Händler macht Probleme, will das gekaufte MTB nicht zurück nehmen!

Sofern es sich bei dem Knacken um einen Mangel handelt und der Händler schon 2x versucht hat diesen (den gleichen!) Mangel erfolglos zu beseitigen, dann kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden oder der Kaufpreis gemindert werden. Dass der Händler sich aber schon bemüht hat, das Knacken zu beseitigen heißt nicht, dass er den Mangel dadurch automatisch eingeräumt hat, wenn er das aus Kulanz gemacht hat, hat er dadurch sogar seine Pflicht zur Nacherfüllung bestritten. In dem Fall gäbe es dann auch nicht ohne weiteres ein Rücktrittsrecht. Da müsste dann erst festgestellt werden, dass das Knacken tatsächlich ein Mangel ist und da übersteigt das finanzielle Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann höchstwahrscheinlich den Wert des Fahrrades.
Falls der Händler sich aber auf einen Rücktritt einlässt, kann er die Rückzahlung des Kaufpreises nicht mit Begründung von abgefahrenen Reifen oder Bremsscheiben mindern, sowas entsteht durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und berechtigt nicht dazu, Wertersatz zu fordern.
 
Schreibe dem Händler einen Brief, in dem Du ihm mitteilst, dass Du nach BGB zurücktrittst.

Damit liegt der Ball und das Risiko, das für den Händler erheblich ist, beim Händler.
Das Risiko für den Händler kannst Du googlen. Dein Freund könnte sich ein neues Rad kaufen und die Rechnung als Schaden geltend machen. Das wäre für den Händler der Worst Case. Derzeitige Rechtsprechung im Consumerbereich erkennt Ersatzkauf als Schaden an.

Wir können gerne darüber diskutieren, dass das eine übermäßige Benachteiligung für den Händler ist obwohl das Gesetzt eigentlich zum Vorteil des Händlers gedacht war, aber darum geht es hier ja nicht.

Es gibt noch andere Feinheiten des Gewährleistungsrechts, aber die hat Dein Freund ja nicht ausgenutzt.

Gruß
Ulrich

P.S. Mit Schadenersatz würde ich erst kommen, wenn der Händler sich quer stellt. Man muß ja nicht gleich mit Kanonen schießen. Einfach den Einzeiler abschicken und abwarten.
 
Falls der Händler sich aber auf einen Rücktritt einlässt, kann er die Rückzahlung des Kaufpreises nicht mit Begründung von abgefahrenen Reifen oder Bremsscheiben mindern, sowas entsteht durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme und berechtigt nicht dazu, Wertersatz zu fordern.

In der von @Cityracer in Beitrag 2 verlinkten Veröffentlichung steht:
Rechtsfolge des Rücktritts ist die Umwandlung des Kaufvertrages in ein Rückabwicklungsverhältnis. Der Käufer hat die Ware an den Verkäufer herauszugeben, der Verkäufer hat dem Käufer den Kaufpreis zurückzuerstatten. In diesem Falle hat jedoch - im Gegensatz zur Nacherfüllung - der Verkäufer auch bei Verbraucherverträgen einen Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen oder Wertersatz (vgl. auch BGH, Neue Juristische Wochenschrift 2010, S. 148).

Was ist denn nun richtig?
 
In der von @Cityracer in Beitrag 2 verlinkten Veröffentlichung steht:


Was ist denn nun richtig?

Ich würde sagen beides, § 346 BGB regelt die Wirkungen des Rücktritts und § 346 II Nr. 3 BGB regelt, dass eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme bei der Ermittlung von Wertersatz unberücksichtigt bleibt.
Was die Nutzungen angeht, muss man ebenfalls die Definitionen des BGB in §§ 99, 100 beachten, das Fahren des Fahrrades fällt da meiner Ansicht nach nicht drunter. Was hier natürlich durchaus noch streitig sein könnte, ist, was tatsächlich unter die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme fällt, ein Verschleiß von Reifen und Bremsen würde ich aber schon dazu zählen.
 
Es geht darum, ob der Käufer einen Nutzen gezogen hat und wenn ja, wie dieser zu Bewerten ist. Wenn er das Rad nicht genutzt hat, hatte er aber auch keinen Nutzen.

In diesem Fall ist Nutzen nicht gleich Wertminderung des Rades. Ich hoffe ich habe das verständlich ausgedrückt.

Wenn der Käufer sich jetzt in einem anderen Laden ein vergleichbares oder minderwertiges Rad kauft, ist dessen Schaden auf jeden Fall größer als der Nutzen während der kurzen Nutzungsdauer.
 
Notiz am Rande mein C**E hat auch bei jedem Tritt geknarzt.
Tretlager, und alles andere gefettet.:mad: Nach 4 Wochen suchen Es war eine Speiche am Hinterrad.:D
 
Bei meinem Acid hat es auch geknackt.
Hat aufgehört nachdem ich das Hinterrad etwas gelockert und wieder festgezogen hatte.
Kleine Ursache, große Wirkung :)
Beim Scott eines Kollegen kam es durch die zu fest gezogene Sattelschelle.
 
