Rechtliche Frage zum Modelljahr...

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Darf ein Händler, ohne den Kunden darauf hinzuweisen eigentlich in 2006 noch ein 2005er Modell verkaufen???

Als Beispiel; Race Face Diabolus Kurbel VK 360 wird teilweise für unter 290€ angeboten, ist aber kein Aktuelles Modell sondern eher anfang 05.

Gibt es da nicht sowas wie "Stand der Technik"???
 
also du wolltest ein 2006 und hast ein 2005 bekommen richtig ?

verkaufen darf er sicherlich modelle aus dem jahre 2005. diese müssen dann jedoch als solche auch kenntlich gemacht worden sein.

denn grad bei bike-parts ist unter anderen das herstellungsjahr ein wesentlicher kaufgrund für den käufer, weil er ja grad ein neu entwickeltes modell, welches dann stand der technik ist, kaufen möchte.

ist dir also ohne dein wissen ein 05 modell für ein 06 modell untergeschoben worden, einpacken, zum händler und umtauschen.

wenn das nicht zieht, den händler mal freundlich drauf aufmerksam machen das dass ganze einen anfechtungsgrund darstellt, so das der kaufvertrag dann halt so hinfällig wird.

außerdem ist das auch strafrechtlich nicht unrelevant. aber erstmal freundlich darauf hinweisen, dass man das 2006 modell wollte und nicht das 2005 modell.

das ist leider kein einzellfall, da die händler ansonsten schnell auf ihren ,,alten modellen" sitzen bleiben oder zu deutlich reduzierten preisen verkaufen müssen.

hast du das ganze online gekauft oder persönlich beim händler ?
 
Hi, erstmal Danke für deine Antwort.

So wie du es beschreibst habe ich es mir eigentlich auch gedacht, ist ja auch eigentlich logisch, allerdings war ich mir eben nicht ganz sicher!

Also bis jetzt habe ich es noch nicht gekauft! Ich denke halt gerade bei Bike Teilen, die ja relativ schnell veraltet sind, ist es nicht unerheblich aus welchem Jahr sie stammen.

Ist es jetzt also dem Händler seine Pflicht die Teile zu kennzeichnen?? Und was ist wenn er es nicht macht?? Wo kein Kläger da kein Richter oder wie wird da verfahren??

Danke im voraus
 
Ich würd da ganz einfach fragen und im Zweifel beim Kauf schriftlich bestätigen lassen, dass es sich um das 2006er Modell handelt. Stellt sich dann raus, dass es ein älteres Modell ist, kann sich der Händler warm anziehen ;) . Sowas wäre dann nämlich Betrug.
Aber ehrlich gesagt - bei so nem windigen Händler würd ich nicht mehr als nen Schlauch kaufen und kein Bike. Etwas Vertrauen gehört nunmal dazu. Wenn ich merke, dass der Händler nur widerwillig bestimmte Angaben preis gibt oder noch falsche oder unlogisch falsche Angaben macht, würd ich den nicht unbedingt auf meiner "Vertrauensliste" vermerken.
 
mightyEx schrieb:
Aber ehrlich gesagt - bei so nem windigen Händler würd ich nicht mehr als nen Schlauch kaufen und kein Bike. Etwas Vertrauen gehört nunmal dazu. .

Naja vertrauen ist gut kontrolle besser. Aber irgendwie hab ich das Gefühl das es nicht nur bei einem Händler so ist, wie erklären sich sonst die Dramatischen Preisverfälle in kürzester Zeit? Ist das nicht gang und gebe in der Bike-branche?

Gefühltes Recht hab ich IMMER ;-)
 
guuuude schrieb:
Aber irgendwie hab ich das Gefühl das es nicht nur bei einem Händler so ist, wie erklären sich sonst die Dramatischen Preisverfälle in kürzester Zeit?
Bei den ganzen Shimano-Kurbeln steht auch nur selten das Modelljahr dabei, meist nur die Typbezeichnung. Da muß man sich das Modelljahr dann selbst dazu raussuchen. Manche sind da sogar noch von 2002 oder 2003. Wenn etwas reduziert ist, glaube ich aber kaum, dass es dann strafbar wäre, wenn das Modelljahr nicht dabeisteht. Alle möglichen Artikel werden verkauft ohne das das Modelljahr dazu angegeben wird (z.B. Computerbildschirme, elektrische Geräte). Bei Autos ist es wohl was anderes.
 
