Wobei man obige Zitate aber auch anders gemeint auslegen kann.
Die obigen Zitate haben ausschließlich zum Ziel Verbote für das Radfahren zu ermöglichen.
Das ist leider nicht anders gemeint. Man könnte sich aber gut vorstellen, dass die andere Auffassung demnächst hier vertreten wird.

Hier hast Du aber absolut Recht:
geht es ... im Endeffekt mit "geeignet" darum, dass ein Nutzer oder eine Nutzergruppe keinen Rechtsanspruch darauf hat alle Wege befahren zu können. Der Grundstückseigentümer muss also die Wege nicht so herrichten, dass alle Radfahrer in der Lage sind sämtliche Wege in der freien Natur gefahrlos nutzen zu können.

Einige Beispiele dafür, dass der Gesetzgeber in Art. 28 Abs. 1 Satz BayNatSchG überhaupt keine Einschränkung des Betretungsrechts vorgesehen hatte:
  • Gesetzesbegründung (Drucksache 7/3007) zu Artikel 16 (jetzt 28):
    Absatz 1 stellt klar, daß das Betretungsrecht nach Art. 27 auch das Wandern und das Fahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, also im wesentlichen das Radfahren, auf Privatwegen umfaßt. ... Ein echtes Bedürfnis besteht für eine ausdrückliche Zulassung des Radfahrens auf Privatwegen. ...

  • 2. Lesung am 17.07.1973 (Plenarprotokoll Drucksache 7/69) Abg. Dr. Kaub: Zur Klarstellung!
    ... Man hat aber nur festlegen wollen, wer fahren darf, ...

und welche Bedeutung der Nebensatz tatsächlich hat finden sich z. B. hier:
  • Bekanntmachung vom 30.07.1976:
    Hierunter fällt vor allem das Rad fahren, aber auch das Fahren mit Gespannen und bespannten Schlitten. Voraussetzung ist, dass sich die Wege zum Befahren mit den genannten Fahrzeugen eignen.

  • Kommentar Marzich/Wilrich „Bundesnaturschutzgesetz”, RdNr. 5 zu § 56, 1. Auflage 2004
    Wenn Flächen nicht für die gestatteten Aktivitäten geeignet sind, entfällt das Nutzungsrecht aus faktischen Gründen. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Zugang bzw. auf die Ermöglichung bestimmter Nutzungsarten

  • DIMB, Der „geeignete Weg“ –ein Irrweg?, September 2015
    Die Semantik der Formulierung des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 BayNatSchG, „..., soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren“, lässt eine das Betretungsrecht einschränkende Auslegung ebenfalls nicht zu. Sprachlich bezieht sich die Eignung ausschließlich auf die tatsächliche Möglichkeit die jeweiligen Erholungsform auszuführen. Die Eignung eines Weges begründet also weder ein Nutzungsrecht für eine bestimmte Erholungsausübung noch schränkt sie es ein.

  • Begründung zur Novellierung 2015 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (Drucksache 6/4449 v. 07.10.2015):
    „Auf die Eignung der Wege wird dabei im Unterschied zum bisherigen FFOG nicht mehr abgestellt. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht geeignete Wege auch nicht befahren werden.

  • Gottfried Mayrock (LRA Oberallgäu) am 12.10.2016:
    Geradelt werden darf in Bayern jeder Weg, der dafür „geeignet“ ist. Nach derzeitiger Rechtsauffassung bestimmt dies vor allem das Können des jeweiligen Fahrers.

  • DAV; AV-Jahrbuch 2017 S. 128
    "nicht nach dem subjektiven Eindruck oder nach dem persönlichen Können; die gegenteilige Auffassung im AV-Jahrbuch 2017 S. 128 ist daher nicht haltbar." (DAV-Rechtshandbuch)

Sehr verständlich beschrieben ist es im Artikel:
Vom Können und Dürfen am Berg
Bergwelten, 13.06.216

Dort heißt es auch: "Aber: Man muss Fehler machen dürfen, um daraus zu lernen."
Womit letztlich entgültig klar sein sollte, dass mangeldes Können des Einzelnen nicht zu einem individuellen Verbot führen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
"„Die einzig rechtlich wasserdichte Handhabe, die wir haben, ist, den Wald immer wieder mal zu sperren, weil die Radler eine wirtschaftliche Nutzung verhindern.“ Genau das wollen die Pullacher künftig auch tun"

Hä ?

https://www.merkur.de/lokales/muenc...nde-im-ringen-um-die-isarhaenge-90257171.html

wenn ich schon den Satz unter dem Markur-Bild lese "Aus ehemals schmalen Trampelpfaden sind mittlerweile breite Radlerwege geworden, zerfurcht und matschig."

