ich würde die Argumentation auf mehreren Ebenen führen:
1.
wenn Du nachweisen kannst, dass Du den korrekten Drehmoment einstellen hättest können (Du besitzt das notwendige
Werkzeug dazu), muß man Dir auch unterstellen, dass Du dies tust
2.
eine Konstruktion, welche a) nur für solch niedrige Drehmomente ausgelegt ist, b) dafür gedacht ist vom Endkunden (und nicht nur vom Fachhandel) bedient zu werden und bei der c) der Hersteller keine weitere Sicherungsmaßname ergreift * ist fragwürdig
3.
die Behauptung, Du hättest einen zu hohen Drehmoment angewendet ist zwar schnell in die Welt gesetzt und Du bist nach 6 Monaten auch in der Beweispflicht, ABER es sollte nicht unmöglich sein, das Gegenteil zu beweisen:
a) die Bruchflächen können Einschlüsse aufweisen (Lunker o.ä. heisst dass glaub) b) die Gewindebolzen müssten bei zu hohem Drehmoment Eindrücke hinterlassen haben (frag da mal nen Maschbauer).
4.
Iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmer freundlich und sachlich bleiben - und alles schriftlich abwicklen. Tox [(Tel) Mündliche Begründung]: "... lehnen ihre Forderung nach Garantie ab, weil ...."
Du: "ich nehme dass jetzt mal so zur Kenntnis, bitte formulieren Sie das was Sie eben gesagt haben noch einmal schriftlich, ich sehe die Situation anders und würde das ganze noch einmal von einer anderen Seite prüfen lassen" oder so ähnlich halt.
Dann müsst ihr Euch noch einigen wie mit den bisher entstandenen Kosten umzugehen ist (Du brauchst die Gabel (aber eigendlich nur das alte Casting - hoffentlich hast Du es markiert und kannst es als Deines identifizieren) als "Beweisstück"; sie hatten Kosten und rücken natürlich nix raus ohne Kohle; ggf. sollen sie halt erst mal das alte Casting zurückschicken)
Viel Erfolg
Greez OZM
* es gibt da ja so ein kleines Blech im Schlitz und die Info im Manual das man den Schlitz nicht zusammenwürgen darf, das ist natürlich eine Sicherheitsmassnahme
Punkt 2. ist sicher das schwächste Argument, mußt halt auch en bissi Deinen Kopf anstrengen