Schnäppchenjägerthread

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Und ich hab den letzten :cool:
Hatte nioch nie so ein Ding. Bisher alles auf "Gefühl" angezogen

Du wirst dich wundern, wie "lasch" kleine Drehmomente sind. Im anderen Extrem genau so...

Wenn man "nach Gefühl" arbeitet, schert man doch alles so ein bischen "über einen Kamm".
 
Auf welche Schnäppchen beziehst du dich?
Ich finde nur ein paar reduzierte Rad-Modelle und die gibt schon seit 3 oder 4 Wochen zu diesem Preis....
http://www.roseversand.de/produkte/topangebote


673.gif

Continental Mountain King MTB-Reifen König der Berge - Der MountainKing empfiehlt sich für CC, Marathon, Tour und All Mountain - Das griffige Intermediate Profil eignet sich für fast alle Untergründe, von nass bis trocken - lieferbar in Größe 26 x...
Produktdetails




alter Preis: 16,95 €
neuer Preis: 10,17 €
inkl. MwSt. zzgl. Versand
 
ist sogar mehr als deutlich auf den produkt fotos zu sehen und steht sogar im text deutlich drin... ja ja klugscheiss halt

frage mich gerade ob ich die contis auf dem ssp 29er im nächsten winter fahren kann... sind ja doch recht schmal aber für die stadt ausreichend

wäre auch ein guter preis
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Nightrider unter uns hier supergünstige Batterien [ame="http://www.amazon.de/gp/product/B003LX5YZY?ie=UTF8&tag=isnichwahrde-21&linkCode=as2&camp=1638&creative=19454&creativeASIN=B003LX5YZY"]tecxus Paket S: Amazon.de: Elektronik[/ame]

Man lese auch die durchweg positiven Kundenrezensionen zu dem Produkt.
 
Zitat:
Zitat von univega2001
XKing bei Outdoorbroker: http://www.outdoor-broker.de/bike2/c...tal-xking.html

ich hab welche bestellt - sind heute gekommen.

Statt den beworbenen Racesport sind die billigen Standard x-King geliefert worden - dass in vielleicht Deppen :mad:
Ging mir genauso! :mad: Eigentlich sollte man auf sein Recht bestehen, die beworbene Ware auch zu erhalten. Lohnt aber wegen geringem Streitwert nicht. => Paket geht mit Retourenaufkleber zurück....

@All: Super Thread
 
Eigentlich sollte man auf sein Recht bestehen, die beworbene Ware auch zu erhalten.

Kann man doch gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB auch, da ein Sachmangel vorliegt bzw. das verkaufte Produkt nicht die beworbenen Eigenschaften aufweist.

Du kannst daher gemäß § 439 Abs. 1 Satz 1 BGB die Beseitigung des Mängels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen....

Schnäppchen
=> http://www.roseversand.de/artikel/formula-bremsscheibe-fuer-oro-mega-the-one-

Gruss
chris
 
da gabs doch die tage ne entscheidung

Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Der Käufer muss sich also darauf verlassen können, dass er die Ware genauso bekommt, wie sie auf einem Bild zu sehen war. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch in Karlsruhe hervor.

bezog sich zwar auf nen gebrauchtwagen, sollte aber auch in anderen fällen anzuwenden sein

sehe in euren fällen also auch einen nacherfüllungsanspruch :daumen::daumen::daumen:
 
Wie wärs erstmal mit einer freundlichen E-mail und einem Hinweis auf die Rechtslage? Wer will bei sowas direkt vor Gericht :confused:
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück