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Wäre dem so, dann hätte der DAV seine Meinung bzw Stellungnahme(n?) nicht geändert.Das ist Unsinn.
Die (schwere Skitouren, Hochtouren oder Kletterfahrten oder Sportklettern) haben aber mit der "Konkretisierung" bzw Auslegung der bayrischen Verfassung nicht viel zu tun.In den Münchener Sektionen ist Wandern was für Familien und Senioren. Wenn du da ernst genommen werden willst, dann stehen in deinem Tourenbericht schwere Skitouren, Hochtouren oder Kletterfahrten oder Sportklettern im Leistungsbereich.
Warum schreibst du dann was von "Wanderern"? Es geht darum, dass dein Bild, wie der Verein intern funktioniert sehr wenig mit dem zu tun hat, was du schreibst. Zudem habe ich den Eindruck, dass du die Stellungnahme des DAV gar nicht gelesen hast.Wäre dem so, dann hätte der DAV seine Meinung bzw Stellungnahme(n?) nicht geändert.
Entweder macht dies der Vorstand, die Rechtsberater, aus eigenem Antrieb, Ansinnen etc, und bzw oder auch auf Druck seiner Mitglieder; die sich eben gestört fühlen oder könnten.
Die (schwere Skitouren, Hochtouren oder Kletterfahrten oder Sportklettern) haben aber mit der "Konkretisierung" bzw Auslegung der bayrischen Verfassung nicht viel zu tun.
Nein, die Stellungnahme der DIMB hat kein Anwalt geschrieben. Die willkürliche Aneinanderreihung von Zitaten, teilweise ohne Fundstelle ist nicht nur fachlich falsch, sondern auch auch kontraproduktiv. Wie will ich was erreichen, wenn keiner versteht, was ich ich sagen will?Das Schreiben vom DAV ist kurz aber wenigstens klar verständlich, während das von der DIMB ein einziger unübersichtlicher Kauderwelsch ist, den nur ein Anwalt geschrieben haben kann.
Wo steht im schreiben der DIMB eigentlich was zu den Wegkriterien?
https://www.dimb.de/wp-content/uplo...machung_Erholung-in-freier-Natur_20-09-24.pdfhttps://www.alpenverein.de/chameleo...se-Erholung_Stellungnahme-DAV-final_31929.pdf
Der DAV schreibt in der Stellungnahme: "Erosion ist in erster Linie ein Problem, das durch Wasser und Oberflächenabfluss entsteht und durch entsprechendes Gefälle und menschli- che (aber auch tierische) Nutzung verstärkt werden kann. Diese Gefährdung nur auf die Wegenutzung durch Mountainbikes einzuschränken, lehnen wir ab."Ich hab heute den Weg vor meinem Haus von Schnee befreit. Darf ich jetzt bestimmen, wer da lang gehen darf?
Das Schreiben war aber ans Ministerium gerichtet und dort sitzen Leute die sowas können MÜSSEN weil die das GELERNT habenWie will ich was erreichen, wenn keiner versteht, was ich ich sagen will?
Stimmt schon. Man merkt bei der DIMB aber leider auch, dass da keine Profis in Sachen Raumordnung oder Naturschutzfragen unterwegs sind. Beim DAV gehören ja gerade die Themen Naturschutz und Erschließung (bzw. Raumordnung in erschlossenen Regionen) zu den Haupthandlungsfeldern. Hier könnte ein fachlicher Austausch zwischen den Vereinen schon hilfreich sein.Das Schreiben war aber ans Ministerium gerichtet und dort sitzen Leute die sowas können MÜSSEN weil die das GELERNT haben
In beiden Vereinen mit D, um die es hier geht spielt die Meinung der Mitglieder eher eine untergeordnete Rolle.und bzw oder auch auf Druck seiner Mitglieder; die sich eben gestört fühlen oder könnten.
Zum Glück nicht; genau der Versuch, solche "objektiv" festzulegen ist ja das Problem. Da hat die DIMB einfach recht und ich hoffe sie bleibt auch dabei.eigentlich was zu den Wegkriterien?
Das stimmt in diesem Fall definitiv nicht.Man merkt bei der DIMB aber leider auch, dass da keine Profis in Sachen Raumordnung oder Naturschutzfragen unterwegs sind.
