Nicht-StVZO geblockt?

Dadurch das die E-Bikes sowieso nen dicken Akku haben, kann man auch ne dicke Lampe montieren weil die Laufzeit nun schön lange ist...nur sind die dicken Lampen nicht blendfrei...also will man per Gesetz genau dieses unterbinden...(ist ja nur mal so ne Idee)

Nochmal, welches Gesetz? Welches Gesetz verbietet den Verkauf einer Lampe?
 
Der Verkauf ist erlaubt wenn keine Lenkerhalterung dabei ist. So ist mein Verständnis. Ok, ich habe es übertrieben ausgedrückt mit dem Wort "Gesetz". Mein Fehler.
 
Nochmal, welches Gesetz? Welches Gesetz verbietet den Verkauf einer Lampe?
Es geht hier um die StVZO, §22, wie ich oben verlinkt habe. Da geht es explizit um zulassungspflichtige Dinge, speziell Fahrradbeleuchtungen. Räder sind (noch) nicht zulassungspflichtig.

Der Punkt mit der Zulassung von Akkulampen klingt aber am plausibelsten, nach meiner Idee mit dem Streaming;)
 
Die Dinger werden dann als Helmlampen verkauft und zufällig liegt dann noch ein Halter für eine sehr dicke Zeltstange bei.

Kommt einem irgendwie bekannt vor. Manche lernen nie aus der Geschichte.
 
Nochmal, welches Gesetz? Welches Gesetz verbietet den Verkauf einer Lampe?
Und nochmal ganz genau:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile

(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

Vergleiche auch OLG Karlsruhe im Urteil vom 12.12.2014 (Az. 4 U 45/14)
 
Danke für den Verweis auf das Urteil.

P.S. Im Prinzip finde ich das gar nicht schlecht, führt vielleicht zu einem neuen Entwicklungsschub.
 
Dass das OLG hier "zur Verwendung im Bereich der StVZO" so auslegt, dass darunter alles fällt, was objektiv geeignet ist, da verwendet zu werden, finde ich aber nicht unbedingt überzeugend...
Die haben zwar offengelassen, ob das auch für multifunktionale Produkte so auszulegen ist, aber offensichtlich nicht bedacht, dass es ja nicht nur Räder gibt, die im Straßenverkehr eingesetzt werden, dass der Fall hier also greifen könnte...
Dort kennt man offenbar nur Fahrräder und auf der anderen Seite Tretroller und Kinderräder. Bedauerlich...
 
Ich hatte spaßenshalber mal eine mail an einen Versender geschickt folgenden Inhalts:

Hallo,
warum darf das Rotlicht nicht mehr nach Deutschland verschickt werden, nach andere
Länder anscheinend aber doch?
Gibt es irgendwelche Probleme, wenn die Nutzung ausschließlich auch privatem
Gelände erfolgt?


Als Antwort kam dann

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die neue StVZO Ausführung mit Bremslichtfunktion ist in Kürze verfügbar. Diese internationale Version ist nur noch außerhalb Deutschlands erhältlich.

Mit besten Grüßen

XXXXXX XXXXXX

XXXXXX Service Team

Irgendwelche Hintergründe also erstmal Fehlanzeige.
 
Die Mutti kümmert sich halt darum dass die einen Kinder die anderen nicht blenden und so Unfälle provozieren . Win-win Situation .:daumen:
 
Dadurch das die E-Bikes sowieso nen dicken Akku haben, kann man auch ne dicke Lampe montieren weil die Laufzeit nun schön lange ist...nur sind die dicken Lampen nicht blendfrei...also will man per Gesetz genau dieses unterbinden...(ist ja nur mal so ne Idee)
Die Idee ist aber falsch. Die an den e-Bikes fest montierten Lampen (von in D verkauften Rädern) sind natürlich alle zugelassen. Da sind nur die User unfähig, sie richtig einzustellen. Oder es ist ihnen egal... :mad: Das hat davon abgesehen auch nichts mit e-Bikes zu tun, sondern gilt (gefühlt) für 9 von 10 fest montierten Lampen.
 
Es führt wie man sieht nur zum Verkaufsverbot. Jetzt sind alle MTB Lampen einfach verboten oder fährt jemand mit einer StVO Lampe Trails runter? :D

Lupine hat mit der SL-A ja bereits reagiert, Rotlicht mit StVZO kommt, jetzt hoffe ich dass der Markt hier nachzieht und Lampen mit ähnlicher Lichtausbeute zum einem Drittel des Preises bieten wird.
 
sind alle MTB Lampen einfach verboten
Nee, das Verkaufsverbot betrifft nur Sets, die eine Halterung für den Lenker beinhalten!

Kaufst du den Lampenkopf einzeln, kannst du die Zeltstangenhalterung (Lenkerhalterung gibts nu nicht mehr) dazuordern :spinner:
Hat jedenfalls so bei mir vor 10 Tagen mit Lupine anstandslos funzioniert :winken:

Ausländische Hersteller wie Hope haben sich wohl nur noch nicht darauf eingestellt und ihr Sortiment "germanysiert".
 
Nee, das Verkaufsverbot betrifft nur Sets, die eine Halterung für den Lenker beinhalten!

Kaufst du den Lampenkopf einzeln, kannst du die Zeltstangenhalterung (Lenkerhalterung gibts nu nicht mehr) dazuordern :spinner:
Hat jedenfalls so bei mir vor 10 Tagen mit Lupine anstandslos funzioniert :winken:

Ausländische Hersteller wie Hope haben sich wohl nur noch nicht darauf eingestellt und ihr Sortiment "germanysiert".

Ging bei mir auch (war allerdings noch Ende 2017...). Stirnlampe und Halterung dazu gekauft.
So ganz hat Lupine noch nicht umgeschaltet: Auf der Homepage ist die Halterung noch "zur Montage an Lenker"; im Shop dann "an 31.8 mm Stangen".

Ich finde auch die Industrie sollte hier bitte komplett umstellen. Also bitte keine Lenker mehr verkaufen sondern Stangen.
 
Autofahrern traut man soviel Verstand zu, daß die nicht mit Fernlicht durch den Ort fahren, Radfahrern anscheinend nicht
Haben die auch nicht. Bei mir hat jeder Zweite seine grelle LED-Lampe so ausgerichtet, dass sie allen entgegenkommenden Menschen direkt in die Augen strahlt und blind macht. Und wenn ich so einem Idioten sage, er soll die Lampe richtig einstellen, kommen nur freche Sprüche zurück

Kein Wunder, dass nun so hart durchgegriffen wird, wer nicht hört muss fühlen. Die Autofahrerlobby hat bestimmt auch ihren Anteil daran
 
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