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daif schrieb:gähn....
der thread bringt nichts
und wenn sich die Gerüchte über den neuen Käufer bestätigen dann hat es mit bw so wie es die meisten Leute mochten eh nix zu tun...
siggi.k. schrieb:Es soll in 1. Woche weitergehen!!
zastafari schrieb:...und??? Was is nu ????
Jochen_DC schrieb:habe auch vor 4 wichen gehört das bergwerk ein phoenix wird...hehe gute quelle
1 IN 83/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Firma Bergwerk Bikes GmbH,
Im Altgefäll 21, 75181 Pforzheim,
vertreten durch den Geschäftsführer .........
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 17. Mai 2005, um 15.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter (§ 56 InsO) wird ernannt:
Rechtsanwalt ........
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.6.2005 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am
Mittwoch, den 20. Juli 2005, 11.00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Pforzheim, 75179 Pforzheim, Mannheimer Str. 17, 3.Stockwerk/Raum 310
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters,
· den Gläubigerausschuss,
· gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände.
Amtsgericht Pforzheim, 17.05.2005
joob45 schrieb:wer sagt das?
und mit wem soll es weitergehen?