Kann sein, aber das kommt nicht rüber. Das ändert aber nichts daran, dass man nur verlieren kann, wenn man getrennt versucht, die bayer. Staatsregierung zu Änderungen zu bewegen.Das stimmt in diesem Fall definitiv nicht.
Zum Glück nicht; genau der Versuch, solche "objektiv" festzulegen ist ja das Problem. Da hat die DIMB einfach recht und ich hoffe sie bleibt auch dabei.
Für faule Kompromisse ist der DAV zuständig.
Das sehe ich anders. Der DAV schreibt:In beiden Vereinen mit D, um die es hier geht spielt die Meinung der Mitglieder eher eine untergeordnete Rolle.
Zum Glück nicht; genau der Versuch, solche "objektiv" festzulegen ist ja das Problem. Da hat die DIMB einfach recht und ich hoffe sie bleibt auch dabei.
Für faule Kompromisse ist der DAV zuständig.
Ich hab das auch gelernt und ich bin auch nach wie vor der Meinung, daß auch fachbezogene Schreiben strukturiert und focusiert sein sollten, was auf die Stellungnahme nur bedingt zutrifft.Das Schreiben war aber ans Ministerium gerichtet und dort sitzen Leute die sowas können MÜSSEN weil die das GELERNT haben
Wir haben unser kurze und verständliche Stellungnahme schon an den Arbeitskreis "Wegeignung" am 25.10.19 gesendet. Dort sind wir auf 6 Seiten auf die Wegekriterien eingegangen. In unserer Stellungnahme zur VwV haben wir auf diese ursprüngliche Stellungnahme verwiesen und diese mitgesendet.Das Schreiben vom DAV ist kurz aber wenigstens klar verständlich, während das von der DIMB ein einziger unübersichtlicher Kauderwelsch ist, den nur ein Anwalt geschrieben haben kann.
1. Runde Tische dienen dazu, den Radfahrern ihr Betretungsrecht abzuschwatzen. Es geht doch schon damit los, sich zu überlegen wer denn die Radfahrer da vertreten soll? Weder DAV noch die DIMB sind dazu legitimiert.Ich verstehe auch nicht, was du am Lösungsvorschlag mit runden Tischen in solchen Fragen problematisch findest oder an dem Ansatz "Aussagen zur Frequentierung auf Basis von Fakten zu treffen und Verbote auf Stoßzeiten zu reduzieren." Was ist hier nach deiner Meinung ein fauler Kompromiss?
zu 1. das ist bei runden Tischen immer das Problem. Aber es ist halt auch so, dass man mit Konflikten miteinander sprechen muss.1. Runde Tische dienen dazu, den Radfahrern ihr Betretungsrecht abzuschwatzen. Es geht doch schon damit los, sich zu überlegen wer denn die Radfahrer da vertreten soll? Weder DAV noch die DIMB sind dazu legitimiert.
2. Die DIMB lehnt die Festlegung objektiver Kriterien ab, der DAV hätte gern objektive Kriterien, möchte aber darüber reden welche sich eignen und wer die definiert. Für einen "faulen" Kompromiss kommt also nur der DAV in Frage.
Servus @KäptnFR ,Hatte ich an anderer Stelle bereits versucht, da kam dann von Benjamin Trotter aka @GlobeT zwar erfreulicherweise eine Rückmeldung, aber nur der Gestalt dass noch eine Rückmeldung kommt, die aber bis heute leider nicht kam
Deshalb hab ich meine ~15 Jahre DAV Mitgliedschaft nun erstmal gekündigt wie folgt:
Hallo zusammen,
ich bin aktuell leider sehr unglücklich mit der Rolle die der DAV bei der neu erlassenen Verwaltungsverordnung des Staatsministeriums eingenommen hat.
Im Detail geht es mir um die Formulierung des DAV Rechtshandbuches, Seite 121, Satz 423.
Dass die Eignung von Wegen für Fahrradfahrer nun nicht mehr (so wie es die bayerische Verfassung vorsieht) nach dem eigenen Können beurteilt werden soll, sondern nach "objektiven Kriterien" ist für mich weder nachvollziehbar noch tragbar. Dies hätte sehr negative Folgen für das Betretungsrecht, deshalb fühle ich mich hier vom DAV schlecht vertreten.