Doch! Der Händler hat 2 Chancen, den >gleichen< Mangel zu beheben.
Dann kannst du den Kaufvertrag wandeln. Also Geld zurück und das OHNE Abzug.
!

Selbstverständlich wird ein Betrag für die Benutzung abgezogen. Das nennt sich Gebrauchsminderung und ist ebenfalls im BGB geregelt. Also 100 % wird er nicht bekommen, eher um die 90% :) Ist bei Fahrzeigen und anderen Sachdingen, welche halt vor der Wandlung genutzt werden so.
 
Dazu kann man auch nur ein ganz klares jein sagen.

Wegen ein Paar Fahrten von 10% Nutzung auszugehen, finde ich etwas heftig, aber egal. Wenn mir mein Händler damit kommen würde, käme sofort die Schadensersatzforderung von mir hinterher. Damit würde der Händler schlechter dastehen, als wenn er einfach das Geld zurückzahlen würde. Wenn man jetzt noch einen Anwalt einschaltet und noch Kosten gegnerischer Anwälte geltend macht, ist man schnell in dem Bereich, wo das eigentliche Ärgernis nebensächlich wird.

Das Thema habe ich einem größeren Elektronikversand aus Deutschland Anfang des Jahres durchexerziert. Ich habe ihm ein Tablet nach einem Jahr zurückgeschickt, da der Bildschirm Schlieren zeigte. Den Fehler hatte ich schon nach 5 Monaten angemeldet, habe das Teil allerdings erst nach insgesamt einem Jahr eingeschickt, da sich der Fehler verschlechtert hat und ich anfangs dachte, es bleibt so.

Beim ersten Versuch wurde mir das Teil zurückgeschickt, mit der Bemerkung "Display getauscht". Der Fehler war aber immer noch da. Wieder eingeschickt. Danach kam das Teil repariert zurück, allerdings mit einer französischen Firmware.
Ich bat sie, mir eine Deutsche zu mailen, aber das ging nicht, die geben sie nicht aus der Hand, ich solle es nochmal einschicken. Ich habe ihnen geantwortet, wenn ich noch mal zur Post muß schicke ich es ihnen entgültig zurück. Egal, sie wollten es wieder haben.

Hat man mir mitgeteilt, dass man wegen Softwarefehlern generell keine Geräte zurücknimmt. Bei einem Telefonat habe ich ihnen nahe gelegt, nach Gewährleistung zu googeln und mich in 15 min. wieder anzurufen, weil zum einen im BGB nicht zwischen Hard- und Softwarefehlern differenziert wird, sondern es dort mangelfrei heißt und zum anderen ich von meinem Recht auf Schadensersatz gebrauch machen würde. Nach wenigen Minuten kam der Rückruf, dass ich mein Geld bekomme.

Auch wenn das etwas polemisch klingt, waren die Gepräche relativ gesittet. Ich habe nie gedroht alla "Wenn ihr nicht, dann.." und der Laden hat sich meine Seite auch relativ entspannt angehört.
 
Ich habe ihm ein Tablet nach einem Jahr zurückgeschickt, da der Bildschirm Schlieren zeigte.

Kenne ich nur das bei mir das GPS defekt war. Habe das erst nach 5 Monaten festgestellt. Ergebnis für mich... Nie mehr ei Samsung Gerät. Der Samsung Service Händler in Deutschland ist ne Lachnummer... Erstes einschicken.. Fehler gefunden und behoben... Kam bei mir zuhause an immer noch defekt. Aussage vom Samsung Reparaturcenter als ich es anrief. Sie wissen aber das man nicht überall GPS hat.... Ähhh... Aber ok, ich soll es wieder hin schicken. Dann kam es zurück mit der Meldung kein Fehler gefunden alles OK... Ja nur das GPS funktionierte immer noch nicht... So, nächster Schritt.. Ab zum Vertragspartner vor Ort. Dieser hat das Ding dann ein 3tes mal zum Samsung Reparaturcenter geschickt und mir auch beglaubigt das GPS nicht klappt. Als es zurück kam sind wir zusammen vor die Tür, haben probiert und festgestellt das es immer noch nicht tut. Ergebnis war das danach der Vertragspartner das Ding anstandslos zurück genommen hat. Er wollte nur die Kopien der Reparaturen.
 
Das kommt mir etwas komisch vor, du willst noch nicht mal den Hersteller nennen.
Zu dem Mangel, der Händler hat dir/euch angeboten den Rahmen einzuschicken. Lass doch den Rahmen einschicken um zusehen was damit ist. Du schreibst einen Mangel auf und gibst keine Details raus. Wo genau knarzt der Rahmen? Vorne bei der Gabel? Unten am trettlager? Hinten? Ist es eher ein Touren bike? Enduro/Freeride? Downhill? Wie fährt er? Was fährt er?
Sogar ein fahrrad Doc der auf dem Gebiet ein Profi ist, Findet den Fehler nicht beim ersten mal. Der Händler selbst muss die sachen auch nach der Reihe testen. Sollte aber nicht auf kosten vom Kunden sein.
 
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