Was stimmt mit so Leuten nicht ? wenn wir (wie Gestern) mit unserem Hundi an der Isar spazieren gehen frag ich mich wo sind eigentlich die ganzen selbsternanten Naturschützer die, die ganzen Kronkorken, Bierflaschen und Müll einsammeln ?
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Mountainbikes sind auch nicht schlimmer (eher sogar harmloser) als eine durch die Natur trammpelnde Menschenmasse. Das Mountainbiker grundsätzlich schon mal bessere Menschen sind muß ich nicht betonen :winken::p:D

Also ihr ver******* möchtegern Naturschützer, nächste Woche wieder Spaziergang an der Isar, da könnt ihr mal eine "BadAssMountainbiker" sehen wie er euren Job macht :wut:


PS.vom Flaschenhaufen zum nächsten Öffentlichen Mülleimer sind es ca. 10Meter Luftlinie.
 
wenn ich schon den Satz unter dem Markur-Bild lese "Aus ehemals schmalen Trampelpfaden sind mittlerweile breite Radlerwege geworden, zerfurcht und matschig."

Was stimmt mit so Leuten nicht ? wenn wir (wie Gestern) mit unserem Hundi an der Isar spazieren gehen frag ich mich wo sind eigentlich die ganzen selbsternanten Naturschützer die, die ganzen Kronkorken, Bierflaschen und Müll einsammeln ?
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Mountainbikes sind auch nicht schlimmer (eher sogar harmloser) als eine durch die Natur trammpelnde Menschenmasse. Das Mountainbiker grundsätzlich schon mal bessere Menschen sind muß ich nicht betonen :winken::p:D

Also ihr ver******* möchtegern Naturschützer, nächste Woche wieder Spaziergang an der Isar, da könnt ihr mal eine "BadAssMountainbiker" sehen wie er euren Job macht :wut:


PS.vom Flaschenhaufen zum nächsten Öffentlichen Mülleimer sind es ca. 10Meter Luftlinie.

Jo oder wie hier gestern beobachtet, mit dem Auto direkt an die Iller. Fette Frau in den Sonnenstuhl abgelegt und Grill an. Keine Ahnung was in so Köpfen vorgeht.

Die Vermüllung nimmt übrigens im Moment brutal zu. Was zur Zeit an Müll rechts und links vom Weg liegt ist abartig. Von vollgepissten Tempos will ich gar nicht anfangen.
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...mal eine laienhafte Frage, da ich dafür noch keine Antwort fand...

...wenn nun Oma Erna mit ihrem Tiefeinsteiger Pedelec mal eine Radtour machen möchte, und kommt nun auf solch einen "objektivem" Radweg zu Fall... ...weil er bsp. eigentlich ein S1 Trail ist, wer zahlt dann? Denn Oma Erna hat sich ja auf ihre Radwanderkarte vom Tourismusverein und die bayrische Verwaltung verlassen.
In Hessen wäre Oma Erna den Weg subjektiv nie und nimmer gefahren.

Aus meiner Sicht wird durch die "Objektivierung" die freie Willensentscheidung bevormundet, mit der Folge, sich auf den "Vormund" zu verlassen. Doch was ist, wenn... "...eigentlich würde ich ja hier nicht lang fahren, aber das wird bestimmt gleich besser, denn es ist ja zum Radfahren objektiv geeignet..." da was passiert?
 
Vor allem dauert die Realisierung dann selbst heute noch Jahre und kostet dann mehrere hunderttausend Euro. Und am Schluss fährt sich das Ergebnis dann schlechter als der "illegale" Trail den ein paar 16-Jährige in ihrer Freizeit gebuddelt haben.
 
Das läuft auf eine Ghettoisierung des Bikens hinaus.
Habe gestern deshalb mit der ATS telefoniert. Manche der Aussagen sehe ich auch unglücklich. So sollte man besser herausstellen, dass auch auf Strecken die nicht offiziell beschildert sind, es auch kaum eine Haftung für den Grundeigentümer gibt. Dazu gibt es ja jetzt auch den DAV MTB Leitfaden Haftung & Recht, der in diesem Punkt die von der DIMB seit vielen Jahren vertretene Auffassung bestätigt.
So wie es jetzt in der Zeitung steht könnte man als Grundbesitzer meinen, dass die Übernahme durch die Versicherung der Gemeinde zwingend notwendig wäre. Dabei haben die Grundbesitzer i.d.R. bereits eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht, die genau diese Fälle abdeckt.

