[RECHTSLAGE] Darf ich jetzt in den Wald oder net........

HugePanic

Trail-hinab-kämpfer
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15. August 2002
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wir sind heute von einem "Förster" beinnahe zur Polizei geschleppt worden, weil wir in "seinem" Wald halt n bischen beim biken waren!

er hat gemeint er ist der Förster von dem Wald! wir wissen aber nicht, ob ihm der Wald auch gehört!

Jetzt die FRAGEN:

-Darf ich überhaupt abseits der wege fahren????
-Darf er mich so blöd an machen???
-Was habe ich zu befürchten, wenn er sich mit den anderen grünen Mänchen verbündet??





so wie er sich gegeben hat, meine ich das er schon öfter biker so blöd angelabert hat!


P.S.: Das ganze war in BAYERN!!!

P.P.S.: Die frage gabs hier bestimmt schonmal, aber ich hab nix gefunden..........
 
also hier (auch in Bayern) darf man die Wege nicht verlassen (in bestimmten Gegenden nicht mal zu Fuß!).
Blöd anmachen ? Naja er wird dich drauf hinweisen und teutsche Beamte können gar nicht anders :cool:
Der Förster hat selber "Hausrecht" im Wald, im Zweifelsfall wird er andere Schnittläuche um Amtshilfe bitten.
 
Abseits der Wege ist es auf jeden Fall verboten und da würde ich mich auch unbedingt daran halten!
Fast überall ist auch biken auf Wegen verboten, die schmäler als 2 m sind. Hier hält sich keiner dran, den ich kenne. Aber Vorsicht, wenn Wnaderer oder Fußgänger unterwegs sind immer langsam machen, vorbeilassen und freundlich Grüßen! Dann hat man so gut wie nie Probleme, frei nach dem Motto: "Wie man in den Wald hineinbrüllt, so schallt es heraus." und wo kein Kläger, da kein Richter...
 
Die 2m Regel kann man vergessen, wenn nicht gerade ein Weg durchgehend (!) so schmal ist, daß Fußgänger bei eienr Begegnung vom Weg 'runter müßten.

Ansonsten sind die 2m im Grunde nicht meßbar (von welchem Punkt links nach welchem Punkt rechts?), so daß die Sache rechtlich wegen nicht gegebener Bestimmtheit nicht greift.
 
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