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Ohne Anwalt zu sein- das fällt doch unter Vertragserfüllung, zu deren Einhaltung der Händler nach Annahme des Vertrages verpflichtet ist.Ich habe heute mit Fahrrad.de zu dem Sachverhalt gesprochen und die zeigen sich sehr uneinsichtig und wenig kundenfreundlich - soll heißen, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte scheinen eher als eine Art nicht bindende Empfehlung verstanden zu werden. Macht nicht unbedingt Lust auf mehr...
Aber tröste dich, auch bspw. bei Amazon, früher mal ein Vorbild an Kundenservice, läuft das mittlerweile so. Man könnte das rechtlich klären, aber wer macht das schon?


. Keine Ahnung was mit dem Laden los war. Im Zeitalter der Raumfahrt darf das in diesem Umfang ja eigentlich nicht passieren. Aber gut….