Die Benutzung ist auf Radwegen, Straßen und im Gelände zwar zulässig, gilt aber rein rechtlich trotzdem nicht als Singlespeed, sondern nur als defekte Schaltung. Um es als echten Singlespeeder zugelassen zu bekommen, müsstest Du auch die Nabe baulich so verändern, dass kein Schaltvorgang mehr möglich wäre.
Sonst könnte ja noch jemand auf die Idee kommen, und einfach seine Schalthebel abbrechen, und dann behaupten, er führe Singlespeed. So geht es ja auch nicht!