nicht.
Der Geldwertevorteil, den man durch einen Firmenwagen hat, schlägt sich ja auf dein Grundgehalt auf.
Sprich fürs Finanzamt verdienst du um diese 800,-€ mehr pro Monat.
Was sind denn das für obskure Rechnungen??? Solche Firmenwagen gehören der Firma und nicht dem Mitarbeiter ...

Und selbst wenn so etwas als geldwerter Vorteil abgerechnet werden würde, dann könntest du auch eine Abschreibung dafür mit dem Finanzamt vereinbaren, was den Betrag wieder verringert.
 
Was sind denn das für obskure Rechnungen??? Solche Firmenwagen gehören der Firma und nicht dem Mitarbeiter ...

Und selbst wenn so etwas als geldwerter Vorteil abgerechnet werden würde, dann könntest du auch eine Abschreibung dafür mit dem Finanzamt vereinbaren, was den Betrag wieder verringert.

wenn dein Arbeitgeber dir einen Dienstwagen mit Privatnutzung zur Verfügung stellt, sind das nun mal die gesetzlichen Vorgaben, das ist keine obskure Rechnung, sondern Realität.
Das sucht sich der AG als auch der AN nicht aus, sondern ist gesetzlich geregelt.

aber es gibt ja diverse Onlinerechner, bei denen man sich grob ausrechnen kann, was ein Dienstwagen im "Unterhalt" kostet
 
Kein Arbeitnehmer würde 800€ pro Monat brutto plus Spritkosten so mal eben für einen Dienstwagen hinblättern. Das ist doch ne faule Rechnung.
 
Kein Arbeitnehmer würde 800€ pro Monat brutto plus Spritkosten so mal eben für einen Dienstwagen hinblättern. Das ist doch ne faule Rechnung.
von plus Spritkosten war nie die Rede! das zahlt der AG...
an deiner 1% Versteuerung + Arbeitsweg kommst du dennoch nicht rum, wenn es ein Dienstwagen mit Privatnutzung ist.

PS: die 800,- sind ja auch nur ein Beispiel gewesen.
Nehmen wir mal an du bekommst einen 50k€ Dienstwagen mit Privatnutzung gestellt
Dieser wird mit 1% des Listenpreises versteuert.
-> 500,-€/Monat.
jetzt wohnst du von mir aus 10km von deiner Arbeitsstätte weg, also musst du den einfachen Arbeitsweg ebenfalls versteuern, da du gegenüber deiner Kollegen den Vorteil eines Dienstwagens hast (Geldwerter Vorteil) und diesen nicht selbst betanken musst (Firma kommt hierfür auf*)
-> 0,03*500€*10 = 150€
gesamt hast du somit einen Geldwerten Vorteil von 650€, welchen du jeden Monat zusätzlich versteuern musst.


*Tankregelungen können abweichen, je nach Vereinbarung mit dem AG.
 
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Kein Arbeitnehmer würde 800€ pro Monat brutto plus Spritkosten so mal eben für einen Dienstwagen hinblättern. Das ist doch ne faule Rechnung.
Das ist keine faule Rechnung. Benutze den Onlinerechner und probiere es aus. Und verstehe, wie Dienstwagen funktionieren. Da gibt's nämlich üblicherweise noch die Tankkarte dazu und schwupps kriegst du alle 3 Jahre für ein paar hundert Euro netto einen Neuwagen. Rechne einfach mal Bruttolistenpreis 40.000€, Entfernung 30km, Monatsbrutto 5.500€ und Steuerklasse 1, dann kommst du fast genau auf die genannten 400€ netto. Hast aber Auto, Verschleiß, Reparaturen, Versicherung, Steuern und Spritkosten abgedeckt plus idR bundesweite Mobilitätsgarantie. Und wenn du ein richtiger Fuchs bist, konfigurierst du dir einen Hybriden und zahlst nur noch 0,5% des BLP, fährst also für unter 200€ monatlich das all inclusive Paket...
 
Und es ist jetzt bei Audi oder BMW auch keine Kunst, einen A6 oder 5er auf 80tsd € Liste zu treiben, ohne dass man die höchste Motorisierung wählt.
Man darf nicht vergessen, dass sich auch Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung über höhere Beiträge durch den Geldwerten Vorteil vom Dienstwagen freuen. Außer man liegt mit seinem Bruttolohn ohne geldwerten Vorteil schon über allen Bemessungsgrenzen für o.g. Versicherungen, dann ist nur noch die Lohnsteuer relevant.
 
die meisten Autos sind Firmenwagen und kosten die Nutzer praktisch nichts.
Von ca. 48 Millionen zugelassenen PKW in Deutschland sind die meisten Firmenwagen ?
Na ja, tolle Diskussion.

Egal, ob man noch Auto fährt oder schon Fahrrad, oder abwechselnd beides, wenn man nicht gerade Bahn oder Bus fährt. Ökologischer Fußabdruck und Lebensstandard sind deshalb so groß, weil sie auf Ausbeutung von Drittländern beruhen. War lange so und ist es noch heute,
das kann man jetzt auch nicht mehr ändern.
Eure Nachkommen werden verhungern, verdursten oder vorher im Kampf um Ressourcen umgebracht.
Warum ?
Um 1900 gab es ca. 1,6 Milliarden Menschen. "Nebenbei, Parkplätze satt"
Um 2000, nur 100 Jahre später waren es ca. 6,0 Milliarden Menschen. "Nun wurde es eng"
Um 2020, also 20 Jahre später sind es ca. 8,0 Milliarden Menschen. "Covid-19 wird das Wachstum nicht verhindern."

