Upmove hat sich hier leider IMHO blöd angestellt - schon im AT Forum geschrieben:
Das lässt sich legal ganz einfach umgehen - man erstellt Streckenbeschreischungen für die Zukunft wenn es mal legal ist. Bedeutet halt auch keine Fotos wo man dort mit MTB fährt - und gibt somit nur die Schwierigkeit an - und einen evtl Zeitplan usw sollte es mal erlaubt werden. Dazu führt man dann konsequent zwei Kategorien von Touren ein - legale MTBRoute - und potentielle MTBRouten - welche derzeit als Rad Schiebestrecken beschrieben werden. Dazu evtl noch den Anteil der verbotenen Streckenteile klar ersichtlich machen.
Damit hätte man quasi alle Punkte aus dem OGH Urteil erfüllt. Das Hauptargumentation ist ja - dass nicht ersichtlich ist dass ein großer Teil der Route Schiebestrecke ist - und nicht nur die 5min die wegen technischer Schwierigkeit nicht fahrbar sind. Auch ist dann der Zweck des Routenbeschreibung nicht das verbreiten der Tour - sondern das auflisten von möglichen MTB Touren in Österreich - vor allem im Vergleich zu den erlaubten Touren - um so darzustellen dass die erlaubten Touren einen zu geringen Anteil haben um die Bedürfnisse der MTBiker zu befriedigen und damit für politischen Druck zu sorgen. Diesen Hauptzweck muss man halt auch noch ordentlich ankündigen - es geht hier um ein Tourenportal für den Tag X an dem MTBiken erlaubt wird - und somit archivieren von potentiellen MTB Touren damit diese nicht in Vergessenheit geraten und somit ab dem Tag X eine große Basis legaler Routen zu haben.
Mich wundert dass Upmove dass nicht von vornherein so eingeführt hat. Zumindest hätte man nach dem Einspruch zu der Route klar ergänzen sollen dass der Streckenanteil von A nach B definitiv illegal und Schiebestrecke ist.
Es gab ja Ende der 90er schon den Fall eines MTB Führers in gedruckter Form in Österreich - wo soweit ich gehört habe genau mit dieser Argumentation ein Gericht die Publikation nicht verboten hat - und alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen hat. Der Autor selbst hatte aufgepasst ja nirgends ein Foto auf verbotenem Streckenteil am Bike drinnen zu haben - und geschrieben dass der Führer für die Zukunft sei wenn dort MTB Fahren evtl erlaubt ist. (so hat mir das mal jemand erzählt - an die genauen Details erinnere ich mich nicht mehr - das ganze war so schlüssig dass es eben keine Revision gab).
Ziemlich ärgerlich finde ich dass Upmove hier den Präzedenzfall nicht positiv vorm OGH hinbekommen hat - und bei der Route eben zumindest ergänzt hättte dass ein Großteil Schiebestrecke ist wegen legalem Status.
Das lässt sich legal ganz einfach umgehen - man erstellt Streckenbeschreischungen für die Zukunft wenn es mal legal ist. Bedeutet halt auch keine Fotos wo man dort mit MTB fährt - und gibt somit nur die Schwierigkeit an - und einen evtl Zeitplan usw sollte es mal erlaubt werden. Dazu führt man dann konsequent zwei Kategorien von Touren ein - legale MTBRoute - und potentielle MTBRouten - welche derzeit als Rad Schiebestrecken beschrieben werden. Dazu evtl noch den Anteil der verbotenen Streckenteile klar ersichtlich machen.
Damit hätte man quasi alle Punkte aus dem OGH Urteil erfüllt. Das Hauptargumentation ist ja - dass nicht ersichtlich ist dass ein großer Teil der Route Schiebestrecke ist - und nicht nur die 5min die wegen technischer Schwierigkeit nicht fahrbar sind. Auch ist dann der Zweck des Routenbeschreibung nicht das verbreiten der Tour - sondern das auflisten von möglichen MTB Touren in Österreich - vor allem im Vergleich zu den erlaubten Touren - um so darzustellen dass die erlaubten Touren einen zu geringen Anteil haben um die Bedürfnisse der MTBiker zu befriedigen und damit für politischen Druck zu sorgen. Diesen Hauptzweck muss man halt auch noch ordentlich ankündigen - es geht hier um ein Tourenportal für den Tag X an dem MTBiken erlaubt wird - und somit archivieren von potentiellen MTB Touren damit diese nicht in Vergessenheit geraten und somit ab dem Tag X eine große Basis legaler Routen zu haben.
Mich wundert dass Upmove dass nicht von vornherein so eingeführt hat. Zumindest hätte man nach dem Einspruch zu der Route klar ergänzen sollen dass der Streckenanteil von A nach B definitiv illegal und Schiebestrecke ist.
Es gab ja Ende der 90er schon den Fall eines MTB Führers in gedruckter Form in Österreich - wo soweit ich gehört habe genau mit dieser Argumentation ein Gericht die Publikation nicht verboten hat - und alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen hat. Der Autor selbst hatte aufgepasst ja nirgends ein Foto auf verbotenem Streckenteil am Bike drinnen zu haben - und geschrieben dass der Führer für die Zukunft sei wenn dort MTB Fahren evtl erlaubt ist. (so hat mir das mal jemand erzählt - an die genauen Details erinnere ich mich nicht mehr - das ganze war so schlüssig dass es eben keine Revision gab).
Ziemlich ärgerlich finde ich dass Upmove hier den Präzedenzfall nicht positiv vorm OGH hinbekommen hat - und bei der Route eben zumindest ergänzt hättte dass ein Großteil Schiebestrecke ist wegen legalem Status.