Ich möchte hiermit meine Mitgliedschaft bitte zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Sollte sich an der Sachlage dahingehend etwas ändern, dass der DAV hier zu einer verfassungskonformen Formulierung zurückkehrt, trete ich gerne wieder ein.
Als Antwort habe ich dann erhalten:
Guten Tag,
ich habe ihr Anliegen weitergeleitet. Zu diesem Thema gibt sehr viele Missverständnisse. Ich hoffe sie werden bald eine Antwort bekommen.
Inzwischen gibt es eine aktualisierte Fassung:
https://www.alpenverein.de/natur/na...-biken/mountainbiken-in-bayern_aid_35991.html
Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung
Das einzige Mißverständnis das ich hier sehe, ist die Rechtsauffassung des DAV bzgl. des Betretungsrechts, aber sonst...
Um deine Frage zu beantworten, ne der Nico und ich sind da definitiv nicht die Leute, die dran festhalten bzw. die das vorgeschlagen haben.Sind das die beiden, die an der Festlegung objektiver Kriterien für die Wegeignung festhalten?
Dann liegt es doch an denen.
Ich glaub deine Mail hab ich bekommen (kann den Namen nur vermuten, und werde ihn hier nicht posten), hab auch geantwortet, aber eine Unzustellbar Meldung bekommen.An wen hast Du geschrieben?
Ich habe bereits wegen des "Leitfadens Haftung und Recht Mountainbike"
versucht mit einem Verantwortlichen des DAV in Kontakt zu kommen; ich habe nicht einemal eine Vertröstungsmail bekommen...
Das ist unumstritten FaktFakt ist nunmal, dass die Berge immer voller werden. Das liegt in den bayer. Alpen (wenn mal nicht Corona ist) am massiven Zuzug im Raum München und im Voralpenland. Da ist kein Ende in Sicht. Der Druck, die Touristen zu lenken und eine allgemeinverträgliche Lösung zu finden wird also immer weiter steigen. Man kann sich dem verweigern oder mitgestalten.
Um was geht es dann bzw dir?Warum schreibst du dann was von "Wanderern"?
Es ist sicher sehr interessant, wie es intern im Verein zugeht.Es geht darum, dass dein Bild, wie der Verein intern funktioniert sehr wenig mit dem zu tun hat, was du schreibst.
Nicht nur einmal.Zudem habe ich den Eindruck, dass du die Stellungnahme des DAV gar nicht gelesen hast.
Das ist aber imho der Kern der "problematischen" Aussage des DAV. Der DAV will auch weg von der subjektiven hin zu einer objektiven Eignung der Wege. Und hier auch wieder nur für MTBs.Der DAV schreibt:
"Es ist zu begrüßen, dass die Wegebreite allein keine Eignungsvorausset- zung darstellt und der Fokus weg von einer Eignung auf Basis subjektiven (Fahr)Könnens hin zu einer objektiven Eignung des Weges gelegt wird.
...und mit dieser einschränkenden Erläuterung sagt der DAV mit anderen Worten: "Wenn es gelänge von Seiten irgendeiner Behörde o.ä. hier konkrete Kriterien zur objektiven Wegeeignung für MTBs aufzustellen, könnte der DAV diesen Passagen zustimmen"Es stellt sich jedoch die Frage, wer diese objektive Einschätzung zum Weg abgeben soll, da dies einerseits Kenntnis des kom- pletten Weges und der aktuellen und regelmäßigen Bedingungen (wie aufgeführt) voraus- setzt. Die Passage lässt einige Punkte offen, die aus Sicht des Betrachters durchaus variieren können. Dazu gehört z.B. die fehlende Präzisierung der Kriterien (ab welcher Frequentie- rung ist ein Weg nicht mehr geeignet?). Es könnte nun also angenommen werden, dass eine objektive Beurteilung nur durch eine subjektive Einschätzung (mehrerer?) Personen zustande kommen kann, was widersprüchlich aufgefasst werden kann. ..."
Mit anderen Worten: Der DAV schreibt, wie du ja auch, dass das mit dem "objektiv" fast nicht zu lösen ist.
Eine weder gesetz- noch verfassungskonforme VwV wird auch dann nicht gesetz- und verfassungskonform, wenn sich diverse Interessenvertreter darauf einigen so zu tun als wäre sie es.Man kann sich dem verweigern oder mitgestalten.