ist aber falsch. diese regelung betrifft nur ebikes.
bei normalen rädern ist die regelung bisschen anders
also ich bin nicht vom Zoll-Fach aber nach meinem Verständnis geht es darum, die Wertschöpfung in Europa zu halten und nicht die Einzelteile/Bausätze direkt aus China und co ein zuführen und mit Ramschpreisen den EU Herstellern das Leben schwer zu machen. Wieso sollte da deine Unterscheidung zwische E und nicht E gemacht werden? .... Anbei ein Auszug aus einem Newsletter zum Thema. Darin steht das es 2019 auf E-Bikes ausgeweitet wurde. Das heisst für mich, die "normalen" waren schon vorher betroffen.
https://www.ra-moellenhoff.de/filea...off-rechtsanwaelte-schlagbaum-januar-2023.pdf
"Das Fahrrad ist zollrechtlich aber auch eine echte Herausforderung, ist es doch Gegenstand einer der ältesten und detailreichsten Antidumping-Maßnahmen im Zollrecht, also einer Maßnahme, mit der Zusatzzölle auf Fahrräder und Fahrradteile (Rahmen, Gabeln, Felgen, Naben, Kettenschaltungen, Bremsen, Lenker, u.a.) aus der Volksrepublik China und andere Länder, erhoben werden, um auszugleichen, dass die betreffenden Waren günstiger für den Export verkauft werden, als es der Selbstkosten oder örtliche Marktpreis möglich machen sollte. Für Fahrräder und Fahrradteile regelt sich das nach der Verordnung (EG) Nr. 71/97 sowie der Verordnung (EG) 88/97. Der Zuschlagbeträgt für solche Waren immerhin 48,5 %. Dieser Antidumpingzoll existiert schon seit vielen Jahren. Genau genommen seit 1993 und hat sich seitdem erheblich weiterentwickelt. Was zunächst für Fahrräder gedacht war, wurde in den Folgejahren wegen befürchteter Umgehung auf die sogenannten wesentlichen Fahrradteileausgeweitet. Die Umgehung lag in dem Versuch, durch einfaches Zusammenschrauben (Screw-driving) von Fahrrädern den Antidumpingzoll zu umgehen. In 2019 wurde zuletzt die fünfjährige Verlängerung beschlossen. Außerdem wurde die Anwendung regional ausgeweitet auf die Länder Indonesien, Malaysia, Sri Lanka. Tunesien, Kambodscha, Pakistan und die Philippinen. Auch vor dem technischen Fortschritt machte diese Regelung nicht halt.
Der Antidumpingzoll wird seit 2019 auch auf Fahrräder mit Hilfsmotor, sogenannte E-Bikes mit Ursprung in der VR China ausgeweitet. Das betrifft nur die E-Bikes selbst, nicht jedoch die wesentlichen Fahrradteile, die in E-Bikes eingebaut werden."