Neues Bike kaputt - über eine Woche in der Werkstatt - wie reagieren?

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26. April 2008
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Hallo,

ich war vom 02-05 bis 11-05 stolzer Besitzer eines neuen Cube AMS 125. Dann hat es ein Lager des Hinterbaus zerrissen. Es handelt sich dabei um ein 2000€ Fully, ich würde es mal "Mittelklasse" nennen. Gekauft vor Ort, bei einem namhaften größeren Fachhändler.

Wer Genaueres dazu wissen möchte:

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=335124

Das Bike ist seit dem 11-05 fahruntauglich und seit dem 13-05 in der Werkstatt des Verkäufers. Nachdem am 13-05 erfoglos nachgebessert wurde, was ich während einer Probefahrt gleich festgestellt habe, blieb es in der Werkstatt. Nun wartet man seitdem auf ein Ersatzteil (Hinterbau). Das Teil kommt von Cube aus Deutschland, also eigentlich nichts Komplexes sollte man denken.

Für mich ist die Geschichte zwar ärgerlich, aber ich kann damit ganz gut leben. Meine Nachfrist zur Nacherfüllung läuft in ein paar Tagen aus, von daher sehe ich die Sache relativ gelassen. Den Service beim Verkäufer hatte ich mir besser vorgestellt, bin aber froh, dass einerseits der Mangel anerkannt wurde und scheinbar auch dagegen vorgegangen wird. Im Versandhandel oder bei unseriösen Händlern ist das wohl eine Tortur.

Ganz anderer Ansicht sind da meine "Bikekumpels". Es geht von "ich wäre da im Laden ausgerastet" bis "das ist das Letzte" oder "ich würde Nutzungsausfall verlangen" und "keinesfalls reparieren, sofort Austauschrad". :D Ich empfinde darin kommt deutlich mehr Aggresivität als in meinem Vorgehen zum Ausdruck. Primär finden sie, ich sei zu nachsichtig. Man könne nicht ein neues Rad für 2000€ verkaufen, welches nach einer Woche kaputt geht, so dass es der Käufer dann über eine Woche nicht nutzen kann.

Als Jurist kenne ich meine Rechte und bin vielleicht deswegen etwas weniger auf der emotionalen Ebene unterwegs (obwohl das manchmal mehr Eindruck schindet im Laden). Ich weiß, dass ich statt Nachbesserung die Nachlieferung eines mangelfreien, gleichen Bikes verlangen kann (der Verkäufer diese Alternative aber meist wegen Unverhältnismäßigkeit der Kosten abschmettern kann). Auch sind die Dinger momentan einfach nicht lieferbar, dann stünde ich 4-5 Wochen ohne Rad da.


Nun würde mich interessieren, wie ihr in so einem Fall reagieren würdet.

Wärt ihr damit zufrieden, dass das Bike in einer angemessenen Zeit repariert wird (sagen wir maximal 10 Werktage), würdet ihr euch nur mit einem Austauschrad zufrieden geben, wolltet ihr gleich vom Kaufvertrag loskommen oder würdet ihr eine Entschädigung für die Woche ohne Bike fordern?


Grüße
 
fordern kannst du vieles, aber was du bekommst wird in erster Linie von der Kulanz des Verkäufers abhängen. Wenn du juristisch vorgebildet bist, kennst du doch deine Rechte, die Frage ist allerdings wirklich, ob und wie man die durchsetzen will oder kann. Ich würde erwarten, dass ein Händler für diese Zeit ein Ersatzrad stellt, aber falls er das nicht tut ist wohl der einzige Weg, das nächste Rad nicht mehr bei ihm zu kaufen.
 
Wärt ihr damit zufrieden, dass das Bike in einer angemessenen Zeit repariert wird (sagen wir maximal 10 Werktage),

Ja.
10 Tage scheint ok.

würdet ihr euch nur mit einem Austauschrad zufrieden geben,

Fair enough.
Beim Auto läuft es genauso.

wolltet ihr gleich vom Kaufvertrag loskommen oder würdet ihr eine Entschädigung für die Woche ohne Bike fordern?

Der Jurist bist du.


Andere Frage: Haben die nicht vielleicht ein identisches/baugleiches Bike im Laden welches noch nicht verkauft ist?

Das könnte ja als Teilespender hinhalten.

Würde bei uns so laufen.
 
Mir gehts hier gar nicht um bestehende Ansprüche und deren Durchsetzung.

Mich würde einfach nur interessieren, was ihr für angemessen und gerecht haltet, ob ihr relaxt, leicht angfressen odr gar "angepisst" reagieren würdet.

Identisches Bike ist nicht vorhanden, weder in Größe noch Farbe...
 