Also beeilt euch beim Gedankenaustausch, auch wenn er zu nichts führt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Rote Ampel umfahren ist wie Rot drüber, zB auf Strasse fahren und Gehweg weiter...

Jo, und das kann richtig teuer werden. Hab ich früher aufm Arbeitsweg immer gemacht, bis ich einmal geblecht habe :D Laut Bußgeldkatalog kanns bis 120€ hoch gehen und auf jeden Fall einen Punkt. (siehe https://www.fuehrerscheinfix.de/rot...lichtverstoss_bei_Radfahrern_und_Fussgaengern)

Hatte damals glaube nur 30€. Aber wenn man sich mal anguckt, wie viele das machen und vor allem wie oft könnte man da richtig richtig Kohle machen.
 
Da viele die einfachsten StVo Basics nicht beherschen, kannst Du mit einem alten Auto rechtssicher ein Bums bauen und kommst Geld. Zum Beispiel Ende einer Spielstrasse etc
 
Tolle Tipps hier. Vergessen wird, vor Gericht gibts für beide Seiten idR eine Teilschuld. Wer sich seine Vorfahrt erzwingt, der wird davon mindestens 80% erhalten. Strafrechtlich ist das dann je nach Blödheit bei der Aussage Sachbeschädigung bis schwere Körperverletzung. Oder Versicherungsbetrug Vorfahrtsregeln regeln die Reihenfolge sie sind kein freifahrtschein. Wer Vorfahrt hat, muss vor dem fahren sicher stellen, dass niemand kommt.
 
Bei Schritttempo kann es gar keinen Unfall geben, dass Auto steht sofort.
Der andere darf 30 fahren, wer aus der VBB kommt (und drin ist), muss auf alles und jeden Rücksicht nehmen.
Da ist nix mit Teilschuld, nur weil der andere zu blöde ist, die einfachsten Regeln zu kennen.
Ich wohne an so einer Strasse und habe das zu öft ausdiskutiert und es leid, immer rücksicht zu nehmen.
 
Da ist nix mit Teilschuld, nur weil der andere zu blöde ist, die einfachsten Regeln zu kennen.
Ich wohne an so einer Strasse und habe das zu öft ausdiskutiert und es leid, immer rücksicht zu nehmen.

Die Einfachste Regel ist die erste:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Natürlich hast du eine Teilschuld wenn du beim Abbiegen und Durchrauschen nicht schaust ob was im Weg ist oder im Weg sein könnte.
Als Autofahrer musst du mit der Blödheit aller anderen rechnen und oben drauf, du musst auch noch in der Lage sein diese abzufangen (innerhalb der einsehbaren Strecke Anhalten können). Vorfahrt hin oder her.
Die Regelt nämlich nur die Reihenfolge wenn sich alle bewusst sind, dass es noch einen anderen Verkehrsteilnehmer gibt.
 
Ich bin gerade los bei Grün, 100% Schuld beim rotfahrer, soweit die Praxis, ich hätte ja warten können, aber nicht gesehen.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

§ 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil

(2) Wechsellichtzeichen haben die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün. Rot ist oben, Gelb in der Mitte und Grün unten.


  1. An Kreuzungen bedeuten:

    Grün: ,,Der Verkehr ist freigegeben“.

    Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

    Grüner Pfeil: ,,Nur in Richtung des Pfeils ist der Verkehr frei gegeben“.

    Ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung zeigt an, dass der Gegenverkehr durch Rotlicht angehalten ist und dass, wer links abbiegt, die Kreuzung in Richtung des grünen Pfeils ungehindert befahren und räumen kann.

    Gelb ordnet an: ,,Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

    Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.



"Nicht gesehen" gibts fast nicht. Egal wohin du fährst, du musst ausschließen, dass der selbe Raum auch zeitgleich von einem anderen Verkehrsteilnehmer genutzt wird, raum den du nicht einsehen kannst, darfst du nur so befahren, dass ein Anhalten jederzeit möglich ist.
Z.b. Vorbeifahren an geparkten Autos. Da mag 50 sein, aber wenn ein Kind zwischen den Autos vorrennt fährst du es um und bist schuld dran.
 
Z.b. Vorbeifahren an geparkten Autos. Da mag 50 sein, aber wenn ein Kind zwischen den Autos vorrennt fährst du es um und bist schuld dran.

so streng wird das dann doch hoffentlich nie ausgelegt, da wäre ja kein Autoverkehr mehr möglich und auch auf dem Rad müsste man oft langsamer fahren. Einen halbwegs vergleichbaren Fall gab es in der Bekanntschaft, das Kind war auf einem Rad und hatte zum Glück nur einen Bruch. Der Autofahrer hatte allerdings keinerlei Schuld und auch wenn es ihm unangenehm war, die Eltern mussten ihm noch den Schaden am Auto zahlen (Firmenauto, beim eigenen Auto schätze ich den so ein, dass er nichts gefordert hätte)

ein entfernter Bekannte hat einen Motorradfahrer getroffen, der das leider nicht überlebt habt. Schuld wurde zu 100% der Motorradfahrer zugesprochen, da dieser bei rot gefahren ist. Deine Auslegung stimmt also zum Glück so nicht.

ich wäre schon froh, wenn da verurteilt werden würde, wo sich der Autofahrer wirklich falsch verhält. Aber ob ich es noch erleben werde, dass Überholen mit 100 km/hund 20cm Abstand zu einer durchgesetztenStrafe führt?
 
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