Bzgl. eigens gebauter Strecken ist der Bedarf zweifellos da. Das unterstützen wir in allen Bundesländern denn das hilft die eigenmächtigen Strecken einzudämmen.

Ob es jetzt die touristische Beschilderung von vorhanden Wegen benötigt, darüber darf man verschiedener Auffassung sein. Bislang ist die Erfahrung, dass es in den seltensten Fällen gelingt wirklich attraktive Wege beschildert zu bekommen und dann wird es auch keinen Lenkungseffekt geben. Aber warten wir mal ab, was dabei heraus kommt.
Für die DIMB ist in jedem Fall wichtig, dass die Wege, die nicht für MTB beschildert werden, trotzdem für Mountainbiker nutzbar bleiben.
 
Das läuft auf eine Ghettoisierung des Bikens hinaus.
Ausweisen weniger "Bolzplätze", Sperren aller anderen Wege.
Dieses Ansinnen ist schon recht alt.
Für mich sieht das daneben auch so aus als würde man da wieder ein weiteres bürokratisches Monster schaffen, Zuständigkeiten und Haftungen hin und her schieben, die es eigentlich nicht braucht, am Ende freut sich da aber bestimmt die Versicherungskammer, und dann muss man bestimmt ja auch eine weitere Behörde aufbauen, und Berater für Schulungen beauftragen....👍

Warum lässt man nicht einfach alles wie's ist, und kümmert sich mal darum, daß die Leut auf den bestehenden Wegen bleiben und sich ordentlich benehmen...wär vielleicht einfacher?
 
Warum lässt man nicht einfach alles wie's ist, und kümmert sich mal darum, daß die Leut auf den bestehenden Wegen bleiben und sich ordentlich benehmen...wär vielleicht einfacher?
einfacher vielleicht, würde aber die Unfähigkeit oder den Unwillen der Behörden und Institutionen zeigen, mit der bestehenden Gesetzeslage auskommen zu können. Deswegen ist es für diese Gruppe „einfacher“, neue Rahmen zu schaffen und dann zu demonstrieren, wir können das...
 
So wie es jetzt in der Zeitung steht könnte man als Grundbesitzer meinen, dass die Übernahme durch die Versicherung der Gemeinde zwingend notwendig wäre. Dabei haben die Grundbesitzer i.d.R. bereits eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht, die genau diese Fälle abdeckt.
Wobei ich einen Versicherungsnehmer durchaus verstehen kann, der vermeiden möchte, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die sollte ja nur im " letzten Notfall" davor schützen, selbst Geld bei einem Schaden zahlen zu müssen. Je größer die Anzahl der Radler, die auf den Grundstücken unterwegs sind, desto größer die Gefahr, dass es zu einem Versicherungsfall kommen könnte.
Das bedeutet dann leider oft, dass dem Versicherungsnehmer nach dem Schaden seitens der Versicherung die Prämie erhöht wird, oder der Vertrag gekündigt. Dann muss man eine neue Versicherung suchen, die in der Regel dann auch eine höhere Prämie möchte.

Dem wäre nur abzuhelfen, wenn Grundstückseigentümer in solchen Fällen gar nicht haften müssen, sondern ein staatlicher Versicherungsschutz greift.
 
Dem wäre nur abzuhelfen, wenn Grundstückseigentümer in solchen Fällen gar nicht haften müssen, sondern ein staatlicher Versicherungsschutz greift.
Oder eine Versicherungskasse wie bei der Brandversicherung. Das ist ähnlich wie ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, also keine Veranstaltung, bei der die übertriebenen Gewinnerwartungen geldgeiler Aktionäre befriedigt werden.
 
Wozu braucht man als Waldbesitzer so eine Versicherung? Solang man als Besitzer nicht bösartig selbst für Fallen sorgt, geschieht das Benutzen von Wegen in der freien Natur immer noch auf eigene Gefahr.
Evtl. um Kosten bei ähnlich gelagerten Fällen zu entgehen...

https://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/urteil-bike-unfall-am-weidezaun
https://www.sueddeutsche.de/muenche...ersatz-5000-euro-fuer-mountainbiker-1.1547119
Das ist zwar eine andere Sachlage, aber grundsätzlich ist ja vieles auch im Wald vorstellbar.
 