Die Hinterbauten unterscheiden sich bei verschiedenen Grössen?

Laut Händler ja. Vom Umlenkhebel weiß ich es gewiss.

Farbe: Willst du's fahren oder anschauen?

Es soll ja nur der Hinterbau ersetzt werden. Vorne andere Farbe als hinten geht gar nicht.

Auch beim Komplettrad würde ich lieber warten als andere Farbvariante. Außerdem war meines das letzte 22".
 
Der Händler ist zwar die Ansprechperson in diesem Fall, aber auch da arbeiten nur Menschen. In der Produktion kann immer was schief gehen, der Händler kann da auch nichts dafür. Ich wäre zwar etwas verärgert aber würde dem Händler keine Szene deswegen machen.
Repariert er das Ganze dauerhaft in 10 Werktagen wäre die Sache für mich gegessen. Leihrad sehe ich ja noch ein wenn man darauf angewiesen ist, aber Nutzungsausfall verlangen ist lächerlich.
 
Ich glaube, in dem Fall solltest du emotional handeln. Als Jurist dürftest du (hoffentlich ein Gefühl) für das rechte Maß haben.

Nutzungsausfall wirst du (es sei denn, du bist MTB-Profi) wohl nicht bekommen.

Auch das Ersatzrad hängt von der Größe des Ladens ab. Einem Riesenladen ohne persönlichen Service kann man das leichter (emotional) abknöpfen als dem, freundlichen, und bemühten Händler(chen) an der der Ecke.

Letztendes geht es doch darum, wie viel Ärger du für wie viel Effekt in die Sache investieren willst.

Auch wenn der Händler natürlich dein Vertragspartner ist, mit allen daran hängenden Pflichten, ist er doch letztlich auf Cube angewiesen, dass die das entsprechende Ersatzteil schicken.
 
klar wäre ich verärgert, aber das würde mir mein Rad auch nicht schneller wiederbringen. Es ist immer ärgerlich, wenn etwas Neues kaputt geht, aber wenn man sich deswegen richtig aufregt macht man nichts besser.
Von Schadenersatz würde ich ganz absehen, aber mal nachfragen wie es mit einem Ersatzrad ist, oder ob man nicht irgendwas von einem anderen Rad ausbauen könnte, oder ob nicht ein befreundeter Händler, oder jemand anderes aus einem Händlerverbund ein Ersatzteil rumliegen hat. Manchmal muss man die Lösungen für solche Probleme selbst finden, aber ich denke mit Wut und Drohungen wird man garnichts erreichen.
Ich finde deine eher gemäßigte Reaktion in diesem Fall ok.
 
Musst dem Händler halt ne angemessene Frist geben um das zu reparieren.

Sollte es nach dreimaligem Versuch aber immer noch nicht behoben sein würd ich mich nicht lange rum machen und vor Gericht gehen.

Erfolgschancen sind recht gut würd ich sagen.Ich hatte den gleichen Fall, bloß wars bei mir nach 3 Wochen.

Händler Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt > Anwalt > Fahrrad ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt> 10 Monate Wartezeit > Hauptverhandlung> Geld zurück> + Ausfallsentschädigung von ca. 250 € und der gute Radladen durfte noch meine Anwalts und Gerichtskosten übernehmen.
 
Danke für die Einschätzungen. Ihr seht es zum großen Teil also ähnlich.

Ich denke auch, dass man auf die lange Sicht (ich will das Rad ja weiterhin fahren und später Service in Anspruch nehmen, da ich an sich zufrieden war) besser fährt, wenn man sachlich aber bestimmt handelt.

Klar kann man sich in den Laden stellen und rumschreien, manchmal mag es sogar helfen, aber blicken lassen braucht man sich danach auch nicht mehr dort.

Ich kam mir nur etwas blöd vor, da alle, denen ich davon berichtet habe aufgingen wie ein Hefekuchen :D

Bevor es einige falsch verstehen: Ich möchte keinen mangelbedingten Nutzungsausfall (und sehe auch keine Rechtsgrundlage dafür, da mir kein Schaden entstanden ist), die anderen schreien alle danach.

@rgk7:

Frist ist gesetzt und auch zugegangen und läuft demnächst ab. Auch wenn eine Fristsetzung beim Verbrauchsgüterkauf nach wohl herrschender Meinung gar nicht nötig ist, um die "großen" Rechte geltend machen zu können. Für ein vermutetes Scheitern der Nachbesserung reicht im Übrigen der zweimalige Versuch der Mangelbeseitigung.
 
