Doch verstehe ich - aber du willst nicht verstehen, dass ich die Auffassung „illegal“ teile - weilDu willst nicht verstehen, dass ich von den im Zeitungsartikel thematisierten "legalen" Trails rede?
Und Schwarze Schafe gibt es überall, aber nur im Bereich MTB gilt da (gefühlt?) immer noch die Sippenhaft.
50 Rechtschreib-/Grammatik-/Satzzeichenfehler in 250 Worten dürfte eigtl nicht mehr als 4. Klasse Mittelschule sein, ansonsten puhhhh...Und ich darf mal ein Zitat bringen (ich würden den nicht mehr unter "Kids" führen):
So wird eher ein Schuh draus.1) wo kein Weg keinBetretungsBefahrungsrecht
Korrekt. Hat hier jemand Gegenteiliges behauptet?2) wo Weg dann aber der Weg zum Bikepark umgebaut wird - ist für mich auch nicht legal
Hallo PikayHoSo,Doch verstehe ich - aber du willst nicht verstehen, dass ich die Auffassung „illegal“ teile - weil
Hi,Hallo PikayHoSo,
vermutlich liegt die Schwierigkeit in der Diskussion gerade bei den unterschiedlichen Auffassungen und beim Unterschied zwischen Anlegen und Befahren.
Ich verweise diesbezüglich mal auf diesen Beitrag (, den Du übrigens geliked hast - hoffe das bleibt so!):
Beitrag #303 v. 15.08.2020
Hinsichtlich der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens gilt das dort Geschriebene inzwischen noch viel mehr, da aktuell sehr viele neue attraktive Zusatzangebote entstehen.
Von daher kann man nun definitiv nicht mehr davon ausgehen, dass alles was interessant aussieht, unabgesprochen entstanden sein muss.
Im konkreten Fall (Zeitungsartikel) geht es um 2 schon in Betrieb befindliche und 1 kommenden Trail.Mit geht es ausschließlich um den konkreten Fall hier und ihr könnt das drehen und wenden wie ihr wollt, ich nenne das Kind beim Namen: Illegal
Dein "Rechtsempfinden" spielt aber keine Rolle, wenn es um geltendes Recht geht.Hi,
was du da geschrieben hast teile ich - was mich hier gerade extrem stört ist eine gewisse Neigung zum theoretisieren/abstrahieren.
Mit geht es ausschließlich um den konkreten Fall hier und ihr könnt das drehen und wenden wie ihr wollt, ich nenne das Kind beim Namen: Illegal
Wenn ihr daraus konstruieren wollt, dass wenn der Trail erstmal geschaffen ist, dann Befahren komplett in Ordnung ist - ok - vielleicht ist das sogar rein rechtlich so (Thema bitte damit abhaken - ich brauche hier auch keine weiterführende Literatur/Urteilsnummern/...) und vielleicht ist auch gut, dass derjenige der das nichtsahnend befährt hier keine Konsequenzen befürchten muss.
- mein Rechtsempfinden kommt damit aber nicht so klar (insbesondere wenn 90% der User weiß wie dieser entstanden ist) .
Das ist ja so, also ob ein Laden der einmal beklaut wurde nun Freiwild ist, weil es ist ja schon passiert - also kann nun jeder klauen (um nicht noch drastischere Vergleiche ziehen zu müssen)
@anonymous sorry um den Klugscheißer raushängen zu lassen: a) Nein es geht wirklich ums Betretungsrecht (welches "Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten" mit einschließt) und b) siehe hier - es wird bei "illegal" wirklich von manchen unterschieden zwischen Anlegen und Befahren
Nichts - habe ich niemals behauptetIm konkreten Fall (Zeitungsartikel) geht es um 2 schon in Betrieb befindliche und 1 kommenden Trail.
Jetzt klär uns bitte endlich auf, was an diesen genehmigten Trails illegal sein soll.
Da hast du natürlich auch vollkommen recht - nur um bei dem schönen Beispiel zu bleiben - so wie man in Wald hineinruft so schalt es zurück. Das positive Beispiel in Augsburg ist auch nur dadurch zustande gekommen, dadurch das nicht jeder auf seiner (vielleicht rechtlich 100% korrekten) Position beharrt hat.Dein "Rechtsempfinden" spielt aber keine Rolle, wenn es um geltendes Recht geht.
Man sucht sich dort nicht aus, was einem passt oder nicht.
Du verwechselst eine moralische Betrachtung mit einer gültigen Rechtslage.
Das Recht ist hier aber eindeutig, insofern wäre es einfach schön, wenn ein vernünftig recherchierter Artikel in der Zeitung das mal berücksichtigen würde.
Ich glaub da liegt das Problem. Die MTBer werden seit Jahren als "Illegale", Waldschädiger etc dargestellt. Vor allem auch der Öffentlichkeit gegenüber.Da hast du natürlich auch vollkommen recht - nur um bei dem schönen Beispiel zu bleiben - so wie man in Wald hineinruft so schalt es zurück. Das positive Beispiel in Augsburg ist auch nur dadurch zustande gekommen, dadurch das nicht jeder auf seiner (vielleicht rechtlich 100% korrekten) Position beharrt hat
Eine Diskussion wer da was „hineingerufen“ hat, führt wie immer zu gar nichts.Da hast du natürlich auch vollkommen recht - nur um bei dem schönen Beispiel zu bleiben - so wie man in Wald hineinruft so schalt es zurück.
Falsch verstanden - ich spreche hier gerade euch an. Also diejenigen die sagen - hmmm mir ist klar, dass der Trail illegal entstanden ist (ich hoffe da gibt es keine Diskussion) - aber er ist ja da, also bestehe ich auf mein Recht und fahre jetzt einfach - weil das ist ja nicht illegalEine Diskussion wer da was „hineingerufen“ hat, führt wie immer zu gar nichts.
Ich gehe davon aus, dass sich alle Beteiligten in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben.
Doch, da gibt es Diskussion, weil das eine (böswillige) Unterstellung von Dir ist.Falsch verstanden - ich spreche hier gerade euch an. Also diejenigen die sagen - hmmm mir ist klar, dass der Trail illegal entstanden ist (ich hoffe da gibt es keine Diskussion) - aber er ist ja da, also bestehe ich auf mein Recht und fahre jetzt einfach - weil das ist ja nicht illegal
Nein. Es geht um die Allgemeinverfügung des Landrates, wie ich mittlerweile weiß. Dem Kläger viel Erfolg!
Es geht um dieWeiß jemand, worum es dabei genau geht?
Danke.
Ich stelle mir die Frage, ob eine AV, die nur mit dem BayNatSchG begründet wird, überhaupt das in der Bayrischen Verfassung eingeräumte Betretungsrecht einschränken kann.Die Kritik des Gerichts ist wohl vor allem, dass das Warum in Teilen nicht ausreichend dargelegt wird …