Wobei ich einen Versicherungsnehmer durchaus verstehen kann, der vermeiden möchte, die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die sollte ja nur im " letzten Notfall" davor schützen, selbst Geld bei einem Schaden zahlen zu müssen.
Bei 99% der Unfälle würde die Versicherung den Anspruch abwehren, weil er unbegründet ist. Die Versicherung ist quasi eine passive Rechtsschutzversicherung. Und genau den Fällen, in welchen ein Grundeigentümer haftbar wäre, kann es sein, dass die Gemeindeversicherung nicht greift. So ist z.B. im Vertragsmuster des MTB-Handbuches BW auf Seite 68 die grober Fahrlässigkeit des Grundeigentümers ausgeschlossen
https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload/Mountainbike_Handbuch_Baden-Wuerttemberg1.pdf
Wozu braucht man als Waldbesitzer so eine Versicherung?

Man macht im Leben immer mal Fehler. Oder hast du keine private Haftpflichtversicherung? Die Grundbesitzerhaftpflicht ist auch nicht sehr teuer. Das sind nur wenige hundert EUR im Jahr und die deckt auch die Haftungsansprüche, z.B. bei Forstarbeiten.
https://waldversicherungen.de/
 
In der Praxis kommt das wohl nicht oft vor dass da die Waldbesitzer oder deren Versicherung haftet. Sonst gäbe es im Sommer täglich dutzende Fälle. Als ich mich im Wald verletzt habe war das meinen Versicherungen bisher auch recht schnuppe was mit dem Waldbesitzer ist. Wenn da jetzt jemand einen Stacheldrahtzaun spannt ist das natürlich eine andere Sache.

Verstehe da auch die Landwirte echt nicht die oft an vielbegangenen Wanderwegen rostige Stachedrahtzäune stehen haben.
 
Evtl. um Kosten bei ähnlich gelagerten Fällen zu entgehen...

https://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/urteil-bike-unfall-am-weidezaun
https://www.sueddeutsche.de/muenche...ersatz-5000-euro-fuer-mountainbiker-1.1547119
Das ist zwar eine andere Sachlage, aber grundsätzlich ist ja vieles auch im Wald vorstellbar.

Ich bezweifle stark, dass eine derartige Versicherung bei solchen atypischen Waldunfällen einspringen würde. Es ist ja auch nicht Sinn und Zweck, dass man tun und lassen kann, nur weil man eine Versicherung hat.
Aber man merkt immer wieder, die Medienberichte tragen leider auch unter den Radlern Blüten.

Ich verweise auch gerne nochmal auf den anderen Diskussions-Thread...vielleicht möchte auch ein Mod die entsprechenden Beiträge dort hin verschieben?
 
Ich bezweifle stark, dass eine derartige Versicherung bei solchen atypischen Waldunfällen einspringen würde. Es ist ja auch nicht Sinn und Zweck, dass man tun und lassen kann, nur weil man eine Versicherung hat.
Aber man merkt immer wieder, die Medienberichte tragen leider auch unter den Radlern Blüten.

Ich verweise auch gerne nochmal auf den anderen Diskussions-Thread...vielleicht möchte auch ein Mod die entsprechenden Beiträge dort hin verschieben?
Du hadt aber schon gelesen, um was es in den zitierten Fällen ging? Da wurde nicht willkürlich und wild ein Unfallszenario geschaffen, sondern durchaus allgemein üblich etwas gemacht, was zum Schaden führte. Ohne bösen Hintergedanken. Das einem das dann manchmal Schwierigkeiten verursachen kann, zeigen diese Fälle.
 
Für die waldtypischen Gefahren benötigt es eigentlich keine Versicherung. Denn diese sind ja nach §14 Bundeswaldgesetz sowieso ausgeschlossen.
Es sind genau diese atypischen Fälle, in welchen die Versicherung greift.
https://waldversicherungen.de/waldbesitzerhaftpflichtversicherung

Ja klar...ich hatte schon beim schreiben befürchtet, dass es falsch rüber kommen könnte :D.
Im Prinzip hast du es ja vorher schon selber geschrieben...bei atypischen Unfällen werden die "Gemeindeversicherungen" (also die man extra wegen der Haftungsfrage zusätzlich abschließt...die meinte ich mit "derartige Versicherungen") eh die Leistung verweigern.
 
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