Bikehändler geben die Garantie doch oft an den Hersteller weiter. Das dauert halt oft seine Zeit. Jedenfalls besser ne gute Garantieabwicklung (d.h. das Ding ist sauber repariert / nachgebessert) und eine Weile warten, als dumm abgetan zu werden.

Lass Dir die Nachbesserung schriftlich geben, denn nach 2 gescheiterten Nachbesserungen kannst Du die Rückgabe verlangen und vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Danke für die Einschätzungen. Ihr seht es zum großen Teil also ähnlich ...


Bevor es einige falsch verstehen: Ich möchte keinen mangelbedingten Nutzungsausfall (und sehe auch keine Rechtsgrundlage dafür, da mir kein Schaden entstanden ist), die anderen schreien alle danach.

Du bist doch der Jurist, wenn ich das richtig verstanden habe. Es geht in Deinem Fall nicht um Schadensrecht (im KH-Fall) sondern um Gewährleistungsrecht. Im Gewährleistungsrecht gibt es die Kategorie Nutzungsausfall nicht. Lass "die Anderen" schreien, sie sind halt ahnungslos.
Was Du hast, ist ein Recht auf Nachbesserung, Wandlung oder Kaufpreisminderung, das kannst Du Dir aussuchen, auf Nutzungsausfall hast Du keinen Anspruch.
 
Wenn Du den Typen mal triffst, der das Lager irgendwo in Asien am Fließband zusammengesteckt hat, kannst Du ihn ja zur Sau machen.

:daumen:
 
Es sollte ja hier eigentlich nicht auf eine jur. Diskussion hinauslaufen. Ich wollte lediglich meinen Standpunkt in dieser Sache nochmal überdenken, da die drei Leute die auf mich "eingeredet" haben doch eine leichte Verunsicherung verursacht haben. Daher "brauche" ich die Meinungen anderer Bikekäufer...

Aber wenn wir schonmal dabei sind:

@JimKnopf10: Es gibt auch einen mangelbedingten Nutzungs- bzw Betriebsausfallschaden. Und zwar dann, wenn der Käufer die Kaufsache aufgrund ihrere Mangelhaftigkeit nicht wie geplant betrieblich einsetzen kann bzw. die Sache deswegen nicht weiterverarbeiten oder -verkaufen kann.

Nur trifft das bei einem Käufer mit Verbrauchereigenschaft nicht zu...

Auch gibt es seit 1.1.2002 kein genuines Gewährleistungsrecht mehr. Einziges gewährleistungsrechtliches Relikt ist noch das Institut der Minderung, sonst ist alles allgemeines Leistungsstörungsrecht. Daher ist auch die "Wandlung" entfallen und durch den Rücktritt vom Kaufvertrag ersetzt worden.
 
Isses für's Trinken nicht noch zu früh?

Ich weiß auch nicht was mich geritten hat, wahrscheinlich hat meine Freundin mir seit ein paar Tagen morgens was in den Tee getan. :o :D

@ Dauerposter:

Als erstes mal nicht zögerlich auftreten, aber Drei gegen Einen ist schon fies... :heul: :D

Wenn man in einen Radladen kommt hat man es meistens als erstes mit einem Aushilfsverkäufer zu tun, dann mit dem Chefverkäufer, dann mit dem Typen aus der Werkstatt und weil noch ne vierte Meinung gehört werden muß und der Chef ja das sagen hat, wird man, als armer Bittsteller, dem Cheffe vorgeführt. Da kann ich mir schon vorstellen, das dann etwas das Selbstbewußtsein leidet.

Also vorher tief durchatmen, an Chuck Norris denken, und durch! :mad: :daumen:
 
Mir gehts hier gar nicht um bestehende Ansprüche und deren Durchsetzung.

Mich würde einfach nur interessieren, was ihr für angemessen und gerecht haltet, ob ihr relaxt, leicht angfressen odr gar "angepisst" reagieren würdet.

Identisches Bike ist nicht vorhanden, weder in Größe noch Farbe...

Fehler passieren leider überall - so auch in der Produktion. 10 Tage wären m.E. für eine Mängelbeseitigung aber schon im OK. Warum sollte ich mich aufregen, bringt ja eh nix außer nem hohen Blutdruck. Besser fair und diplomatisch agieren als cholerisch.
Hängt natürlich auch davon ab, ob ich dringend (z.B. beruflich) auf das Rad angewiesen bin. Als Radkurier würde das Verdienstausfall bedeuten. Da wäre es super, wenn der Händler leihweise zumindest einen fahrbaren Untersatz hätte. Im Zweifel würde ich mich da an der Stelle aber wohl nicht allein auf ein einziges Rad verlassen, sondern eine Ausfallreserve haben.
 
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