Wenn Du es doch genau weißt was das ´05er bzw. ´06 Modell ist, wo ist denn dann das Problem? Kauf doch einfach das was Du gerne hättest.
Vielleicht gibt´s ja auch noch gar keine ´06er Modelle.
MfG, Franzi
 
hi,

wenn er einen artikel als mod. 2006 bewirbt und dir dann 2005 verkauft, bist du sicher im recht. aber wenn er keine jahres/modellangabe bezüglich bj macht, hat er ja keine unwahrheit verkauft!!

und bei den modellen ist es eh schwierig, da die saison gerade in der bikebrache schon sehr verschwommen ist. bei manchen artikeln sind die übergänge auch von den herstellern fliesend. da wird ers alles abverkauft bevor das neue zu den händlern kommt.

also immer VOR kauf kundig machen unt entscheiden. oftmals ist ein älteres, gleichwertiges vorjahresmodell nciht schlechter aber deutlich günstiger.

grüße coffee
 
Da ist die Juristenantwort wie immer: Das kommt drauf an.

Wenn es ein neues Modell gleichen Namens gibt und dieses regulär und üblicherweise im Handel erhältlich ist, dann darfst du davon ausgehen, dass du eben dieses aktuelle Modell auch erhälst. Wenn nicht, hat der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllt, bleibt also erfüllungspflichtig und muss dir das übliche Modell (mittlerer Art und Güte falls nicht anders vereinbart) verschaffen.

Ist das 2006er-Modell baugleich zu 2005, unterscheiden sich also nur durch Herstellungsdatum, dürftest du hingegen Probleme bekommen, einen Umtausch zu begründen.

Grüße
 
Alpine Maschine schrieb:
Wenn es ein neues Modell gleichen Namens gibt und dieses regulär und üblicherweise im Handel erhältlich ist, dann darfst du davon ausgehen, dass du eben dieses aktuelle Modell auch erhälst. Wenn nicht, hat der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllt, bleibt also erfüllungspflichtig und muss dir das übliche Modell (mittlerer Art und Güte falls nicht anders vereinbart) verschaffen.
Ist das 2006er-Modell baugleich zu 2005, unterscheiden sich also nur durch Herstellungsdatum, dürftest du hingegen Probleme bekommen, einen Umtausch zu begründen.
Grüße

Super :daumen: das ist eine Antwort wie ich sie mir erhofft habe!! Sachlich und zugleich verständlich!

@Rest thx für die ausführlichen Antworten

@Dubbel Garantiert nicht!! Bin selber selbständig und die "Geiz ist Geil Kagge" kotzt mich an!! Hier ging es nur um das Juristische damit ich ned verarscht werde!!
 
Alpine Maschine schrieb:
Da ist die Juristenantwort wie immer: Das kommt drauf an.

Wenn es ein neues Modell gleichen Namens gibt und dieses regulär und üblicherweise im Handel erhältlich ist, dann darfst du davon ausgehen, dass du eben dieses aktuelle Modell auch erhälst. Wenn nicht, hat der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllt, bleibt also erfüllungspflichtig und muss dir das übliche Modell (mittlerer Art und Güte falls nicht anders vereinbart) verschaffen.

Ist das 2006er-Modell baugleich zu 2005, unterscheiden sich also nur durch Herstellungsdatum, dürftest du hingegen Probleme bekommen, einen Umtausch zu begründen.

Grüße


...hmm....kann es sein, dass Du ein bischen die Schuldrechtsreform verpasst hast?

Ich mein ja bloss...
 
guuuude schrieb:
Super :daumen: das ist eine Antwort wie ich sie mir erhofft habe!! Sachlich und zugleich verständlich!

@Rest thx für die ausführlichen Antworten

@Dubbel Garantiert nicht!! Bin selber selbständig und die "Geiz ist Geil Kagge" kotzt mich an!! Hier ging es nur um das Juristische damit ich ned verarscht werde!!


na dann frag ich mal, wenn Du selber selbstsändig bist, wieso stellst Du dann eine solche Frage? Das sollte schon Dein Grundwissen als Selbstständiger hergeben.
 
kitor schrieb:
...hmm....kann es sein, dass Du ein bischen die Schuldrechtsreform verpasst hast?

Ich mein ja bloss...

Glaub ich eher nicht. Alpine Maschine hat lediglich die Grundzüge der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf (z. B. BGH VIII ZR 227/02 oder OLG Köln 22 U 180/04) zusammen gefaßt, die in ihrem Kern auch auf andere Bereiche (z. b. Bikes und Parts) übertragbar sind.
 
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